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1 (1821)
Entstehung
Seite
227
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SS?

darum anzuklagen *), als cs unüberlegt seyn würde, dergöttlichen Vorsehung die Schuld beijumcssen, wenn derMensch den freien Willen, den sie ihm innerhalb gewisserGranzcn cingeraumt hat, zu seinem und Anderer Unglückmisbraucht. Würde man sich lieber ein Menschengeschlechtohne freien Willen wünschen und könnte man sich von ei-nem solchen irgend ein Fortschreitcn in der Ausbildung ver-sprechen ? Gewiß können die Regierungen nicht besser thun,als in ihrem Bereiche jenem erhabenen Verbilde **) folgen,und ohne der untergeordneten Nachtheilc zu achten, freieBewegung gestatten,' so weit sie die Hauptzwecke des Staatsnicht gefährden kann. Hat die Gcwerbefreihcit ihre zufalli-

Gegenbem. d. Herausg.

Der Leichtsinn des Zeitalters ist vier eben so gut Wirkung als Ursache.Der Hr. Vers, hat vorhin cingestanden, daß es der Gewcrbefreiheit' zum Vorwurf gereicht, die leichtfertigen , die Verschwendung und denLurns befördernden Gewerbe im völligen Unverhältniß gegen die ei-gentlich bürgerlichen Gewerbe zu vermehren. Kann es aber ein kräf-tigeres Reizmittel zum Leichtsinn, zur Verschwendung, zur inner»Demoralisation des Volks geben, als eben diese unläugbar ans derGewcrbesrctbeit selbst und nicht aus dem Leichtsinn »er Zeit hervprge-hende Vermehrung ist? Müssen nicht nothwendig mit dem Wachsthumder Cvncurrenz in diesen Gewerben alle Mittel der Verführung er-schöpft werden ? Das ist nicht blos in Len Hauptstädte», oder nur in denStädten überhaupt der Fall, sondern mit der Aushebung der Schran-ke» zwischen Stadt und Land, dringen auch jene Gewerbe undzwar eher als die eigentlich bürgerlichen und nützlichen in diesenKreis des Lebens ein, in dem allein jedes Nazionallcben sich physischund moralisch regencriren kann, und vernichte» so die innere Regen«,razionskrast unsers Volks, zu deren Erhaltung die Weisheit unsererVorfahren jene Schranken zwischen Stadt und Land erbaute. Wir ha-ben hierüber eigne Beobachtungen angestellr, wozu unser Vaterlanddie Grafschaft Mark, in der die Schranken zwischen Stadt und Landim Wesentlichen schon vor zo Jahren aufgehoben wurden so wieunser Gehurtsort und mehrjähriger Aufenthalt auf dem Lande uns mehrals Andern Gelegenheit darbor. Vorläufig berufen wir uns auf das,was wir in dem folgenden Aufsatz über Verschlechterung des Gesin-des :c. hierüber gesagt. H. S.

»»)Gcge«bem. d. Hcrausg»

In der göttlichen Wcltregiernng bewegt sich alles nach einem inner»Gesetz, und findet in seinem individuelle» Verhältnis zum Ganzen dieseine Freiheit beschränkende Schranke. Die menschliche Freiheit istdaher keineswegs eine unbeschränkte, und wenn die Regierungen demerhabenen Vorbilde der göttlichen Weltregierung folge» wolle»' soWerren sie keine Gewerbesrciheit dulden, die nicht in sich selbst ihr G«,setz und in ihrer Beziehung zum Staat ihre Schranke findet.

H. S.