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Die Staats-Verfassungen Deutschlands
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alle» Seiten eingerissen, zu lösen, und die Angelegenheitendes Landes zu ordnen.

Friedrich hatte dem Kaiser Sigismund vor und nach400,üüü Goldgülden vorgeschossen, und da der Kaiser nichtim Stande war sie zurüclizuzahlen, so belehnte er ihn 1415mit der Churmark und Churwürde. Die Burggrafen hattennun ein Erbe von 700 Meilen und traten unter die siebenErzämter des Reichs. Sie wurden Erzkämmerer und standendem Kaiserthrone am nächsten.

Jetzt sind es 1000 Jahre, dass des Geschlechts erste Er-wähnung geschieht.

560 Jahre sind es, dass es vom Kaiser mit dem Burg-grafthum belehnt und unter Deutschlands Fürsten aufgenom-men wurde.

418 Jahre sind cs, dass es unter die deutschen Chur-liirsten tritt und unter die 7 Erzürnter des Reichs.

133 Jahre sind es, dass cs die Stelle unter EuropasKönigen eingenommen.

Hoheit des Geschlechts gibt nur die Gehurt,Und eine lange Reihe erlauchter Ahnen, die imLaufe der Jahrhunderte von Stufe zu Stufe zudieser Höhe gestiegen ist.

eher Renten. Dies gibt 140 Mill. Capital.

Den 17. Januar 1820, w 7 o die Schulden des Staates ge-ordnet wurden, bestimmte Er: Dass von seinem Do-

main nur 2| Mill. zum Unterhalte des Königli-chen Hauses sollten verwendet werden, Alles

14.

Des Königs Domain.

Des Königs Domain besteht also aus 7 Millionen

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