24Ü
keiintnisse, früheren Jahrhunderten angehörig und den Menschender damaligen Zeit entsprechend, irgend eine mögliche Revolutions-gefahr beschwichtigen, oder gar wähnen, dadurch die Religiosität,d. h. die religiöse Gesinnung der Menschen des neunzehntenJahrhunderts fördern zu können lind in dieser Beziehung demdogmatischeil Religionsunterrichte in dem frühesten Alter derSchulkinder eine günstige Wirkung zuschreiben, befinden sich ineinem so großen als gefährlichen Jrrtume. Kein Glaubens-bekenntnis überhaupt, am wenigsten ein im Alter der Unmündig-keit empfangenes, sichert die Sittlichkeit des Menschen, worausdoch in praktischer Beziehung alle Veranstaltungen Hinzielenmüssen; im Namen des Glaubeils haben sich die Menschen nichtselten die schrecklichsten Handlungen erlaubt. Darum, wenn einkirchlich-religiöses Bekenntnis nicht einmal die Sittlichkeit, dieHumanität des Inhabers garantiert, wie sollte es denn in betreffder Beseitigung realer Zustände und ihrer notwendige» Folgenso große Dinge, unerhörte Wunder, verrichteil können? DenRevolutionen beugt man mit Sicherheit nicht durch Theorieen,nicht durch Bekenntnisse, nicht durch Kinderunterricht, sonderneinzig und allein durch Zustände und Einrichtungen vor, die demBedürfnis des Zeitalters entsprechen. Eine Nation, die so glücklichist, diese zu besitzen, kann ohne alle Gefahr auf die Mitwirkungder Beamten, wie der Priester, der Gelehrteil und aller Schul-meister verzichte». Und wer würde an die Möglichkeit glauben,daß diese Mächte im Verein im stände wären, eine sich in ihrenBedürfnissen und Strebungen befriedigte Nation zum Wahnsinnder Revolution fortzureißen? Ein Staat, der des Priesters unddes Schulmeisters zur Sicherung seiner Existenz bedarf, steht aussehr schwachen Füßen. —
Unsere Gegner, diese Gegner der ganzen Zeitrichtung, desProduktes eines ganzen Jahrhunderts, verdienten — dieses mußich auch noch heraussagen — eigentlich keine Beachtung undWiderlegung, wenn sie sich nicht hier lind da eines mächtigenSchutzes zu erfreuen hätten, was sie, wie aus ihrer zuversicht-lichen Sprache erhellt, auch sehr wohl wissen; wir könnten siedem Gerichte des Jahrhunderts überlassen, was auch seine Pflicht