VI.
Ueber das Taxwesen.
(S. Nro. 24. S. 547—52. d. Rh. W. Aiiz.l
An den Hrn. HceauSgcker.
In Ihrer Voraussetzung, — nach dcn von mir so oftausgesprochenen Grundsätzen werde ich Ihre Gegenbemer-kungen zu meinem Aufsatze über dcn Sinn der Arzneitarenin No. 14 als einen, mir hingcworfenen Handschuh an-sehen, — haben Sie sich nicht geirrt. Es wird also daraufankommcn, zu untersuchen, in wiefern Ihre Gegenbe-merkungen vom Bestände, oder nicht.
Auf die Analogie der übrigen Medizinalpersonen kannjetzt von vorne herein verzichtet werden, da cs sich umganz anders hier handelt, und weit Wichtigeres, denn unilahme Exemplifikationen, so überall übel berüchtigt.
Die Kontroverse dreht sich um die Bedeutung derArzncitarcn, und da Sie behaupten, daß der Gesetzgeberdamit nicht ein Maximum, sondern ein Medium fcsistcllcnwollen, wie mit allen Taren, so ist der Status coutro-versias gegeben.
Der Gesichtspunkt, aus dem Sie die Taren angesehen,und für den Sic weder eine gelehrte, noch eine gesetzlicheAutorität angeführt, ist indeß nicht der richtige. DieFrage ist nicht Frage des Rechts, sondern ein tzusssriotaali; und da somit von Spekulationen gar nicht dieRede, so kann auch das Raisonnircn auS Prinzipien hiernichts verschlagen.
Die Mutter der Taren ist das Ungeheuer, daS AdamSmith die europäische Polizei genannt, Diese Raben-mutter hat die Freiheit der Gewerbe nirgends ungestörtgelassen. Bald hat sie
1) die Konkurrenz in gewissen Gewerben auf eineunnatürliche Art beschrankt; bald hat sie
2) dieselbe in andern Gewerben in eben so unnatür-licher Weise erweitert.
Waö sie sonst noch beliebt, gehört nicht in diese Untersuchung.