Druckschrift 
1 (1821)
Entstehung
Seite
82
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solches nur in bestimmtester Eintracht mit den, durch dieNatur dieser Gesellschaft angegebenen, Gesetzen, und in-dem er die Grundsätze befolgt, die aus denselben folgen.Darum sind zünftige Organisazionen so tief in der Naturdes Staatslebens gegründet, indem sie die bürgerlicheGesellschaft in ihrer untergeordneten Sphäre reproduzircn,und die Grundsätze, auf denen dieselbe beruht, cigen-thümlich in ihrem Kreise auöbildcn. Die Gewcrbefreihcitaber hebt diese Grundsätze grade in der wichtigsten Sphäredes Staats der gewerblichen auf, und sieht imKreise des gewerblichen Lebens den bürgerlichen Gesell-schaftsvertrag als zwischen den einzelnen Gliedern sichstets von neuem schließend an. Den Egoismus des Ein-zelnen führt sie dem Egoismus des Einzelnen zu einemKampfe gegenüber, in dem kein anderes Kampfgesetz wal-tet, als das dcS Egoismus selbst. Die große Verbin-dung des Ganzen nach gewissen Grundsätzen, nach be-stimmten Gesetze» soll grade in dieser Sphäre aufgelöstseyn. Nur Einzelnes soll sich in ihr dem Einzelnen, nurEgoismus dem Egoismus gcgcnübcrstcllcn, und mittenin unser» geordneten Staaten soll ein gewerblicher KriegAller gegen Alle sich fortspinnen und an die Stelle desritterlichen Faustrcchts des Mittelalters ein modernes tre-ten, in dem alle bessern Motive alter Ritterlichkeit untcr-gcgangcn sind, und nur die niedrigsten Motive gemeinerSelbstsucht verwalten. Wenn ein Jeder sich in seiner ge-werblichen Sphäre einzeln ohne Beziehung zu dem Gan-zen und dem Andern gegenübergestetlt findet, wenn ernur seinen eigenen Vorthcil zu verfolgen, und ohne ir-gend eine Verpflichtung sich an bestimmte Grundsätze undGesetze zu binden, nur nach dem reinen Gewinn, als demeinzigen Ziel seines gewerblichen StrebcnS zu ringen hat,wer mag cS ihm verargen, wenn ihm sein bürgerlichesGewerbe, wie ein Mittel zum Wegelagern, erscheint?und wie mag man cs ihm hindern, es zu einer Art vonRaubburg umzuwandcln, um, wenn die Gunst des Au-