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wissen. Oesters müssen dic Gegenstände, welche sich unsgegenüber oder außer dem Kreise befinden, unser Urtheilleiten. Diese Gegenstände können theilS auö der Jdeen-oder moralischen, theilS auS der wirklichen Welt genom-men werden.
Hier mögen, weil mein Gegner diesen Weg eingeschla-gen hat, einige Gegenstände der moralischen Welt u»S Ge-legenheit zu Untersuchungen und Vergleichungen geben.
Der Staat hat seine starren bleibenden Formen, seineGesetze müssen allgemein gültig seyn, und es ist daher wohlnicht gleichgültig, woher diese entnommen sind. Es gibtzwei ewige — ursprünglich nur eine — nie versiegendeQuellen, aus welchen der geistige Mensch schöpfen kann,die uns angebornen und offenbarten Grundideen von Rech-ten und von Pflichten. Das Gebiet der Moral muß in derWirklichkeit von dem Gebiete des Rechtes streng gesondertwerden, oder vielmehr durch die höhere Ausbildung dessittlichen Gefühls kann das Gebiet des Rechtes keine Ver-änderung erleiden. I» jeder Mcnschenbrusi bildet sich eineigenes Reich der sittlichen Kultur, und nur in den inner-sten Tiefen des Herzens sind die Schlüssel zn demselben zufinden. Ein Gesetzgeber für diese Reiche kann nicht vondieser Welt seyn, das Uebersinnliche, das Geistige kannnicht von Menschenhänden geleitet werden; daher dasfrei geistige Institut der Kirche. Das Recht, vielleicht diealtere Tochter des Himmels, hat sich mehr zn uns herab-gelassen, hat sich verkörpert, menschliche Formen angenom-men, und sich mit uns verbunden, die jüngere Tochter,die höhere sittliche Würde, ist mehr reines Himmelskindgeblieben; blos auf den Flügeln der Andacht können wiruns zu ihrer Sternenhöhe erheben, und nur als rein geisti-ges Ideal vermag jeder einzelne Mensch ihr Wesen aufzu-faffen. Für unsere bürgerlichen Verhältnisse können wirdaher keine allgemeinen Gesetze von ihr empfangen, weiljedes Individuum in besonder», von keinem menschlichenAuge zu erforschenden Verhältnissen zu ihr siehä, und eine