Scheinen — Scheintod.
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tion gezwungen und deshalb in Moskau 28. April1634 hingerichtct. 2) Alexei Semenowitsch,Bojar, führte im Krimkriege 1687 u. 1689 die Ab-thcilungen von Groß-Nowgorod, belagerte seit 1695Asow, wurde 1696 Generalissimus u. nahm im JuliAsow. 1697 schützten er u. Gordon Moskau vor denStrelitzeu, doch zeigte er sich ziemlich muthlos. Erst. 1699. Bgl. Kleinschmidt, Rußlands Geschichte u.Politik, dargestellt in der Geschichte des russischenhohen Adels, Kassel 1877. Kleiuschmidt.
Scheinet', Christoph, der erste Entdecker derSonuenflecke, gcb. 1575 zu Waldo in Schwaben, tratin den Jesuitenorden, ward Professor zuJngolstadt,Freiburg, Breisach u. Rom, wurde dann Rector desJesuiteucollegs zu Neiße in Schlesien, wo er 18. Juli1659 st. S. beobachtete im März 1611 zu Ingol-stadt den ersten Sounenfleck, ließ aber nichts in dieÖffentlichkeit über seine Entdeckung dringen, weil ihmsein Provinzial Stillschweigen auferlegt hatte. Durchdie Veröffentlichung dreier Briefe S-s seitens desRathsherrn Welser in Augsburg kam die Sache 1612an den Tag. Die Resultate seiner langjährigen Be-obachtungen legte S. in der Schrift Loos, ursina,sivo 8 ol, Bcazza 1626—30 nieder. Specht.
Schciners Versuch, s. Art. Auge, S. 354.
Schcinfeld, Stadt n. Hanptort in dem 393,47siZüm (HHÜM) mit(1871) 20,236Ew.umfassen-den, gleichnam. Bezirksamt des bayer. Regbez. Mit-telfranken, an der Scheine; Weinbau, besuchte Vieh-märkte; 1173 Ew. — Dicht dabei ans dem 365 mhohen Berge das Schloß Schwarzenberg n. nahe-bei das F-ranciscanerkloster Schwarzenberg.
Scheinfrucht, s. Frucht.
Scheingeschäfte (Scheinhandcl, Scheinkauf),Simulationen, Geschäfte, welche durch eine gemein-schaftliche Willenserklärung Mehrerer in der Weiseabgeschlossen werden, daß die Interessenten darübereinverstanden sind, ihren Erklärungen eine andere,als die gewöhnliche Bedeutung bciznlegcn. Sie sindnichtig, sofern die Willensernstlichkeit ihnen abgeht,dienen jedoch zuweilen dazu ein anderes giltiges Ge-schäft darunter zu verhüllen.
Scheinkauf (Oommsntitia oratio). Wie jedesRechtsgeschäft, so setztauch der Kauf einen auf den Ge-genstand u. Zweck desselben gerichteten, — ernstlichen— Willen u. dieErklärungdesselben voraus. Wille u.Erklärung müssen, wenn Las Rechtsgeschäft giltig seinsoll, mit einander übercinstimmen. Die Nichtüber-einstimmung beider kann eine beabsichtigte od. einenicht beabsichtigte sein. Ist sie eine beabsichtigte, soliegt der Fall eines von vornherein ungiltigen Rechts-geschäftes vor. Unter diesen Fällen bildet den Haupt-sall die Simulation, welche nämlich dann gege-ben ist, wenn zur Verhüllung des wahren Willenseine absichtlich gewählte nicht entsprechende Erklär-ung eines angeblichen Willens abgegeben worden ist(Puchta). Dadurch werden Scheingeschäfte er-zeugt, welche als solche niemals Rechtsgiltigkeit er-langen. (Ob das wirklich gewollte Rechtsgeschäft alsexistent anzunchmen ist, hängt von Umständen ab).Unter diesen Schcingeschästcn nimmt der S. als häu-fig vorkommend eine hervorragende Stelle ein. Vor-zugsweise Pflegt sich unter dieser Verhüllung eineLurch das Gesetz verbotene oder Lurch besondere For-malitäten erschwerte Schenkung zu verbergen. Bgl.Schenkung.
