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Sphäre den menschlichen Einzelwesen einen Thcil desallgemeinen Menschenrechts hiiiweggciwmmcn und sich albeiner Gesammtheit zugeeignct hat, und nur dadurch hatsich die bürgerliche Gesellschaft gegliedert und in sich po-sitive, dem allgemeinen Menschenrechte gcgcnübcrstchen-de Rechte gebildet, daß sie Las Prinzip des Staats insich ausgenommen und in ihrer siufenweisen Entwickelungauch stufenweise den Einzelnen, als solchen, einen Theilihrer allgemeinen gewerblichen Rechte entzogen und sieden Gliedern der Gesellschaft als organischen Bcstandthci-lcn eines Ganzen zugesprochen hat. Der ganze Bau desStaats, der ganze Bau des Lebens, unser ganzer positi-ver Rechtszustand ist nichts, als eine solche stufenweisefortschreitende Gliederung eines Gcwerbesystcms, wo dasRecht und daS Interesse des Einzelnen durch das Rechtund das Interesse des Ganzen beschrankt und in gewisseSphären abgeschlossen wird. Indem der Staat sich eingeschlossenes Staatsgebiet bildet, sich einen Thcil der Erd-flachc zur ausschließliche» gewerblichen Benutzung für sichund seine Bürger als Eigenthum zueignet, indem er dieseErdflachc wieder in bestimmte Theile und unter bestimmteBesitzer vcrtheilt, ihnen ausschließlich das Recht zuspre-chend, die in dieser Erdflachc schlummernde Produkzions-Kraft zu benutzen; mit andern Worten, indem er dasGrundcigcnthuin bildet, verletzt er da nicht im höchstenGrade die natürliche Freiheit der Gewerbe, das natürlicheRecht jedes Menschen, die hcrvorbringcndcn Kräfte derNatur zu seiner Erhaltung zu benutzen? denn woraufkann der Mensch im allgemeinen ein größeres Recht ha-ben, als auf diesen Erdraum, den ihm der Ewige zuseiner Wohnung angewiesen, und auf die Gaben der Na-tur, die sic allen ihren Kindern ohne Ausnahme spen-det?—Wie könnte hier irgend Jemand, er sey ein Staatoder ein Einzelner, irgend ein besonders oder gar aus-schließliches Recht Nachweisen, wenn nicht eine BeziehungunserS physischen Daseyns zu unserm sittlichen, unsers