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selbst sind gewiß nicht Produkt der Schulweisheit, sondernaus einer von Jugend auf geübten freien, unbefangenenAnschauung des Lebens hcrvorgcgangcn und in ihr schonseit langem gereift. Daher könnte cs mir auch nicht scbwerwerden, solche nicht blos fragmentarisch, sondern im syste-matischen Zusammenhänge darzulegen, wenn die Naturdieser Blatter es erlaubte, oder Zeit und Muße cs mir ver-gönnte, eine frühere (schon vor io Jahren vollendete) Ar-beit dieser Art aus dem Chaos meiner Papiere hervorzusu-chcn und zeitgemäß umzuarbeiten. Dies ist im vorliegen-den Falle um so weniger nöthig, da jedes der von Ihnenin Anspruch genommenen Fragmente für sich besteht, undalso auch leicht, wofern es sonst möglich, in sich selbst wi-derlegt werden kann.
Sic werfen dem von mir aufgestellten Begriff der Ge-werbe vor, daß er außergewöhnlich und vage scy.Das erste thut nichts zur Sache,, von dem zweiten sindSic den Beweis schuldig geblieben, ohncrachtet derselbe,wofern jenes gegründet, leicht zu führen, und von ent-scheidendem Einfluß auf die ganze Behandlung der Streit-frage war. Unläugbar würden mit dem Zusammensturzdes von mir ausgestellten Begriffs der Gewerbe auch alledaraus gezogenen Folgerungen Zusammenstürzen; daher zuwünschen, daß Sie das Versäumte nachholen und den Be-weis Ihrer Behauptung nachliefcrn.
Daß, wie ich behauptet, die Eigenthümlichkcit derGewerbe das eigcnthümliche Vildungsprinzip der geschicht-lichen Eigenthümlichkcit der Völker und der charakteristi-schen Gestaltung der Nazionalität sey, widerlegen Sieblos mit der Autorität Herders, aus dessen Ausspruchdie Unmöglichkeit, das Bildungsprinzip der Nazionalitätenzu erkennen, erhellen soll. Schon oft habe ich mich gegenein solches Aufstellen von Behauptungen und bloßes Be-