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Die Staats-Verfassungen Deutschlands
Entstehung
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das neue Theater in Dannstadt entstand) die Verfassunggründete. Auch wieder, dass wenn die Kammer die Abga-ben nicht bewilligten, er, der Grossherzog, dieselben nichterheben bann.

Seit der Zeit ist nun in Darmstadt viele Unruhe gewe-sen, und zwar in Hinsicht der Stände.

Aus dem bisherigen scheint daher zu folgen, dass manmit der Verfassung noch nicht auf dem rechten Wege ist.

In Hanover, in Hessen - Cassel, in Dresden, lässt sichähnliches erwidern, und es scheint, dass man da auch daswahre Prinzip ständischer Verfassung nicht eingesehen hat.

Und dieses Prinzip ist: Zuerst Königliches Domain liirdie Glieder des Königlichen Hauses, die der Natur der Sachenach immer sehr beschränkt sind in Hinsicht ihrer Anzahl.

Das Haus Hohenzollern hat 23 Prinzen und Prinzessinnen.

Das Haus Bourbon, so in Frankreich herrscht, hat l(jPrinzen und Prinzessinnen.

Dann landständischc Verfassung in einem Hause der Reichs-herren und in einem Hause der Deputirten der Gemeinen.

Dann aber, dass, ehe das Gesetz gegeben wird, der Königentscheidet, wie es gegeben werden soll.

Denn das ist der -Wille des Königs.

20 .

Die Könige des alten Testaments.

Da aber Samuel zu alt ward, setzte er seine Söhne zuRichtern über Israel.

Sein erstgeborner Sohn hiess Joel und der andere Abia,und waren Richter zu Berseba.

Aber seine Söhne wandelten nicht auf seinem Wege,sondern neigten sich zum Geitz und nahmen Geschenke undbeugten das Recht.