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Schaumburg — Schaumburg-Lippe.
müthvollen Dorfgeschichten: Vater u. Sohn, Brschw.1874; Im Hirtenhaus, ebd. 1874; BergheimerMusikantengeschichten u. A., welches in leinen Ge-sammelten Werken, 9Bde., ebd. 1875—75, erschien.Das Beste von ihm ist das in den letzten Monatenseines Lebens geschriebene große Epos des Lehrer-standes: Fritz Reinhard. S. wurde 1870 von einerLnngenkrankheit befallen; trotzdem verheirathete ersich 1872 mit der Tochter seines Pfarrers u. Freun-des. Er suchte Genesung in Davos, wo er, von derSchillcrstistung unterstützt, nach lOmonatlichem Auf-enthalt im I. 1874 starb u. begraben liegt. Beyer.
Schamnbnrg, 1) (Schauenburg) Landstrich imalten Sachseulande, welcher zu beiden Seiten derWeser den Gau Bucki u. Theile von Asterburg undLosa (zwischenKalenberg, Minden, Lippen. Ravens-berg) begriff. Hier ließ sich Adolf vonSanterslebenans dem Magdebnrgischen nieder u. baute auf demNefselberge bei Rinteln die Schauenburg. EineGrafschaft S. gab es damals nicht, vielmehr übtendie Billunger in jener Gegend die Grafenrechte.Adolfs Enkel, Adolf HI., wurde nach dem Tode Gott-frieds, Markgrafen vonNordalbingien, 1110 mit derGrafschaft Holstein u. Stormarn belehnt, und seinGeschlecht regierte dort bis 1459, wo es in Holsteinim Mannesstamm ausstarb. In S. selbst, wo denSchauenbnrgern nach dem Ansstcrben der Billungerein Theil derBillungschenGüter znfiel, wozu späterdie Grafschaft Sternberg n. dis Herrschaft Gehmenkam, wurde Ernst III. 1619 in den Reichsfürsten-stand erhoben. Als das Hans S. 1640 mit demFürstenOtto im Mannesstamm erlosch, nahm OttosMutter, Gemahlin des Grafen Georg Hermann vonS.-Gehmen, einen Theil der schaumbnrgischenLande in Besitz u. ernannte ihren Brnder, den Gra-fen Philipp von der Lippe, als ihren Erben; einenanderen Theil, Lauenau u. ein Stück von Hameln,hatte kraft desVertrages von 1565 der Herzog Georgvon Braunschweig-Lüneburg als Lehnsherr besetztund behielt denselben nach dem Vertrage von 1647;auch derLandgraf vonHessen-Kassel beanspruchte dieihm lehnspflichtigen Theile der Grafschaft u. ertheiltedieselben dem Grafen Philipp, als er eine hessischePrinzessin heirathete. Im Westfälischen Friedens-schluss kam die Sache nochmals zur Sprache, und ineinem neuen Vergleiche erhielt der Graf Philipp dieÄmter Stadthagen, Bückebnrg, Arensburg, Hagen-bnrg und einen Theil von Sachsenhagcn nnd damitSitz u. Stimme auf der Westfälischen Reichsgrafen-bank und stiftete die Linie S.-Lippe (f. Lippe); derLandgraf von Hessen aber erhielt Len anderen Theilvon Sachsenhagen nnd die Ämter S. u. Rodenberg,welche nachmals zum Knrfllrstenthum Hessen gehör-ten. Vgl. Piderit, Geschichte der Grafschaft S., Rin-teln 1831. 2 ) Bis 1866 ein knrhessischer, zur Prov.Niederhessen gehöriger Kreis, ein Theil der altenGrafschaft S., jetzt der Kreis Rinteln des Regbez.Kassel. 8) Standesherrschaft im vormal. Herzogth.Nassau, 1j-fDM. DiereichsunmittelbareHerrschaftS. mit Schloß L>. au der Lahn gehörte früher demHause Limburg, von welchem sie 1279 an Las HausWesterburg u. 1656 durch Kauf an die Gräfin vonHolzappel kam; ihre Tochter und Erbin Elisabethwar mit Adolf, einem nachgebvrenen Sohne desGrafen Ludwig Heinrich von Nassau - Dillenburg,vermählt, welcher so dieNebenlinieNa!sau-S. stif-
