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1 (1818) Geschichte des Catasters
Entstehung
Seite
106
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wie für die Kosten der Abschätzung, wenn 'diesedurch die Fehler der Messung vergeblich wird.

Er kann in kein anderes Departement gehenohne ein Zeugniß des Direktoriums und Ingenieurs,unterzeichnet durch den Prafectcn. Dieses Zeugnißmuß seine Geschicklichkeit und seine gUte Aufführungbeurkunden, und zugleich, daß er aller eingegangcnenVerpflichtungen sich entledigt.

Der Ingenieur kann die Absetzung eines Geo-meters vorschlagen, wenn seine Aufführung oderseine Arbeiten solches verdienen. Diese Absetzunggeschieht durch den Präfecten auf den Bericht desSteucrdirectors.

Alle sechs Monate sendet der Ingenieur einNcrzeichniß der Geometer an den Stcuerdirector.Dieses enthalt ihre Namen, ihr Alter, die AnzahlJahre, die sie im Catastcr gearbeitet, die AnzahlKarren, welche sic ausgenommen, und Bemerkungenüber ihre Arbeiten und ihre Aufführung. — DerSteucrdircctor sendet dieses Verzeichniß an den Com-missar des Catasters in Paris. Die Ingenieurs - ve-riliesteni-s werden aus den Geometern der erstenClasse genommen und werden aus denen gewählt,welche sich durch ihre Talente, durch ihre Arbeiten«nd durch ihre Aufführung auszeichnen.