Willkühr vermiede», als der gemeinen Freiheit schädlich. — Wieaber der Zweikampf ganz nach den Ansichten des ChristenthumeS,auf einem geheimen und verborgenen Zusammenhänge der Welkberuhe, und ein eigentliches Gottesiirtheil ftp,— dieses zu zei/gen ist hier der Ort nicht.
Eben so sieht man, daß damals zur Schließung einer rechtsgül,tlgen Ehe die Einsegnung des Priesters nicht uorhivendig war.Die Ehe war ein Sakrament, weiches der Mann und die Frauunter sich zelebrierten, indem sie sich versprachen und als Eheleuteerkannten. Daß sie sich versprachen, wurde durch die Zeugen be/wiesen, die bei der Handlung gegenwärtig gewesen, und welchedie Brautkanfleute hießen. Die Einsegnung des Priesterswar nicht nothwendig, sondern nur wünschcnswürdig. Siemachte das Sakrament nicht aus. Später wurde die Einsegnungdes Priesters und dir Versprechung vor Zeugen miteinander verci,nigt, und der Priester erschien als erbetener Zeuge.
So ist noch in der katholischen Kirche jede Ehe gültig, Ivobeide vor dem Priester erscheinen und erklären, daß sie sich wcch/selseitig zum Eheligcn Gemahl nehmen, — auch wenn der Prie-ster sie nicht einscznet.
Sind beide Theile entweder durch Grade der Verwandschaft»der durch andere schon früher eingegangene Bande gebunden, sowird es keine Ehe. Sind sie dieses aber nicht, so wird es eineRechtsgültige Ehe, dir später die Kirche durch aufgelegte Bußezwar bestrafen kann, aber nicht mehr trennen.
Hieran scheinen die nicht gedacht zu haben, welche in derletzten Zeit so heftig über die Ehen gemischter Bekenntnisse ge,stritte», und sich über die katholischen Priester beklagt, die solchenicht einsegnen wollte».
Diese können weder verweigern noch verhindern, daß vorihnen die Erklärung gemacht wird, daß beide sich zum ehrlichenGemahl nehmen. Hiedurch wird die Ehe rechtsgültig geschlossen.Seinen Seegeu kann der Priester verweigern, — allein dieseshindert die Ehe nicht, noch benimmt es ihr ihre Gültigkeit. —Auch kann der Priester cs nicht verweigern, daß er ihnen einZeugmx ansstellt, daß sie diese Erklärung vor ihm gemacht haben,und dieses Zeugniß ist ihr Heicathsakc. Er kann ihnen seine»Scegen versagen, er kann ihnen die Absolutio > in der Beichteund den GcnuZ des Abendmahls versagen, — er kann sic geeicht/lich strafen, allein er kann die Ehe nicht ungültig machen.
Ebenfalls ist das Kirchenrüsig sein, ober die sogenannte Pro/klamatien unnöthig. Diese dient nur zur Sicherstellung des einen