Druckschrift 
2 (1821) Urkunden
Entstehung
Seite
VI
Einzelbild herunterladen
 

vr

Düsseldorf Stadtgerechtigkeit verliehen wird, so hätte er gesehen,daß der Zivilctat schon in dem sehr christlich gesinnten Mittelaltervorhanden gewesen.

Denn in dieser sagt der Graf von dem Berge seinen Bürge,ren von Düsseldorf:

Weiter können sie ihre Eheverbindungen durch Zeugen,welche sie Brautlaufleute zu nennen pflegen, deren aberwenigstens zwei sein, und die ihre Aussagen unter Eid thunmäßen, nach alter Gewohnheit erweisen laßen."

Ich bin nicht dafür daß man den Ziviletat beibehält, weil ichder Meinung bin, daß in jeder Landgemeine der Pastor derjenigeist, der ihn am sorgfältigsten führt, und daß die Erklärung derEhe eben so schicklich in der Kirche, vor dem Pastor und den ge«betenen Zeugen kann gemacht werden, als auf dem Gemeinehausevor dem Bürgermeister.

Auch bin ich nicht für die gemischten Ehen, weil die Ehe diehöchste Gemeinschaft alles leiblichen und geistlichen ist, und eineEhe von zweierlei Religionsbekcnntniß, schon an sich etwas hal,bes und unvollkommnes ist. Ich habe deswegen dem DoktorSchlosser es immer gut genommen, daß cr seine Braut früherzu seinem Glauben überholte, ehe er sic heirathete.

Allein ich bin der Meinung, daß man vor allem jedem Dingesein Recht muß wicderfahren lassen, und genau bestimmen was esist, und was es nicht ist.

Indem man alte Urkunden liest, belehrt man sich oft mehrüber die wahre Natur der Dinge, als wenn man die Schriftender letzten Messe studiert, und dieses Urkundenstudium ist daherjedem zu empfehlen dem es um wahre Bildung zu thun ist.

Auch glaube ich unsere Landesverfassung nicht besser darstellenzu können, als gerade dadurch, daß ich die alten Urkunden überdieselbe zusammen stellte, und sie dann vereinigt aufs neue ab«drucken ließ, so baß sie in Jedermanns Hände kommen können.