nutzen. Dieses Urgewcrbc, — cS sey Ackerbau oderViehzucht oder etwas anders — ist es, welches den ttr-staimn der Nazion in eine cigenlhümliche Beziehung zuder cigenkhümlichen Natur seines Landes und seiner Um-gebungen setzt, welches die Urformen seines Lebens, sei-nes häuslichen, wie seines bürgerlichen, seiner Familien,wie seiner Gemeinden und seines Staats, in ihren inncrn,wie in ihren äußern Verhältnissen bcsiimmt, durch wel-ches sich seine nazionalcn Anschauungen, Vorstellungen,Sitten, Gebräuche bilden, und wclch<'6 fortwirkcnd durchdie Nazional-Gesetzgebung und von ihr aufgcfaßt die Na-zional-Verfassung in dem Wechsel der Geschichte und indem Stufengang der Volksbildung als etwas nazionalcsausprägt. Dieses Urgewcrbe ist das einzige feststehende Bil-dungsprinzip, welches durch die ganze Entwickelung desNazionallebcns hindurchgeht, und welches von der unter-sten Stufe der Kultur bis zur höchsten still fortwirkcnd dasLeben beherrscht. Wie aber durch das Urgewcrbc das Na-zionalleben in seinen Grundzügcn gegliedert und gestaltetwird, so bilden die übrigen, mit der Entwickelung desaufkeimcndcn und in Wcchsclvcrhältniß mit dem Urgewcrbctretenden Gewerbe cigenthümlichc Organisazioncn, in wel-chem der allgemeine nazivnalc Charakter und die Nazional-Verfafsung in besondcrn untergeordneten Lrganisazionenausgebildet wird. Mit andern Worten: wie die Naziona-lität im Allgemeinen durch das Urgewcrbe der Nazion, sowird die innere Organisazion des Nazionallcbens, die Bil,düng und Stellung der verschiedenen Gemeinden und ihrerFormen gegen einander (wie z. B. die Stellung von Stadtund Land), so wie die Bildung und der Charakter der ver-schiedenen Stände und ihre gegenseitige Stellung, durch dieinner» gewerblichen Wechsclverhältnissc der Nazion be-stimmt. — Die gewerblichen Verhältnisse sind mithin daseinch gestaltende Bildungsprinzip des Nazional-lcbcns. —
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