barten Provinzen ihr Bedürfniß an Handwcrkswaaren inder Regel von dort komniittirtcn, oder daß selbige auf ge-meinschaftlichen Jahrmärkten eines Vorzuges vor denender gewcrbcsreien Orte genössen, oder daß bei Bauten odersonstigen Arbeiten von Bedeutung man jenseitige Handwer-ker ihrer vorzüglicheren Geschicklichkeit wegen zu verschrei-ben pflege; wogegen bekanntlich von Berlin aus täglich eineMenge von Fabrikaten und Handwerkswaarcn nach jenenzünftigen Gegenden auf Bestellung versandt werden.
Daß die Zünftigkcit eines Handwerkers allemal für des-sen Geschicklichkeit bürge, ist eine durchaus unhaltbare Vor-aussetzung, da die ausgestandenen Lehr- und Gescllenjahre,so wenig als das Meisterstück einen untrüglichen Beweis ge-ben. Am sichersten spricht der öffentliche Ruf das Urtheil;Loch hangt eS auch von jedem ab, zu seiner eigenen Uebcr-zcugung einen Versuch im Kleinen zu wagen, bei dessenMislingen nicht gar viel verloren scy. Ein verschnittenerRock oder ein verpfuschtes Paar Stiefeln sind keine Landcs-Kalamitaten, zu deren Vorbeugung der Staat cinwirkcnddazwischen zu treten brauche. Hielte man es aber dennochfür angemessen, dem geschickten Arbeiter einen obrigkeitlichenStempel aufzudrückcn, so ließe sich dies dadurch erreichen,daß man amtliche Prüfungen der Handwerker veranstalteteund es dann jedem überließe, ob er sich derselben unterwer-fen, und dadurch die Befugniß erlangen wolle, auf sei-nem Schilde die Beiwörter: geprüft und genehmigtseinem Namen anzuhangen. Weiß man eine solche Prü-fung von den, mit Einrichtungen dieser Art leider oft ver-knüpften Misbrauchen rein zu erhalten, so wird das Pu-blikum zu denselben bald Zutrauen gewinnen und ein Unge-prüfter nicht mehr durchkommcn können. Auf diese Weiseerreichte man den Zweck, ohne den Grundsatz der Gewerbe-Freiheit anzutasten.
Der zweite Vorwurf, den man der Gewerbefrcihcitmacht, nämlich daß sie die ersten Lebensmittel vertheuere,wird ebenfalls entkräftet durch die Vergleichung der nochzünftig gebliebenen Landcrtheilc der Preußischen Monarchiemit den übrigen. Es ist notorisch, daß in jenen, ungeach-tet der noch bestehenden polizeilichen Taren, Brod, Fleischund Bier unter sonst gleichen Umstanden um nichts wohl'-fcilcr, wohl eher thcurcr sind, als in den gcwerbefreien,wo diese Gegenstände einen willkürlichen Preis haben. Einegenaue Ausmittelung hat ferner ergeben, daß die Durch-
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