Scheintod (Lspüz-xia,), ein Stunden und Tageanhaltender Mittelznstand zwischen Leben und Tod,in welchem so geringfügige Lebcnsäußerungen vor-handen sind, daß dadurch das Bild eines wirklichenTodten entsteht. ManfühltkeinenPnls, keinenHerz-schlag mehr — wenigstens beider gewöhnlichen lln-tcrsnchungsweise —, SasAthmen hat scheinbar völliganfgehört, die Muskeln sind bewegungslos, derS>-te ist ohne Bewußtsein, fühlt, sicht n. hört nichts.Nur in einzelnen Fällen besteht das Bewußtsein fortu. die S-ten hören, was um sie vorgeht, doch sindsie nicht im Stande, ein Zeichen des Lebens von sichzu geben. Die nicht eintretende Fänlniß des Kör-pers erregt den Verdacht des S-s. Den S. beob-achtet man unter den verschiedensten Verhältnissen:nach großer Erschöpfung durch die Geburt, nachBlutungen, nach Erschütterungen des Körpers, nachdem Einathmen irrespirabler Gasarten, nach Hem-mung der Athmung durch Ertrinken, Erhängen, Er-würgen , durch Verschütten, durch Luftverdünnunz,nach Blitzschlag, bei einer Anzahl Krankheiten (Cho-lera , hysterische Krampfsormen, Asthma rc.). Vongrößter praktischer Bedeutung ist der S. der Neu-geborenen. Derselbe entsteht durch Aufhebung derBlntcirculation zwischen der noch in der Gebärmut-terhöhle befindlichen Frucht und der Mutter; indemaber dadurch der Frucht die Zufuhr sanerstoffreichenBlutes entzogen wird, geschieht dasselbe, wie wenndie Athmung bei uns verhindert wird, die Fruchterstickt. Die Ursachen der Aufhebung der Circnla-tion zwischen Frucht n. Mutter können bestehen infrühzeitiger Ablösung der Nachgeburt, Dr:uk auf dieNabelschnur, in starken Blutverlusten der Mutter,Ohnmächten od. Tod der Mutter rc. Die Mittel, einscheintodt geborenes Kind wieder zum Leben znrück-z:rrnfen,bcstehen in kalten Übergießungendes Rückensim warmen Bade — es werden hierdurch die Athem-bewegnngen angeregt—, im Schwingen des Kindes,in künstlicher Respiration durch Nachahmungen derWirkungen der respiratorischen Mnskeln u. Lnftein-blasen rc. Bei Erwachsenen erweckt bes. die Furchtvor dem Lebendigbegrabenwerden den Ge-danken an den S. und muß die Möglichkeit dieserschaurigen Eventualität allerdings zugegeben wer-den, wenngleich es feststeht, daß das Lebendigbegra-ben weit seltener ist, wie man im Publikum anzu-nehmen Pflegt u. von den bisher berichteten Fällengenau untersucht keineswegs alle, sondern sogar nuräußerst wenige als solche sicher erwiesen sind. Im-merhin ist cs Thatsache, daß schon im Sarge liegendeu. todtgeglanbte Personen, daß Erhängte, als Tobteschon ans dem Strohlager liegend, daß an einerKrankheit anscheinend Gestorbene ans dem Secir-tische wieder erwachten. Solche Erfahrungen machenes zur unbedingten Nothwendigkeit, allerorts Ein-richtungen zu schaffen, durch die das Lebendigbegra-benwerden verhütet wird. Zn den nothwendigenderartigen Einrichtungen gehört die Einrichtungvon Leichenhäusern, in welchen die Leichen meh-rere Tage beobachtet werden können u. die obligato-rische Todtenschan durch Ärzte. In den größerenStädten sind beide Einrichtungen meist auch vorhan-den, in den kleineren Städten und auf den: plattenLande fehlen sie jedoch durchgehends u. es wird zuderen Einführung gewiß erst ein energisches Gesetzführen; es ist zu hoffen, daß schon die nächste Zeit
PiererL Universal-ConverscNwnL-Lexiton. k. Aujl. XV. Land.
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