setze des Rechtes und der Vernunft, und diese siatuircn keinBeschranken erlaubter Thätigkeit, kein Stillestehen, keinRückschrcitcn. Leider ist es freilich ein Zeichen der Zeit, daßwir uns öfters vor der Wahrheit, der vermeintlichen Folgenhalber, fürchten und sic daher verkennen, daß wir Gespen-ster sehen, weil wir die Eristenz derselben nicht mathe-matisch wegdemonstriren können. Die bisherigen Erfahrun-gen haben auch noch kcincsweges bewiesen, daß die Einfüh-rung von Maschinen in solchen Landern bleibende Nachthcilegebracht habe, wo die natürlichen Verhältnisse obwalteten,und die Fabriken nicht vorzugsweise begünstigt, und so zusagen, aus der Reihe getreten, und in das Lohbeet desTreibhauses versetzt waren. Dies letztere Verhältnis; istvorzüglich in dem Fabrik- und Handclsftaate England anzu-trcffcn, und in solchen Fällen kann die künstlich getriebenePflanze auch nur künstlich erhalten werden, wenn anders,was zu bezweifeln seyn möchte, die Erhaltung möglich undfür das Ganze nützlich ist. Auch in einer, dem Hrn. Prof.Rau (siehe Nro. i6. des Rh. Wests. Anz.) sehr bekanntenStadt, der Manufakturstadt Erlangen in Franken, hattecs sonst mit den Fabriken zum Theile eine ganz eigene Bc-wandniß. Die Fabrikation der Strumpfwirker war Mono-pol, die einzelnen Maschinen-Wcberstühlc wurden als Ge-rechtsame, als Immobilien angesehen, und als solche behan-delt und in die Hypothckcnbüchcr eingetragen. Der fleißige,thätigc Arbeiter mußte einen solchen Stuhl von dem Eigcn-thümer thcuer erkaufen oder miethen, wenn er nicht in einerbeständigen Abhängigkeit von demselben stehen wollte. ESdurfte kein neuer Stuhl angefertigt werden. Diese Depcn-dsnz hatte unverkennbaren Einfluß auf dieBaumwollcnspin-nerei, und jede Vervollkommnung der letztere, mußte, wieeS sich berechnen läßt, der dortigen Vaumwollcnstrumpf-wcbcrei einen tödtlichcn Stoß beibringcn. Wer trägt aberhier die Schuld? Die freie Entwickelung oder die früherewidernatürliche Beschränkung dcsGcwerbfleißes?— Geradeein sehr wichtiger geographischer Punkt des gewerbfleißigen
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