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Bd. 15 (1879) Radegast - Schießscharte
Entstehung
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Schädelbasis

I') Das Niechbein (Os stümoiäonm) Hilst nurzum kleinsten Theile die Hirnschädelhöhle bilden;am meisten trägt es dagegen zur Bildung der Nasen-höhle u. etwas zur Bildung der Augenhöhlen bei.Man unterscheidet an ihm: a) die Siebplatte(I-amina eribosa), das in der Schädelhöhle befind-liche Stück, die Scheidewand zwischen der Schädel-u. Nasenhöhle, hat die Form eines länglichen Vier-eckes; der Hintere Rand grenzt an den Körper desKeilbeines; die übrigen Ränder sind in einemAusschnitte des Stirnbeines eingefügt. Oben u.vorn erhebt sich ans der Siebplatte eine scharfe Kno-chcnkante (Hahnenkamm, Orista Ka-iti). Zu beidenSeiten des Hahnenkammes finden sich zwei ReihenLöcher (Riechbeinlöcher, Doramina oribosa), durchwelche Zweige der Riechnerven zur Schleimhaut derNase gelangen, b) Die senkrechte Platte (Ir-mina, psrponckionlaris) macht den obersten Theilder Nascuscheidewand aus. o) Die Seitentheile, ge-wöhnlich Labyrinth (Dad^rmtüms) genannt, ge-hen «eben der senkrechten Platte von der Sicbplatteherab u. bestehen aus der Augenhöhlenplatte, ausder Rasenplatte u. den zwischen beiden befindlichenRiechbeinzellen. Die Angenhöhlenplatte (Laminaxaxzwaooa, Ossa p.) bildet den größten Theil derinneren Wand der Augenhöhle. Die Rasenplatte,der Nasenhöhle zugekehrt, bildet hier die oberen Na-senmuscheln. Die Riechbeinzellen (Oollulas sbtrmoi-äalss) werden durch mehrere, meist senkrechte, un-regelmäßige Blättchen gebildet, durch welche derRaum zwischen der Augenhöhlen- u. der Rasen-platte in Fächer getheilt wird, welche meist unter sichGemeinschaft haben n. sich in die Nasenhöhle öffnen.Die genannten S-knochen sind derartig zusammen-gefügt, daß sic zwischen sich eine große Höhle, dieS-höhle, einschließen. Diese enthält das Gehirn.Sie hat ungefähr die Gestalt eines Eis, dessen obereFläche annähernd regelmäßig, dessen untere dagegendurch starke Quervorsprünge in 3 Theile, die 3 S-gruben, getheilt ist. In den vorderen beiden liegtder vordere u. mittlere Gehirnlappen, in der Hin-teren das kleine Gehirn. Die vom Gehirn entsprin-genden 12 Nervenpaare verlassen dasselbe sämmtlichan der S-basis. Sie zeigt die vorderen, mittleren u.hinterenSchädelgruben (kossas eraniiszurAufuahmeder Vorder-u.Mittellappcndes großen, sowieder Sei-tentheile des kleinen Gehirns. Da die S-knochen auseiner häutigen Grundlage von Ossificationspnnktenaus verknöchern, so müssen dieWinkel der platten Ta-feln zuletzt entstehen. Hier findet man noch bei derGeburt größere od. kleinere, nur von weichen Massengebildete Stellen, die Fontanellen. Die bedeu-tendste ist die im zweiten Stirn- ».Scheitelbeine be-findliche große Fontanelle, die sich vollständigerst am Ende des erstenLebensjahres schließt. Jahn.

Schädelbasis, s. Schädel.

Schädelbohrer (Chir.), s. Trepan.

Schädelhaube (OaIog.axonsuiot:ioa),s.u. Kops-muskelbinden.

Schädelhöhle, s. Schädel.

Schädelknochen (Ossa eranii), s. u. Schädel.

Schädellehre(Kraniologie),s.v.w. Phrenologie.

Schaden (Damnnm), jeder vermögensrcchtlicheNachtheil, welchen Jemand erleidet; s. Damnum.

