3. Mit der Triangulation der Gemeinden.
4. Mit dem Namenverzeichnisse der Eigenthümcr.
5. Mit der Flurkarte (plan xsl-cellllire).
6 . Mir der Gemeindekarte (xlau ä'sssemklsge),
welche die Lage und den Zusammenhang allerPiankartcn angiebt, welche die Gemeindeausmachen.
7 . Mil dem Namenverzeichnisse der Eigenthümer
und der in jeder Sektion ihnen zugehören-den Nummer.
Die Anzahl der Geometer der ersten Classerichtet sich in jedem Departement nach den Arbeiten,welche ausgeführt werden; im Allgemeinen muß ihreAnzahl nicht über 12 und nicht unter 5 scyu.
'Alle Arbeiten muß er selbst verrichten, und erkann weder in den Bureau's der Präfektur nochder Untcrpräfectur noch der Steuerdirection äuge-stellt werden. — Er kann keine andere Anstellunghaben, noch sonst ein Gewerbe treiben.
Er kann keine Privatvcrmcssung unternehmen,als mit Bewilligung des Ingenieur-'-vei-ilicateur-.
Er kann nur Urlaub erhalten durch den Prä-fekten auf Vorschlag des Steuerdirektors und aufden Bericht des Ingenieurs.
Er ist verantwortlich für alle Arbeiten, die ergemacht und die als fehlerhaft erkannt werden, so