die Stellung desselben im Staate, und durch die Verhalt»riisse desselben zum Publikum bedingt waren, ihnen vonder andern Seite auch Rechte zuzusichcrn die mit ihrenAufforderungen und mit ihren übernommenen Verpflich-tungen im Verhaltniß standen. — So entstand unsereMcdizinalvcrfaffung als vollendeter Widerspruch gegendas allgemein angenommene System der Gcwcrbefrcihcitund Niemand, der mit der Sache vertraut, wird dieTrifftigkeit der Gründe, die die Gesetzgebung hiezu ver-anlaßt, verkennen. Tritt die Gültigkeit dieser Gründenicht aber mehr oder weniger und unter veränderter Ge-stalt bei allen, insbesondere den eigentlichen bürgerlichen,Gewerben ein? Wird nicht durch die unbeschränkte Kon-kurrenz in jedem Gewerbe der demselben gewidmete Thcildes NazionalkapitalS ins unendliche zersplittert? wirdnicht die innere Solidität, der bürgerliche Charakter des-selben vernichtet? wird nicht jeder Gcwcrbtrcibcnde da-durch aus den Einzclgcwinn, auf den Gewinn des Au-genblicks hingewicscn und jedes bestimmte, zwischen ihmund dem Publikum bestehende gewerbliche Wechselvcrhalt-»iß aufgehoben? find wenn die Gesetzgebung sich berech-tigt und verpflichtet gefühlt hat, im Mcdizinalvcrkehr indie Wechselverhältniffc der Gewerbtrcibenden und des Pu-blikums cinzugreifen, und solche auf die Grundvestc desganzen bürgerlichen Lebens fest; u stellen, warum soll sichdieses Recht und diese Pflicht aus dieses allein beschrän-ken, warum sollen alle übrigen Gewerbe bodenlos, ohneinner« Zusammenhang, ohne bürgerliche Selbstständigkeitals das nichtige Spiel des verderblichsten Egoismus da-stchen? Oder gar warum sollen alle jene gewerblichenJnstituzioncn, alle jene bürgerlichen Wcchsclyerhaltnissozwischen den Gcwerbtreibcndcn und den übrigen Gliedern
steblichcn Gewalt sein ganzes Streben nach einer — selbstischen —>Richtung in tzei» aller hblicrn Motive beraubten Leben bingczegen. —>Kann ei» stärkeres den Menschen in seinen innerste» Tiefen deiner«-UsirciidereS Prinzip webt erfunden werden, als dasdr Gewerbe-ireiheitk!