Druckschrift 
1 (1821)
Entstehung
Seite
72
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in Nro. XII. mitgethciltcn Tbatsachcn haften können, unddaß solche nicht Resultate einer bloß örtlichen, sondern zumTheil einer sich über die ganze Provinz verbreitenden Be-obachtung sind.

Daß die in Nro. XII. gerügten Nachthcilc thcilwciseals Folgen des noch fortcvisiirendcn JunftverbandcS zu be-trachten, wollen wir keineswegs ableugncn. Es liegt inder Natur aller einmal begründeter und eine Aeitlang be-stehender Einrichtungen, daß sic die Verhältnisse des Le-bens nach sich bilden und mittelbar noch sortcristiren undwirken, wenn sie unmittelbar langst aufgchört haben. Indieser Hinsicht können daher die Postulatc derTheorieder natürlichen Gcwerbcfrcihcit" nie zutreffcn, weil siestets einen Zustand postusircn, der nicht cristirt, und daSNichtdaseyn des bestehenden Zustandes eben das Postulat ist,auf das diese Theorie beruht und von dem sie ausgeht. Wederunsere bestehenden Staaten, noch die bestehende Ordnungder Dinge hat sich, was man nicht ablcugnen wird, nachden Grundsätzen der Theorie der natürlichen Freiheit derGewerbe, sondern nach ganz entgegengesetzten Grundsätzengebildet. Will man also die Postulatc dieser Theorie nach-haltcn, und sollen Ihre Voraussetzungen zutreffcn, so wer-den wir wohl diese den Postulatc» der Theorie widerspre-chende Ordnung aufldsen muffen, und zwar nicht bloß ge-setzlich, sondern faktisch. Was daraus für Segen undGedeihen hcrvorgcht, haben wir dann zu erwarten.Diese Argumcntazion ist ganz einfach und richtig und liegtganz in dem Wesen einer Theorie der csan und fürsich gleichgültig ist, und mit deren Wesen es überall nichtszu schaffen hat, ob die Verfassung und Verwaltung desStaats ihr die Postulatc gewahren, auf die ihre Lehrsätzeberuhen" einer Staatstheoric mithin, die nicht vondem gegebenen Begriffe des Staats, nicht von dem wirkli-chen Staat, wie er in der Natur und Geschichte gegebenist und in dem Leben dastcht, sondern von einer reinen Ver-standcs-Anschauung desselben, von einem reinen Vernunft-