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Sachsen
ters, der ihn auch in den sogen. Wasunger Kriegsverwickelte. Einen widerrechtlich von ihm verhafte-te» Herrn von Gleichen hielt er trotz kaiserl. Gegen-befehls in Hast, worauf der Kaiser Franz I. denHerzog Friedrich III. von Gotha 1747 beauftragte,den Gefangenen abholen zn lassen, u. dieser sendete30 Reiter nach Meiningen; als diese aber Wider-stand fanden, liest Gotha im Febr. 1747 die mei-ningische Stadt Wasungen militärisch besetzen u. dieBesatzung sollte, ungeachtetAntonülrich den v.Glei-chen freigelasscn hatte, auf Ausspruch desKammer-gerichtes so lange da bleiben, bis Anton Ulrich dieKosten des Zuges bezahlt haben wurde. Am 22.Mai zogen sich die Gothaner vor dem anruckendenmeiningischen Militär u. Landsturm aus Wasungenzurück, eroberten aber diese Stadt alsbald wieder.Bei einem neuen Streite wegen der Vormundschaftüber den Herzog von Weimar, die Gotha zugespro-chen wurde, verzichtete dieses durch Vergleich mitMeiningen auf seine Kostenansprllche und zog seineTruppen Ende Juli 1748 von Wasungen zurück.Als Anton Ulrich 1763 in Frankfurt starb, folgte»ihm seineSohne Karl ».Georg. Über sie führte dieMutter, die Herzogin Charlotte Amalie, ans kaiserl.Vermittelung die Vormundschaft und Regierung inMeiningen bis 1775 mit Einsicht. Als Herzog Karl21.Juli1782 starb, fieldieRegierung an seincnBrn-der Georg allein, welcher sich durch viele trefflicheEinrichtungen großes Verdienst erwarb u. 1801 dasRecht der Erstgeburt einführte. Er st. 24.Dec.l803.Über seinen hinrerlassenen minderjähr.Sohn B ern-hard Erich Freund führte die verwittwete HerzoginLuise Eleonore die Vormundschaft trat gleich den an-deren Herzogen Ernestinischer Linie für ihn 1806Lein Rheinbünde u. 1815 dem Deutschen Bunde bei.Am 17. Dec. 1821 übernahm Bernhard als voll-jährig die Regierung selbst, ordnete 25. Nov. 1822die Staatsverwaltung neu und bildete 4 obere Be-hörden (Landesregierung, Oberlandesgericht, Con-slstorimn u. Kammer) u. ertheilte 4. Sept. 1824 sei-nem Lande eine neue Verfassung. Bei demErlöschender Gothaischen Linie (II. Febr. 1825 fs. d.f) er-hielt Meiningen in dem Vertrage von Hildburghau-sen 12.Nov. 1826 das ganzeHerzogth. Hildburghau-sen mit Ausnahme der ÄmterKönigsberg u.Sonne-feld (welche Koburg bekam), von Kobnrg das Für-stenthum Saalseld, die am linken Steinachnfer gele-genen, bisher kobnrgischen Ortschaften u. das AmtThemar, ferner von dem Herzogthum Gotha dasgothaische Drittheil von Römhild, das AmtKranich-seld u. einige Lehn im Meininger Oberlande, vonAltenburg endlich das AmtKambnrg nebst Neusulza,auch 15 Dörfer des Amtes Eisenberg u. die Encla-ven Vierzehnheiligen, Lichtenhain und Mosen. Da-gegen trat es die Kammergüter Ganerstädt u. Kah-lenberg anKoburg ab. Meiningen gewann dadurcheinen Zuwachs an Gebiet von 25 f^M. u. 71,280, En>. Von nun an führte der Herzog den Titel vonMeiningen-Hildburghansen-Saalfeld. Die fernereGeschichte s. unten S. 566.
