nalpersoncn einer gcwiffcn Prüfung und einer strengenStaatskontrollc unterworfen, die Zahl derselben auf einegewisse an jeden Ort beschrankt, und die Art des Gc--wcrbbetriebeö bis ins einzelnste und zum Theil bis in daShäusliche Leben der Gcwerbtreibenden selbst hinein, be-stimmt. Alles dieses zeigt offenbar die eigentliche Ten-denz unserer Mcdizinalverfafsung, als gegen die freieKonkurrenz gerichtet, und als die ganze Einrich-tung derselben bestimmt, durch Beschränkung der allge-meinen Gewerbefrciheit und durch strenge Feststellung derinncrn Verhältnisse des Medizinalverkehrs das Publikumsicher zu stellen gegen die Gefahren, die demselben auseiner freien Konkurrenz im Medizinalverkehr erwachsenkonnten. Hicmil würde die Annahme der Arzneitarc alseines Marimums unvereinbar seyn, da durch ein Mari-mum die freie Konkurrenz keinesweges aufgehoben, son-dern gerade in dem Theil, wo ihre Zulassung am meistenGefahr bringen kann, beibehalten wäre. Meine Mei-nung, daß solche rin Medium, wird daher, jals in derNatur der Sache gegründet, wohl gegen die vielen vonIhnen angeführten gelehrten Autoritäten, die die Tarenüberhaupt für ein Marimum erklären. Recht behalten *).
») Wir habe» gleich Anfang« (S. No. IV. S. 8 u. y.) gezeigt, daßdie Feststellung der Taren als eines Maximums gegen die ersten Be-griffe de» Rechts verstoßen würde, und wie die Art, in der dieselbenentworfen wurden, es aufs deutlichste bezeichnen, daß die Gesetzge-bung in ihnen nur ein Medium bezweckte. Wir haben späterhin bc,wiesen, »aß «ine solche Feststellung der Taren als Maximum bei derzünftigen Organlsazion der Gcwerbtreibenden etwasßrein wider-sinniges und zweckloses gewesen wäre, und wie eine solche An-nahme ganz der Natur des brtiiche» Verkehrs widerspreche. Wirglauben hiedurch und durch das obenstchend Gesagte die Sach«vollständig und für immer zu Gunsten unsrer Ansicht entschiedenzu haben. Wenn Sic daher in einer Anmerkung No. XVIII. S YZsagen: — ,,Diese Bedeutung der Taren cals eines Marimums> istbeiläufig so entschieden, daß Gay LaS Ztc Kapitel re. seine« berühmte»
unbedenklich überschrciben mochte:tle- st-saa-r'mu nr c>« terrv- t/s, , so muß ich Sir
ersuchen, meine vorhin erwähnten, aus der Natur der Sach««eschhpsten Gründe mit gleichen Gründen, nicht aber mit beiläu-figer Anführung irgend einer, auch noch s» berühmt»», Autorität zu