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Gebiet hinzu: das pädagogische. Gehen wir nun etwasnäher auf die Sache ein!
Gleich von vorn herein tritt uns ein Grundsatz entgegen,gegen den niemand etwas einwenden wird. Des Lehrers Tätig-keit ist auf dem pädagogischen Gebiet. Dazu bestimmen undverpflichten ihn Beruf und Wahl, Amt und Eid. Es ist möglich,sehr oft wirklich, daß diese Thütigkeit seine Kräfte so in Anspruchnimmt, daß es ihm unmöglich ist, noch auf anderen Gebieten,obgleich er Interesse für sie nährt, thätig zu sein. Aber wenndieses nicht der Fall ist, so gilt doch für ihn wie für jeden anderender Grundsatz: Der Lehrer darf nichts thun und unter-nehmen, was seine pädagogische Thütigkeit unter-gräbt oder schwächt. Dieses ist ein negativer Grundsatz;aber man hat an ihm einen Führer. Er lehrt, was man zuvermeiden hat, und ihm gemäß hat der Lehrer seine nicht-amt-liche Thütigkeit sowohl auf seine Umgebung und andere Personen,als auf seiue innere Stimmung zu beziehen. Schwächt oderuntergräbt irgend eine Thütigkeit seinen pädagogischen Einflußentweder in der Art, daß sie ihn um die Achtung bei seinen Mit-menschen bringt, oder so, daß sie ihm die Neigung zu seinemBerufe und die Hingebung an denselben raubt, so muß er aufsie verzichten. Er ist zuoberst Lehrer, und wenn er von seinenAmtsinteressen so erfüllt ist, daß er für nichts anderes Augenund Ohren hat, so kann man dieses allenfalls bedauern, aberman kann ihm, soweit ich sehe, darum keine sittlichen Vorwürfemachen.
Ein zweiter, positiver Grundsatz ergiebt sich aus dem,was zu Anfang gesagt wurde: jene drei Gebiete umfassen all-gemein-menschliche Interessen. An ihnen nimmt Teil, werMensch ist. Da nun solches gewiß vom Menschen-Erzieher gilt,so folgt daraus: Keiner ist wirklich und in Wahrheitein Lehrer, dessen Interesse nicht von den Zuständenund Thütigkeiten auf dem politischen, sozialen undreligiösen Gebiete gefesselt wird. Eine äußere Be-teiligung an ihnen wird darum nicht verlangt oder gefordert,weil absolute Hindernisse eintreten oder vorhanden sein können,