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Sachsen
von 515,000 Gulden. Der Landtag auf 1855 ge<nehmigte I. Juni den Antrag, die Wiedereinführ-ung der körperlichen Züchtigung betreffend, derStaatsregierung anzneinpfehlen, und bewilligte dieForderungen für die Kriegsbereitschaft. Gegen Endedes Sept. wurde an v. Wechmars Stelle v.Harbouzum Staatsminister ernannt. Ein außerordentlicherLandtag bewilligte im Nov. 1855 die Zinsengaran-tie für 4 Mill. Thlr. zur Deckung des Baues derWerra-Bahn. Auch eine Mitteldeutsche Bank miteinem Capital von 8 Mill. Thlrn. wurde in Mei-ningen errichtet und 29. Febr. 1856 bestätigt. DieHaltung des imMärz eröfsneten Landtages von1856war eine vornehmlich oppositionelle, u. wurden da-her Las Judengesetz u. der Gesetzentwurf zur Aus-führung des Bundesprcßgesetzes, welchen der Land-tag seine Zustimmung verweigert hatte, nachher fastunverändert nach dem Regiernngsentwurfe publi-cirt. Im I. 1856 erfolgte auch ein Nachtrag zurStrafproceßordnnng (Beschränkung der Competcuzder Schwurgerichte, Erweiterung der der Staats-anwaltschaft). Bezüglich des Münzwesens schloß sichdas Herzogthum dem Süddeutschen Münzvertragean. Der Landtag von 1859 beschloß in der Domä-nenangelegenheit die Einholung eines Rechtsgnt-achtens. In dem politischen Gegensätze zwischenPreußen u. Österreich stand S.-Meiningen regelmä-ßig mehr auf Seite des letzteren. An den Würzbur-ger Conferenzen nahm auch S.-Meiningen theil, tratLen dort gefaßten Beschlüssen bei und betheiligte sichauch bei den weiteren Schritten der dort vertretenenRegierungen. In der Gcwerbereformfrage schloßS.-Meimngen einen Vertrag mit dem HerzogthumKobnrg ab, wonach vom I.Jan. 1860 au beideHer-zogthllmer nur als ein gemeinsames Arbeitsgebietgalten, u. wurde diese Erweiterung 1860 auch ausandere Nachbarländer ausgedehnt. DerLandtagvon1860 erledigte unter auderm die Vorlagen betr. dieVersetzbarkeit der richterlichen Beamten, den Neubaueiner Kaserne, die Deckung der Ziusgarantie für dieWerrabahn (welche früher für 4 Mill. Thlr. auf 9Jahre übernommen worden war); das Polizeistraf-gesetzbuch blieb unerledigt, da die Negierung nichtdavon abging, daß die Concesfion der Preßgewerbeauch im Verwaltungswege zurückgezogen werdenkönne. In der Domänenangelegenheit kam auch derLandtag von 1861 nicht weiter, als daß er dasDresdener Oberappellationsgericht eventuell zumSchiedsgericht berief. Lebhaft betheiligte sich S.-Meiningen an den Bcrathungen zur Herstellungeiner gemeinsamen thüringischen Gewerbegesetzgeb-ung im Sinne der Gewerbefreiheit. Im Aug. 1861erfolgte die Entlassung des Staatsministers v. Har-bou; ihm folgte der bisherige preußische Landrathv. Krosigk; einer der ersten Vorschritte desselben wardie Gegenzeichnung eines vom 22. Nov. 1861 da-tirteu u. au alle sächsischen Höfe mitgelheilten Pro-tests desHerzogs von Meiningen gegen die von demHerzog von Koburg-Gotha mit Preußen abgeschlos-sene Militärconvention, in welcher wegen der demHerzog!. Meiuingenschen Hause im Gothaischen Ge-fammthause zustehenden aguatischen Rechte gegen diegedachte Convention Rechtsverwahrung eingelegtwurde. Auf eine zurückweisende Antwort von Ko-durg-Gotha erfolgte eine nochmalige Replik S.-Mei-»mgens, u. damit war die Sache zu Ende. Bei der
(Gesch.).
