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gewerblichen LebenS zu unscrm politischen, als eines Ein-zelnen zu einem Ganzen, da wäre?
Der Begriff des Eigenthums, jedes dinglichen RechtSdes Menschen, hangt tief und und innig mit dieser Be-deutung des Gnverbsystcms, mit dieser Beziehung des ge-werblichen Lebens zu einer Gesammthcit, zu einem hv-hcrn idealen, sittlichen oder politischen Ccyn zusammen.Aus ihr entwickelt sich die ganze Organisazion des Staats,die ganze organische Bildung des Lebens. Jemchr dersittliche Organismus in seiner Bildung sortschrcitet, jestärker scheiden sich die verschiedenen gewerblichen Wech-selverhältniffc, je bestimmter gliedern sich die verschiede-nen gewerblichen Sphären als Organe des Staats, alsideale Darstellung eines zur sittlichen Bedeutung cmpor-gestiegcncn menschlichen NaturvcrhältnifscS, als Reprä-sentanten dcS Ganzen, in ihrer untergeordneten Sphäredas allgemeine Menschenrecht des Einzelnen beschränkend.Stufenweise steigen auf diese Art alle Glieder, welche diebürgerliche Ordnung und den bestehenden Bau des Lebensbilden, auSden ersten Elementen, ein BildungSgesctz befol-gend, empor. Die verschiedenen Stände, vom Bauern-und Bürger-, bis zu den höchsten unmittelbar um denThron gelagerten Ständen; die verschiedenen Formen derDolksrcpräsentazion wie der Staatsgewalt durch alle Stu-fen hindurch, bis sich alle in der Person des Monarchen,als Repräsentanten der Idee des Ganzen vereinen unddie Regierungsrechte aller Einzelnen in ihm ihren Mittel-punkt finden. Dies ist das historische Bildungsgesetz dcSLebens und der Staaten, in dessen Nothwcndigkeit alleindie Individualität des Staats und alle individuelle Bil-dungen desselben ihr Recht Nachweisen, und auf dein al-lein sich Thron und Altar, wie das Recht jedes cinzel-,nen Bürgers, begründen kann. Dies historische BildungS-gesetz des Lebens in seinen Grundvcsten zu vernichten, unddaS reine Vcrnnnftgcsetz, vor dem kein individuelleS Recht nachgewiesen werden kann, an dessen