Stelle zu setzen, das ist das eigentliche Ziel eines Syst eins der Gcwcrbcfreiheit. Und dies nachzuweisen, unddas System, entkleidet von den Täuschungen inkonsequen-ter Durchführung in seinen Grundsätzen und seiner Kon-sequenz und in seinem innern Zusammenhang mit den ver-derblichen, die Welt feit dreißig Jahren verwüstendenTheorie» darzulegeu, das ist die eigentliche Tendenz un-serer Fehde; das der Hauptstandpunkt, von dein auS wirbeurtheilt zu werden wünschen.
H. Schultz.
XXI.
Heber Tax- und Jnnungswesen aus dem Stand-punkt städtischer Gemeindeverfassung.
An Herrn Hartmann vom Rheine»
cS. Nro. ZO. S. 4Ü5. d. Kunst - u. W. Blatts.)
Obgleich scheinbar an die Taren, einer untergeordne-ten Jnstituzion des Gemeindcwesens, geknüpft, ist derKampf, den wir kämpfen, doch von höherer Bedeutung,unmittelbar die ersten Elemente, wie die höchsten Zweckedes Staats und des Lebens berührend. Es ist nicht blosfür oder gegen die Taren, cs ist nicht bloS für oder ge-gen die Freiheit der Gewerbe, daß wir kämpfend aufge-treten; es sind zwei ganz verschiedene Anschauungen desStaats und des Lebens, die in ihren Grundvesten geschie-den, hier einander gegenüber stehen. In den Gewerbendie Elemente des organischen Baues der Staaten erken-nend ist der der Gewerbcfrcihcit hingcworfene Hand-schuh eine Fchdecrklärung gegen die herrschenden Systemedes Tages, gegen die revoluziönären, die Grundvestender Staaten, zernichtenden Theorien des Zeitalters. Mag