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Snchkcnnlniß eine chrcnvollc Erwähnung verdient —schwebt die Idee eineö Verhältnisses vor, zwischen dem
Staate anSfüllcnder Stand. Auf solch- Art stiegen stuffcnwei>e derBauern-Bürger- und Adelsstand als besondre Formen der Aristokra-tie empor, als besondre Darstellungen gewerblicher Wirkungssphärenin ihrer Beziehung zum Staat, bis sich diese ncrschicdencn Gestaltun-gen der Aristokratie i» der Monarchie, als der hbchsten Entwickelnngs-stufe des aristokratische» Staalsprinzips und der konzcntrirten Dar-stellung der aristokratischen Staats- und Lebensform, wie in einemMittelpunkte vereinigten. Darum ist jede Aristokratie — stp cs nuneine Bauern - Bürger- Adel-oder Beamten - und geistliche Aristokra-tie — ohne Monarchie nur eine mangelhafte Form des Lebens und desStaat«. Eine Monarchie aber ist ohne eine Aristokratie eben so we-nig denkbar als die hbchsten Organe des menschliche» Körpers ohne 'den Organismus desselben. Es ist mithin ein und eben dasselbe Prin-zip, waS durch die ganze Bildung des Staatslebcns hindurch geht,und was wir je nach der Verschiedenheit unserS Standpunkts, das na-türliche , historische, aristokratische oder monarchische Prinzip nennen.Diesein-cigcnthümlichcn Vilduugsprinzip des Staats unbedingt undfeindselig gegenüber steht das Prinzip der polilitchcn Gleichheit, dieeine rein ideale Anschauung des menschlichen Dascpns auf das durchdi- irdische Natur bedingte Leben des Menschengeschlechts zu übertrage»sucht. Daher hat, wie schon Fol'. Müller an irgend einem Ort bemerkt,die Lehre von der bürgerlichen Gleichheit der Menschen vo» scher ebenso sehr den Despoten dazu gedient,, das Reich dev Despotie, wieden Demagogen das der Anarchie zu gründen, nirgends aber nocheine wahre bürgerliche.Freiheit zu gründen vermocht. Es ist das ab-solut revolnzionäre, die innrc Aristokratie des Staats und mit ihrjede positive Staatsbildung vernichtende Prinzip. Wodurch aber wirddieses bürgerliche Gleichheitsprinzip so verderblich? Dadurch, daß cSdie Gesetze der Ideenwelt unmittelbar auf das wirkliche Leben zu über-tragen, und den Menschen als unabhängig von de» Naiurbcdingnngcndes menschlichen Schns, aus dem großen das ganze irdische Leben nin-saßenden Naturorganismus zu scheiden, den Staat mithin nicht alsNatur- und historischen sondern als reinen Vcrnunststaat darzustellcnsucht. Ist dies nicht aber auch das eigenste und innerste Wesen herGewerbesreiheit, und ist cS nicht ihre cigcnthünuichstc Tendenz durchTrennung der phhsischen und der sittlichen Elemente des Lebens, einenreinen Vcrnunststaat mit einem allgemeinen vollständig durch.,-bilderenGlcichheitssvstem darzustellcn? ! Die Gewerbesreiheit ist da« praktischins Leben ciügeführtc und sich in demselben dmchbildendc bürgerlicheGlcichbcilssl/stem, indem sic jede aristokratische Gestaltung desselbennicht bloß g e schlich, sondern saktisch auslbst.
Selbst dem oberflächlichsten Beobachter kan» cs nicht entgehen, daßdie Gewerbesreiheit de» Unterschied der Stände, und zwar wesentlich indem Grunde ihrer Individualität, anfliebr. Daß dieses mit dem Bür-ger- uud Bauernstände der Fall sei, geht unmittelbar aus den ersten Grund-sätzen dcsSvstcmssclvsthcrvor, ebcnsomuß es mitdcmAdel der Fall sehn,da die ständische Bedeutung desselben so innig nnt der Verknüpfung
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