Er ist verantwortlich für alle Arbeiten der Geo-meter und haftet für die Zahlungen, die ihnen ge-macht worden. — Eben so haftet er für die Zah-lungen des Abschähcrs und des Steueraufsehers,wenn denen ihre Arbeiten durch die Fehler der Kartevergeblich werden.
Er hat seine Nückhaft an die Geometer.
Er korrespondier mit den Präfccten und mitdem Minister durch den Stcucrdircctor, der inseinen Berichten die Vorschläge des Ingenieurs wört-lich mitzutheile» verpflichtet ist.
Urlaub erhalt er nur durch den Minister aufden Vorschlag des Präfccten und auf das Zeugnißdes Steucrdircctors, daß der Dienst nicht dadurchleidet.
Er craminirt diejenigen, welche sich zu einerStelle als Geometer der ersten Classe melden. Auffein Zeugniß und auf den Vorschlag des Steuerdi-rectors werden sie vom Präfccten ernannt.
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Geometer der ersten Classe.
Sic stnd beauftragt:
Mit der Begrenzung der Gemeinden.
2. Mit der Einrheilung in Sektionen (Fluren,
Gewannen ).