äää) Linie Römhild, gestiftet von Heinrich,Ernst des Frommen viertem Sohne, erlosch mitdiesem 1710; derTheil derLinie, die Städte u.AemterRömhild, Königsberg, Themar, Nehrungen, Hof,Milz u. die heimgefallenen Echterschen Lehn, vondenen jedoch 1683 das AmtKönigsberg dem Bruder,
(Gesch.).
dem Herzog von Hildbnrghanscn, abgetreten wurde,kam durch Theilnng zumeist an Gotha, der Nest anMeiningen, Koburg-Saalfeld u. Hildburghansen.
ose) Linie Eisenberg, gestiftet von Christian,dem fünften Sohne Ernst des Frommen, starb eben-falls mit dessen Tode 28. Ang. 1707 ans, und ihrganzer Antheil, die Ämter u. Städte Eisenberg, Kam-burg, Ronneburg n. Roda, fiel an Gotha.
M) Linie Hildbnrghausen. Ernst, dersechste Sohn Ernst des Frommen, der Stifter dieserLinie, erhielt außer seinem 1680 angewiesenen Erb.theil, den Ämtern Hildbnrghausen, Heldburg, Eis-feld, Veilsdorf u. Schalkau, 1683 von seinem Bru-der, Herzog Heinrich von Römhild, auch noch dasAmtKönigsberg abgetreten u. 1705 ans der kobnr-gischen Erbschaft das Amt Sonnefeld, aus der röm-hilüschen das Amt Behningen n. das hennebergischeRcichsvotnm. Anfangs führte er nach seiner Resi-denz Eisfeld den Titel S.-Eisfeld, nach wenigenJahren ans demselben Grunde (nachdem inzwischenauch zuweilen nach Heldburg der Titel S.-Heldburgvorgekommen war) den Namen S.-Hildburg-hausen. Er führte das Recht der Erstgeburt ein u.st. 1715. Sein ältester Sohn u. Nachfolger, ErnstFriedrich I., belastete durch unverhältnistmäßigenAufwand das Land mitSchulden. Unter ihm wurdedas Amt Schalkan an Meiningen gegen einige imAmte Behrungen gelegene Dörfer abgetreten. Fürseinen 1724 folgenden noch minderjährigen ältestenSohn, Ernst Friedrich II., führte die Mutter dieRegierung. Sein Nachfolger Ernst FriedrichKarl, 1745—80, stand bis 1748 unter der Vor-mundschaft seiner Mutter Karoline, geb. Gräfin vonErbach. Unter seiner Regierung vermehrten sichdurch Verschwendung die Landesschnldsn so, daß1769 eine kaiserl.Tilgungscommission untcrLeitungseines Urgroßoheims, des Prinzen Joseph Friedrichvon Hildburghausen, erschien u. die Landesverwalt-ung übernahm. Der Herzog st. 23. Sept. 1780.Für seinenNachfolger, Friedrich, führte bis 1787Prinz Joseph Friedrich die vormundschaftliche Re-giernng. Er wickelte die 4 Mill. Gulden betragen-den Landesschulden, welche noch durch die Kriegs-jahre 1796, wo er ein Reichscontingent stellte u. dieFranzosen schon sein Gebiet verletzten, und 1806 u.1813 vermehrt wurden, bedeutend ab u. brachte die-selben in Ordnung. 1807 wurde er Nheinbunds-mitglied, trat aber 1813 der Sache der Wirten bei.Die landständischeVerfassung hatte der Herzog nacherlangter Souveränität als Rheinbnndsmitglied be-stehen lassen. Mit Zuziehung der Landstände führteer 19. März 1818 eine neue Verfassung ein, welchewesentlich der weimarischen glich. In dem Gothai-schen Erbtheilungsvertrag trat der Herzog seine ge-sammten Besitzungen ab, lO f^M mit 33,000 Men-schen u. empfing dafür das Herzogthum Altenburgmit Ausnahme desAmtesKamburg u. des anKam-burg grenzenden Theiles von Eisenberg mit l5Dör-sern, der Saline Neusulza u. der Enclaven Vierzehn-heiligen, Lichtenhain u. Mosen u. bekain die bei Er-löschung des Gothaischen Hauses 1825 von Koburgaufs Neue in Besitz genommenen 11 saalfeldischenOrtschaften wieder. SeinGefammtgebiet betrug nun24 UM "Ul 108,000 Ew. Die weitere Geschichtedes Landes s. unten bei S.-Meiningen, die des Hau-ses s. unten bei S.-Altenburg.