indessen auch dies die eigentliche Lenden; unseres Kam-pfes seyn, so dürfen wir doch den Stufengang desselbennicht überspringen. Daher werde ich den Gang IhrerEntgegnung No. XVIII. S. 85- verfolgen und an denPunkt, an dem unsere Fehde zuerst begann, sie von neuemanknüpfen, um, vom Niedern zum Hohem fortschreitend,vom Standpunkt des Einzelnen auf den des Ganzen zugelangen.
Sic halten die Frage über die gesetzliche,'Bedeutung derApothckcrtare, an , die sich unsere Fehde zuerst anknüpfte,durch das No. VII. S. 17 beigebrachte Ministerialreskript vvm8 . Juli 1820 noch keineswegs erledigt. So wenig ich nunauch selbst geneigt bin, im Kreise wissenschaftlicher Unter-suchung über Gesetzgebung, Minisierialreskripte als ent-scheidende Autoritäten einzuführcn, so kann man ihnenhier, wo eS gilt, den Sinn eines positiven Gesetzes zubestimmen, doch wohl keine entscheidende Stimme versa-gen, da unleugbar die mit den Ministerien verbundenenMcdizinalbchörden einen entschiedenen Einfluß auf dieEntwcrfung und Beibehaltung unserer Medizinalgesetze ge-habt haben, und daher, was die Gesetzgebung mit derArzneitare bezweckt hat, wohl am besten wissen müssen. —Abgesehen hievon, so entscheidet das Ministerialrcskriptvom 8tcn Juli 1820 die Frage über die Bedeutung derArzneitare nicht anders, wie jede andere blos rationelleAuslegung des Gesetzes sie entschieden haben würde. DieArzneitare ist ja nicht etwas Einzelnes, abgerissen undeinzeln im System unserer Medizinalgcsetzgebung daste-hend, sondern unmittelbar aus dem demselben zum Grun-de liegenden Grundsatz hcrvorgchcnd, und übereinstim-mend mit der ganzen Einrichtung unserer Medizinalver-faffung selbst. Man hat ja nicht blos den Arzneien eineTaxe gesetzt, sondern man hat den ganzen Medizinalver-kehr nach bestimmten Grundsätzen geregelt, die Medizi-
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