Material verarbeiten, nicht durch unnatürliche Grenzenabgesondert werden. Fabriken und Handwerk sind in derAnlage des Gewerbebetriebes verschieden, und cs darf da-her kein Schluß von jenen auf diese gemacht werden. Dortist Thcilung der Arbeit das regierende Prinzip; bier Ver-fertigung der Waaren zum Gebrauch durch einen Arbeiter.—>Um so mehr ist Ree. mit dem Vf. darin einverstanden,daß die sogenannte Gcwcrbcfreihcit auch indirekt nachthciligwirkt, indem sic höchst wichtige Vortheilc vernichtet, wel-che die Zünfte gewahrten. Hieher ist vor allen Dingen dasWandern der Geselle» zu rccynrn, dessen große Wichtigkeitder Vf. (S. iv.) vortrefflich auseinandergesetzt hat, undwelches mit den Zünften auf das genauste verbunden ist.Sehr wahr ist (S. 64 ) bemerkt, daß unter dem Nah-rungsschutze, den die Zünfte gewahren, von den Meisternzu erwarten ist, daß sie ihre Kenntnißc und Erfahrungenihren Lehrlingen und Gehülfen mitthcilen werden, und daßauf diese Weise die Gewerbe praktisch vervollkommnet wer-den, dahingegen bei der Gewerbewillkür der allergrößteAntrieb vorhanden ist. Alles vor den Lehrlingen und Ge-hülfen zu verbergen, damit sic nicht davon zum eigenenNachrheil des Lehrherrn sofortigen Gebrauch machen. Garnicht unwichtig ist endlich daö häusliche Verhaltniß, inwelches die Meister mit ihren Lehrlingen durch den Zunft-vcrband gesetzt werden, indem diese gleichsam in die Fami-lie jener ausgenommen werden, und die ältcrliche Erzie-hung noch fortgesetzt wird, wohingegen ohne Zünfte derBuchstabe des Kontraktes alles entscheidet, daher nur vonk-oNtraktSmaßigcn Verpflichtungen die Rede seyn kann undder Egoismus auch hierbei das Regiment führt. Nach alledem versteht cs sich von selbst, daß der Vf. die gänzlicheWiederherstellung der Zunftverfaffung, jedoch mit Säube-rung von allen Mißbräuchen, wünscht. Darin ist Rcz.ganz seiner Meinung; aber eben so entschieden verdient esTadel, wenn der Vf. die Leitung des Gcwcrbewescns zueinem direkten Gegenstände der Staatsverwaltung machenund .zu dem Ende in den größten Städten aus den bisheri-gen Assessoren der Innungen Gewerbskollegia bilden will.Zu geschweige», welches Uebergewicht hierdsirch die großenStädte mit der Zeit über die kleinern im Gewerbebetrieberlangen würden, ist doch zu bedenken, daß der Staat,aus Grundsätzen des Rechts und der Klugheit, überhauptnie positiv in den .Staatsverkehr eingreifcn und darin
regie-