Druckschrift 
3 (1891)
Entstehung
Seite
308
Einzelbild herunterladen
 

308

Diese Fehler und Gebrechen fördern natürlich die freieEntwickelung des Kindes nicht, sondern sie hindern sie.

Der erste Fehler verstößt gegen den pädagogischen Grund-satz, welcher verlangt, daß jede reine Geistesnahrung einem inder Seele erwachten Bedürfnis entsprechen und nach Möglichkeitvon ihr selbst anfgefnnden und dargestellt werden müsse.

Der zweite vergeht sich gegen den Grundsatz, welcher ver-bietet, einer schwachen Kraft mehr zuznmuten, als sie zu leisten,zu verarbeiten, im stände ist.

Der dritte verleugnet die Anerkennung der Wahrheiten, daßalles menschliche Dasein und Denken in ewigem Fluß begriffenist, und daß jedes für stabil erklärte Dogma den Geist beengt.

Der vierte richtet den Blick des Menschen, statt auf die Zu-kunft und die in ihr zu realisierenden Ideale, auf die verlebteVergangenheit und leitet direkt Stillstand und Rückgang ein. —

Keine Unterrichtsdisziplin ist daher mit solchen Gebrechenbehaftet wie die des religiösen Unterrichts. Jede andere fördertin der Art, wie sie nach dem jetzigen Zustande der Didaktik vonden Lehrern, in welchen sie Leben gewonnen, gehandhabt wird,die geistige Entwickelung, die eine mehr, die andere weniger;aber keine wirkt auf dieselbe hemmend oder störend ein. Nurder Religionsunterricht, wie er gäng und gäbe ist, unterliegtdiesem Vorwurf.

Nicht zu übersehen ist dabei der Umstand, daß er allein eineEinrichtung herbeiführt, die wir für eine unselige zu erachtennicht umhin können und als solche laut zu proklamieren nichtmüde werden: die Trennung der Schulen und Kinder nachdem kirchlichen Bekenntnis, dem sie herangewachsen angehörenwerden und in das inan sie im Alter der Unmündigkeit einzu-führen für weise erachtet.

Alle übrigen Disziplinen sind allen Kindern in der einenund gleichen Weise gemeinschaftlich, in ihnen liegt daher — mitetwaiger Ausnahme des Teils der Geschichte, der nach der un-begründeten Forderung der Glaubensparteien eine Parteifärbungannehmen soll — kein Grund, diese in humanistischer, sozialer,politischer und selbst in religiöser Beziehung so grundverderblicheTrennung und Spaltung einzuführen; einzig und allein die