Schadenersatz. Eine allgemeine Theorie desS-es, d. h. der Rechtsgrnndsätze, nach denen ein An-

Schadow.

derer verbunden ist, den entstandenen Schaden demVerletzten durch Hingabe eines Äquivalents au Geldauszugleicheu, läßt sich bei der Verschiedenheit derVerhältnisse, unter denen ein Schaden entstehen kann,nicht geben. Die neueren Gesetzgebungen fassen vorAllem die ökonomische Bedeutung ins Auge, welchedie eingetreteue Verletzung deS Vermögens od. derPerson für den Verletzten od. bei dessen Tödtung fürseine Familie besitzt; doch ist die Ermittelung dessen,was im einzelnen Falle als erlittene Verminderungod. unterbliebene Vermehrung des Vermögens, alsoeinschließlich der Arbeitskraft n. ähnlichen schweben-den Potenzen zu betrachten ist, immerhin noch eineschwierig zu lösende Frage geblieben. Indessen hatdie Deutsche Civil-Proceß-Ordnuug im Anschluß anFranzösisches Recht u. neuere Proceßgesetze (Hanno-ver, Baden, Württemberg, Bayern) diesbezüglichbestimmt, daß sowol o b ein Schaden entstanden, alsauch wie hoch er zu schätzen, das Gericht entscheidet(u. zwar ohne Geschworene), unter Würdigung allerUmstände nach freier Überzeugung; es kann wol demBeweisfllhrsr eine eidliche Schätzung unter Feststell-ung eines Höchstbetrages als Grenze gestatten, aberein Recht darauf hat der Beweisführer nicht (vgl.desfalls die Gesetzgebung über Haftpflicht, Patent-,Firmen- n. Musterschutz, Urheberrecht an Schrift- u.Kunstwerken rc., Eisenbahnbetrieb, Postverwaltung).Bezüglich des durch Beamte des Staates den Ge-meinden verursachten Schadens weist das Reichsge-setz vom 31. März 1873 auf die Verantwortlichkeitder Reichsbeamten für die Gesetzmäßigkeitihrer Amts-handlungen, die Ersatzpflicht für grobe Versehen desKassen- od. sonstigen Vermögensverwalters rc. hin.Der Staat haftet, soweit er nicht Gewerbe treibt od.für Vertragsverbindlichkeiten aufzukommen hat, nichtfür die von seinen Beamten in dieser Eigenschaft ver-ursachten Beschädigungen. Stadtgemeinden dagegenhaften wenigstens bei Straßen-Vernachlässigung.Vgl. auch Damnum.t-

Schadotv, 1)Johann Gottfried, berühmterdeutscher Bildhauer, geb. 20. Mai 1764 in Berlin,starb 27. Jan. 1850 daselbst; war der Sohn einesSchneiders u. besuchte gleichzeitig ein dortiges Gym-nasium u. den Zeichnnngsnnterricht eines Bildhauers,woraus er als Lehrling Tassaerts Aufnahme fand.Zu seiner Kunstliebe gesellte sich die zu einem Mäd-chen, mit welchem er nach Wien flüchtete, um, dortmit demselben getraut, auf Kosten seines Schwieger-vaters nach Nom zu gehen. Hier ergab er sich seinerKnust mit solchem Eifer, daß er bei dem Oouoorsoäi kalsstia 1787 für eine Perseus- u. Andromeda-Gruppe in gebranntem Thon den Ersten Preis er-hielt. 1788 wurde er Direktor der Akademie der Bil-denden Künste in Berlin. War jene Zeit auch nochweit von einem höheren Aufschwünge der Kunst, sozeigten sich doch schon gewisse,freilich noch vereinzelteBestrebungen, in denen sich das Princip der ein-fachen u. unbefangenen Natürlichkeit gegenüber demmanierirt conventionellen Wesen der herrschendenRichtung geltend macht. So namentlich unter dendeutschen und speciell unter den Berliner Künstlern.Namentlich S. war es, der mit Energie einer mehrrealistischen Richtung sich zuwendete, die nach leben-diger Auffassung u. scharfer Charakteristik der indi-viduellen Erscheinung strebte und so der Plastik einseit fast zwei Jahrhunderten verloren gewesenes Ge-