Dieser Grundsatz schließt Belieben und Willkür, auf Autoritätsich gründende Erziehungsmaximen, Regeln und Systeme undblind anzunehmende Vorschriften aus und die Pflicht der Er-forschung, Airerkennung, Achtung und Berücksichtigung der In-dividualität des Zöglings und Schülers ein und setzt die psycho-logische Bildung des Erziehers und Lehrer voraus.
7) Gewissenhafte Sorge des Staates, der Gemeinden(der selbständigen Organe der religiösen und kirchlichen Gemein-schaften) und der Eltern für die Erziehung und Bildung der Jugendund des Volkes als der obersten, wichtigsten und schwierigsten allerAngelegenheiten der Menschen. Darum Achtung des Erzieher- undLehrerstandes, achtuugswürdige Stellung desselben, gründliche theo-retische und praktische Bildung und ein der Größe, Wichtigkeit undSchwierigkeit des Berufs entsprechender, die ausschließliche Hin-gebung an den geistigen Beruf und die Fortbildung sichernder,über die Not und die Sorgen des Lebens erhebender Lohn.
(Angesichts dieser, den großen Zweck durch entsprechendeMittel sicherstellenden Forderungen muß der Blick auf die realenVerhältnisse der Gegenwart durch die Hoffnung erheitert werden,daß eine Zeit kommen werde, die nicht unterlassen wird, überdiese Zustände ein scharfes Gericht ergehen zu lassen, fußend ausder Überzeugung der kommenden Geschlechter, daß der Grad derBildung, wie der Kultur und der Unkultur und Roheit, über-haupt sich bemessen lasse nach dem Grade, als den gestelltenForderungen Genüge geschieht, oder nicht geschieht.)
8) Oberleitung des Erziehungs- und Unterrichtswesens durchtheoretisch und praktisch durchgebildete Schulmänner aller Kate-gorieen — Inspektion über die Schulen und Leitung der Lehrerin allen Kreisen durch Sach - und Fachkundige.
Die erste Forderung ist in den meisten Kulturländern inhöherem Maße befriedigt als die zweite, welche als eine derwesentlichsten Bedingungen, an welche das Gedeihen der Schulegeknüpft ist, angesehen werden muß. In dieser Beziehung nimmtdie deutsche Volksschule eine Ausnahmestellung ein, die man inkeinem anderen Zweige menschlicher Thätigkeit wieder vorfindet.Die Forderung selbst hat nicht in Abneigung und Haß gegeneinen anderen Stand, sondern in dein Wunsche, das Gedeihen