tete, aber 1676 mit seinem Tode auch im Mannes-stamm abschloß; seine jüngste Tochter Charlotte hei-rathete 1692 den Prinzen Leberecht von Anhalt-Bernburg, u. dessen ältester Sohn Victor erbte nachdem Tode seiner Großmutter Elisabeth 1707 Holz-appel n.S., wodurch die paragirte Nebenlinie An-halt-Bernburg-S.-Hoymgestiftetwnrde. Nach-dem Victors Sohn Friedrich 1811 auf Holzappel n.S. zu Gunsten seiner vier Nichten verzichtet hatte,kamen diese Güter an die älteste derselben, Hermine;diese brachte sie ihrem Gemahl, dem Erzherzog Jo-seph vonOsterreich zu ».vererbte sie auf ihren SohnErzherzog Stephan, der hier im Jahre 1848 seinenWohnsitz nahm (s. Ungarn). Nach seinem Tode (st.19. Febr. 1867) ging S. in den Besitz des Groß-herzogs von Oldenburg über (vergl. VoigtländersRheinbuch, S. 242). Werthvolle Mineraliensamm-lung im Schlosse, noch im Aufträge des ErzherzogsStephan von Prof. Or. Gust.Leonhard aus Heidel-berg geordnet. Dörgens.
Schannlburg-LiPpe,Fürstenthnm,BestandtheiIdes Deutschen Reiches, besteht ans dem westl. Theilder ehemaligen Grafschaft Schaumburg u. liegt zwi-schen dem prenß. Regbez. Minden u. der LanddrosteiHannover, 443,g (Iskm (8,a UM) mit (1875)33,133 Einw. (gegen 32,059 in 1871), 74 auf 1dstcm, in ganz Deutschland 79,,. Das Land zähltzwei Städte: die Hauptstadt Bückebnrg (4832 Ew.)u. Stadthagen (3203 Ew.). Auf die Landbevölker-ung entfallen 80,z °/o, auf die StadtbevölkerungI9,s °/„ des Ganzen. Über das Verhältnis) zu denübrigen deutschen Staaten s. Deutschland, S. 280^wo auch die geschlechtlichen und confessionellen Ver-hältnisse in Procentsätzen zu ersehen sind. Abgesehenvom südlichen Theil, in den ein Zweig des Weser-gebirges (Bllckeberge bis 489 m u. SchaumburgerWald) hineinreicht, ist S.-L. der Bodengestaltung,nach eben. Bewässerung nur durch Bäche nnd dasSteinhuderMeer. Klima eher rauh als mild. Bo-den fruchtbar, wenn auch wegen der ausgedehntenWaldungen (37 °/„ des Areals, wovon die Hälfte imlandesherrlichen Besitz) verhältnißmäßig wenig Bo-den unter landwirthschaftlicher Cnltnr steht (vergl.Deutschland, S. 290). An Nutzvieh werden haupt-sächlich Schweine u. Schafe gezogen n. darin Aus-beute zum Export erzielt. Die Industrie ist unbe-deutend, dagegen bildet die Ziegelei (außer Landes)einen lohnenden Erwerbszwcig, auch besteht ein an-sehnlicher Bergbau auf Kohlen. Handel nicht vonBelang; außer Produkten der Viehzucht sind Holz».Steinkohlen, sowie Meerschaumartikel Gegenständeder Ausfuhr. Über die Eisenbahnen findet man dieabsoluten u. relativen Zählen unter Deutschland, S.290 und 293. An höheren Lehranstalten bestehenaußer den unter Deutschland S. 297 angegebeneneine Gewerbeschule u. mehrere Bürgerschulen. S.-L.ist eine constitutionelle erbliche Monarchie und imDeutschen Bnndesrathe durch einen Bevollmächtig-ten, im Reichstage durch einen Abgeordneten ver-treten. Als Grundgesetz gilt das Berfassungsgesetzvom 17. Nov. 1868. DerFürst, imBesitze der un°getheilten Staatsgewalt, bekennt sich zur reformirtenKirche u. wird mit dem 21. Lebensjahre großjährig.Zu dem jährlich zusammentrctenden Landtage er-scheinen 15 Vertreter (2 vomFürstendesDomaniumswegen ernannt, 1 von den rittersLaftlichen Grund-