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Die Staats-Verfassungen Deutschlands
Entstehung
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5. Ich will zum Schlüsse eine Sitzung der Landständevom Grossherzogthum Baden anführen.

Einer der hiesigen Landstände war in Carlsruhe, undbesuchte die Kammer der Landstände, die grade eine öffent-liche Sitzung hatten.

Ich fragte ihm nun: Wie sich dort die Landstände be'

nommen, und ob ihre Berathung dem Lande und der Regie-rung würklich wäre nützlich gewesen?

Er antwortete mir: An diesem Tage war grade das

Ablüsungsgesetz für die Zehnten. Es habe hierbei sehrscharf hergegangen, und der Kriegsminister habe erklärt:Bass wenn die Landstände in der Stimmung verbleiben soll-ten, Avio sie eben erklärten, so hätte er den Auftrag vomGrossherzog, das Gesetz zurückzunehmen.

Nach seiner Meinung sey die Ansicht der Landständobeschränkt geAvesen, und die Regierung hätte ohnstreitigdas Recht gehabt, so zu handeln.

20 .

Beispiel aus Frankreich.

W ir Avollen ein zweites Beispiel an Frankreich nehmen.

Vor 1789 überstieg der Haushaltsplan vor der Revo-lution unter Ludwig XVI. nie die Summe von 120 Mil.*Thlr.

Im Jahre 1789, wo die Revolution begann, wurde csauf 149 Mill. gesteigert.

Hie Revolution halle begonnen, weil es für den ge-meinen Mann unerträglich schien 600 Mill. Frks.oder 160 Mill. Thlr. zu zahlen.

Her Convent war die einzige Steuerbehörde, und erführte sie auf 100 Mill, Thlr. zurück.