im physischen Bau,dcs allgemeinen sittlichen, wie jedesNazionallebens insbesondere. In diesem Smnc haben dieGesetzgebungen des Altcrthums cs gebildet und daraufberuht die Kraft der alten Verfassungen, durch die sieJahrtausenden widerstanden,- darauf ihr fester physischer,in sich gegliederter, Bau, wie ihre individuelle, dieEigcnthümlichkcit des Volks rcprasentircndc, Gestaltung.Eben hierauf aber beruht auch im Gegcntheil die Nichtig-keit des modernen Konstituzionswcsen, seine Unfähigkeit,die Verfassungen auf wirkliche, in der Natur und in demLeben des Volks gegründete, Grundlagen zu bilden, seineUnfähigkeit, ihnen einen festen physischen Körper undeine, durch Wechselwirkung fester bestimmter Gegensätzeein innreS Leben erzeugende, Organisazion, so wie eineindividuelle Gestaltung, und mit diesen ihnen irgend eine,der nothwendigcn Bedingungen des Lebens zu verleihen.Unser, von einer negativen Anschauung des Gcwcrbcwc-scnS beherrschtes, Zeitalter kann seine Bildungen nichtzurückführen auf das Bildungsgesctz der Natur, es kannsie nicht mit der allein belebenden Naturkraft beseelen.Wie cs daher von der einen Seite das Bestehende zerstört,weil ihm dessen Deutung entschwunden, so beraubt cs sichvon der andern jeder Möglichkeit, etwas Neues, in sichselbstständiges, in sich ein innrcs Leben tragendes, zuschaffen, und bewegt sich so in einem fortgchcndcn Zer-stören des bestehenden Alten und einem fortgchcndcn Auf-baucn eines sich selbst vernichtenden Neuen, wie in einemendlosen Zirkel gebannt, durch die Zeit hindurch fort.
3 ,
Beschränkung der Gcwcrbcfrciheit, Beschränkung desRechts menschlicher Individuen, die schaffenden und bil-denden Kräfte der Natur zur Befriedigung ihrer Bedürf-nisse zu benutzen, ist nothwcndigc Bedingung aller mcnsch-