in ihrer außer» Erscheinung nur darin angetroffen werde»,wenn zugleich organische Einrichtungen Heftchen, welcheverhindern, daß die Freiheit nicht in Willkür ausarte, daßdie Vortheile der Einzelne» nicht mit dem Nachtheile desGanzen gesucht werden. Wo dergleichen Einrichtungenfehlen, ist vorgegebene Freiheit eine Täuschung. Dieseeben war der Zweck der Zünfte! Indem sie aufgehobenwerden, ohne an ihre Stelle andre und bessere Jnftitu-zione» zu sehen, wirb die Gewerbefreiheit selbst zum Un-dinge gemacht.
Was solchergestalt die Staatsweisheit a priori erken-nen kann und muß, eben das, als durch die Erfahrungerprobt, stellt nun der Bf. dar, indem er die einzelnenNachtheile der Gewerbefreiheit aufführte. Diese Nachtheilesind entweder direkte, oder nur indirekte, welche sich ausdem Verluste der durch die Zünfte gewährten Vortheile er-geben. Unter jenen steht oben an der, daß der PfuschereyThor und Thüre geöffnet, und der Markt mit schlechterund bezüglicher Waare überführt wird. Mit Recht nenntder Vf. die Pfuscherey in irgend einem Gewerbe S. 22.einen Betrug des Publikums Es ändert darin nichts,daß Niemand gezwungen wird, die Waare der Pfuscherzu kaufen: denn es ist den, Publikum unmöglich, die
Bedingungen der inneren Güte aller Waarenartikel zu ken-nen ; es muß daher eine leichte Beute derjenigen werden,die ihren Waare», bei größerer Wohlfeilheit, nur denäußern Anschein der Güte zu geben verstehen. Es bat des-halb ein Recht zu begehren , daß die Staatspolizei darüberwache, daß keine Waaren öffentlich feil geboten werden,durch welche es hintergangen wird; und da eine allgemeineWaarenschau eine zu schwierige und kostspielige Sache wer-den würde, so muß jener Verpflichtung wenigstens da-durch genügt werden, daß einmal Niemand unter demSchulze des Staats ein Gewerbe treiben darf, der nichtdie dazu erforderlichen Kenntnisse und Geschicklichkeit darge-than hat, und daß zweitens die zugelaffenen Arbeiter fer-ner unter einer Kontrolle stehen, welche darauf hält, daßsie nicht in Pfuscher ausarten. Alle Kontrollen aber, dieder Staat selbst übernimmt, sind nicht nur unverhältnjß-mäßig theuer, sondern auch unzureichend, weil ibm die ge-hörigen Kenntnisse abgehen und er vom Eigentum, un-mer überlistet wird. Sie sind überdies lästig, weil derStaat, um der Willkür vorzubeugen, für alle Geschäfte