Verhandlung über eine dem kobnrg-gothaischenLandtage gemachte Vorlage wegen einer eventuellenRegierungsverwesung durch den Herzog von Ko-burg-Kohary (Februar 1862) legte der Herzog vonMeiningen auch gegen die Successionsfähigkcit derHerzoge von Koburg-Koharh, wegen Unebenbllrtig-keit der Familie Kohary mit den deutschen Fürsten-geschlechtern, Protest ein. Die wichtigsten Vorlagenfür den Landtag von 1862 waren Nachträge zurStrasproceß- u. Wechselordnung, ein Gesetzentwurfüber Anlegung von Grund- u,,Hypothekeubllchern,über ein auf Mündlichkeit u. Öffentlichkeit basirteSVerfahren in Civilstreitigkeiten, endlich der Entwurfdes Thüringischen Gewcrbegesetzcs. Im Aug. 1864wurde von Krosigk im Staatsministerium durch denGeh. Rath Blomayer ersetzt und bei dessen Tode 7.März 1865 folgte Staatsrath v. Attenhofen. MitWeimar beantragte S.-Meiningen gegen die Gastei-ncr Convention am Bundestage das Ansträgalver-fahreu bezüglich Laueuburgs. 1866 stellte sich S.-Meiningen auf die österreichische Seite und stimmtefür denMobilisirungsautrag 14. Jan. Das sachsen-meiniugensche Bundescontingent kam nach Mainz.Nach Abzug der Bayern u. deren Znrückdräuguugbei Dermbach besetzten 8. Juli die Preußen die Graf-schaft Kamburg n. endlich bei dem Widerstande desHerzogs 19. Sept. das ganze Land. Am 20. abdi-cirte der Herzog zu Gunsten des Erbprinzen Georgu. 8. Oct. schloß S.-Meiningen mit Preußen Frie-den. Der Eintritt des Herzogthnms in den Nord-deutschenBund ward 17. Oct. schon durch denLand-tag genehmigt. Herr v. Krosigk, der 20. Sept. wie-der an die Spitze der Verwaltung berufen ward,suchte vor Allem die Domänenfrage zu erledigen,aber es gelang nicht; der Landtag bewilligte sogardie Erhöhung der Steuern nur gegen das Verspre-chen eines höheren Beitrages der Domänen zurStaatskasse. Erst endlich 1871 wurde diese Frageerledigt: der Herzog bezieht eine feste Rente vonjährlich 230,000 Thlr. im Voraus; die verbleiben-den Beträge fallen zur Hälfte an ihn, zur Hälfte andie Staatskasse; der Domäncnetat wird mit Zu-stimmung des Landtages ausgestellt; eine Grund-theilnng tritt erst nach Erlöschen des S.-Meiningeu-schen Specialhauses ein. Seit 1868 wurde eineneue Vcrwaltungsorganisation auf dem Priucip derSelbstverwaltung durchgeführt. Sept. 1873 wardein neues Wahlgesetz gegeben und 9. Oct. wurdeStaatsrath Giseke Staatsmiuister an Stelle v. Kro-sigks. Am 10. Sept. dess. I. war auch in der StadtMeiningen die Neichsschulcommission zur Berath-uug über Fragen der höheren Schulen zusammen-getreteu. Am 1. April trat das neue Volksschnlgesetzin Kraft. Großen Jubel im Lande rief die Vermähl-ung des Erbprinzen Bernhard (geb. 1.April 1851)mit der Tochter des Kronprinzen des Deutschen Rei-ches, der Prinzessin Charlotte, hervor, 18. Febr.1878.Der Landtag des I. 1878 hatte sich in der Haupt-sache mit den durch die Einführung des DeutschenGerichtsverfassungsgesetzes nöthigen Bestimmungenzu beschäftigen.
b) Sachscn-Attcnburg: die Stammlinie ist Hild-bnrghansen (s. oben S. 565), welche infolge des Go-thaischen Theilungsvertrags ihr früheres BesitzthumHildburghausen aufgab u. mit der Uebcrnahme desHerzogthums Altenburg die neue Linie Altenburg