Druckschrift 
1 (1821)
Entstehung
Seite
120
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dcr bürgerlichen Gesellschaft, jene Masse von Rechtenund Verpflichtungen, die im Laufe dcr Jahrhunderte sichgebildet haben, jener ganze bestehende, auf stillschweigendeVertrage abgeschlossene gewerbliche Rechtszustand gewalt-sam mit einem Federstriche zernichtet werden *)? Se-hen Sic, wie wahr und anwendbar auf gegenwärtigenFall das ist, was ich No. IV. S. 10. von den Ausnah-men von der Regel gesagt habe, und was ich gefälligstam angeführten Orte nachzulesen bitte.

Wirklich braucht män das System dcr Gewcrbcfrci-heit nur von den Täuschungen moderner Sophisterei, dieihm zum Grunde liegen, zu entkleiden, nur die Inkon-sequenzen darzulcgcn, die es in seinem Gefolge hat, umes in seiner ganzen naktcn Blöße in seiner ganzen inncrnHässlichkeit zu zeigen, um cs durch Folgercchtigkeit in sichselbst zu vernichten. Die Konsequenz ist die eigentlicheWaffe, um das System der Gewcrbcfrciheit zu bekäm-pfen , weil dcr Grundbegriff desselben etwas widersinni-ges, etwas sich in sich selbst widersprechendes ist. DieseWaffe wollen wir denn auch mit voller Kraft gegen das-selbe anwcndcn, und daher fortfahrcn, den Gang, denunsere Medizinalgcsetzgebung cingcschlagcn, um das Pub-likum sicher zu stellen gegen die Gefahren, die aus einerfreien Konkurrenz demselben erwachsen könnten, zu ver-

») Unser individueller gewerblicher Zustand, in seinen eigentbümlichenFormen und Rechten, bat sich eben so gebildet, wie unser ganzer in-dividueller Rcchtszustand überbaupt, im Laufe dcr Jahrhunderte,ja dcr Jahrtausende, durch den nach bestimmten Grundsäyengeregelten Wechsclverkehr der Bürger unter sich und mit dem Staate,eine Masse von rechtlichen Wcchselverhältniffcii, von gegenseitigenRechten und Verpflichtungen bildend, durch die sich die bestehendeForm deS Lebens, im Gangm wie im Einzelnen, als ein rechtlichesGanze, als ein cigent heimlicher Rcchtszustand gestaltet. Mitandern Worten, dcr nazionale, historisch-gebildete nnd der gewerblicheRcchtszustand sind wesentlich eins, und hebt man die Grundvcstc deseine», so bebt man die des andern auch auf, um beide auf das reineVcrnunftrecht zu rcduzircn. Dies ist die eigentliche Tendenz der Ge-werbesrciheit, was nicht oft und häufig genug gesagt werden kann.