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Sachsen
rathScollegium übertrug, später schwer leidend ineinem Zustande der Sprachlosigkeit sich befand, aberdoch die Regierungsgeschäfte besorgte, erlosch II.Febr. 1825 die Hauptlinie Gotha. Hinsichtlichder gothaischen Erbfolge behauptete nun Meiningen,daß ihm, als nächstem Agnaten, die ganze Erbschaftzukomme, wogegen der Herzog von Koburg alsSchwiegersohn des Herzogs August von Gotha dassehr schwierig auszumittelnde Mod prätendirte, Hild-burghausen aber die Theilnng der Erbschast in dreigleiche Theile nebst Entschädigung wegen frühererBeuachtheiligung verlangte; doch einigten sich alledrei vorerst über eine gemeinschaftliche Besitzergreif-ung n. Überlassung der Verwaltung an die seitheri-gen gothaischen Geheimen Räthe (Minister), bisendlich unter Vermittelung des Königs FriedrichAugust von S. 12. Nov. 1826 ein Erbvertheil-ungsvertrag in Hildburghausen zu Standekam, welcher 15. Nov. von den drei Herzogen unter-zeichnet wurde. Nachdemselben überließ derHerzogvon Hildburghansen sein ganzes Land an Meiningenu. Koburg n. nahm dafür das Herzogthum Alten-bnrg, mit Ausnahme des Amtes Kamburg, einesThciles des Amtes Eisenberg und einzelner andereraltenburgischer Euclaven; Koburg trat ganz Saal-feld an Meiningen ab und erhielt dafür Gotha, woder größte Theil des prätendirten Allods sich befand(s. ».). Die aus den Kassen seit 1825 sich ergeben-den Überschüsse wurden getheilt und ebenso die ansder gothaischen Kasse ruhenden Lasten (Apanagen,Pensionen, Gehälter nicht Wiederangcstellter rc.) alsCentrallasten zu gleichen Theilen von Len drei Her?zögen übernommen.
bdb) LinieKoburg, gestiftet vom zweiten SohneErnst des Frommen, Älbrecht, 1680, erhielt dieÄmter n. Städte Koburg, Rodach, Neustadt an derHeide, Sonnebcrg, Sonnescld, Neuhaus und dasKloster Münchroden, erlosch aber schon 16S9 wieder.Über ihr Land wurde nach einem langen Erbschafts-streit zwischen Gotha, Meiningen, Hildburghausen u.Saalseld durch einen Ansspruch des Reichsrathes1720 entschieden, gegen welchen aber Meiningenbis 1735 protestirte, worauf eine kaiserl. Commissionden Spruch zur Vollziehung brachte, obschon manüber einzelne Punkte bis 1753 fortstritt. Die Erb-schaft wurde unter Saalfeld, Hildburghausen ».Mei-ningen getheilt; der Herzog Christian Ernst vonSaalfeld erhielt die Aemtcr u. Städte Koburg u.Rodach, das Kloster Mönchroden n. einen Theil vonNenhaus; der Regierungssitz und die Regierungs-behörden, außer Saalfeld, wurden nunnachKobnrgverlegt und die Linie nahm den Namen Koburg-Saalfeld an. Christian Ernst st.1745,u. sein Bru-der u. Nachfolger Franz Josias führte das Rechtder Erstgeburt in seinem Lande ein. Er st. 16.Sept.1764, und ihm folgte sein Sohn Ernst Friedrich.Der großen Schuldenlast wegen wurde 1773 einekaiserl. Liquidations-Commission ernannt u. die Leit-ung derselben dem Herzog Ernst II. von Gotha unddem Prinzen Joseph von Hildburghausen übertra-gen. Als Ernst Friedrich 8. Sept. 1800 starb, fandsein Sohn Franz eine Schuldenlast von 1,261,000Gulden vor. Mit dem Beistände seines MinistersKretschmann ordnete der Herzog seine Finanzen inder Art, daß 1802 wol dieSchnldencommissiou auf-gehoben werden konnte, aber die schweren Auflagen,
(Gcsch.).
die dazu nöthig gewesen, hatten Volk u. Stände soerbittert, daß es zu einem Aufstande kam, der durchKursachsen unterdrückt wurde. Dem Herzog Franzfolgte 9. Der. 1806 sein Sohn Ernst I. Da der-selbe noch als Oberst sich in russ. Diensten befand,nahm Napoleon, obgleich er den Beitritt des Hcr-zogthnms zum Rheinbunde genehmigt hatte, Ko-bnrg 1807 in Besitz, doch wurde der Herzog nachdem Frieden von Tilsit in sein Land wieder einge-setzt. 1808 gab der Herzog dem Landesministerinnreine neue Einrichtung u. führte 11. Dec. 1809 diegleichmäßige Besteuerung ein. Nach der Schlacht vonLeipzig trat er zu denAlliirten über n. commandirteein Armeecorps, das Mainz belagerte. Beim Wie-ner Congreß 1815 wurde dem Herzog Ernst in demFürstcnthum Lichtenberg ans der linken Rheinseiteeine Gebietsvermehrung zugestanden, welche er je-doch 1834 für 2 Mill. Thlr. an Preußen verkaufte.Mit Zuziehung der Landstände führte der Herzog inKoburg 8. Äug. 1821 eine neue Verfassung ein. ImGothaischen Theilungsvertrage 1826 erhielt Koburgdas Herzogthnm Gotha, mit Ausnahme des AmtesKranichfeld u. des Gothaischen Antheils von Röm-hild von der gothaischen Erbschaft, dann die ÄmterKönigsberg n. Sonnefeld, doch ohne die Lehn imMeiningischen Oberlande, von Hildburghansen, unddie Kammergüter Kahlenberg und Gauerstädt vonMeiningen; dagegen verzichtete Koburg auf Saal-seld u. überhaupt auf die am linken User der Stei-nach gelegenen Ortschaften, mit Ausnahme von 2Dörfern. Der Zuwachs betrug 17 ßüM u. 67,000Ew; die Gesammtbevölkernng des Herzogthnms mitLichtcnbcrg betrug nun 151,000 Ew. u. das Gebiet48 HZM. Außerdem hatte der Herzog von Koburg-Gotha die Herrschaften Greinbnrg, Kreutzen, Zcll-dorf u. Ruttenstein in Oberösterreich, unweit Linz,8Z- HjM, 20,000 Ew. unter österr. Hoheit, gekauftu. die vormals gräfl. Gleichenschen Domänen Wan-dersleben, Mühlberg u. Röhrensee unter prenß. Ho-heit mit ererbt. Das Herzogthum nahm nun denNamen S.-Koburg-Gotha an; die Fortsetzung seinerGeschichte s. unten S. 571.
voo) Linie Meiningen, von Ernst des From-men drittem Sohne, Bernhard, 1680 gestiftet, er-hielt die Ämter und Städte Meiningen, Maßseld,Wasungen, Franenbreitungen, Sand, Henneberg n.Salzungen. Bernhard hinterließ bei seinem Tode1706 3 Söhne, Ernst Ludwig I., Friedrich Wil-helm u. Anton Ulrich, welche nach seiner Verordnunggemeinschaftlich regieren sollten; doch überließen diejüngeren dem ältesten die Regierung allein. DurchRcichshofrathsansspruch erhielt er 1720 aus derKoburgischen Erbschaft die Aemter Sonneberg undNeuhaus und erwarb 1723 das Amt Schalkan vonHildburghausen durch Tausch, auch die RittergüterGauerstädt n. Kahlenberg im Koburgischen und vonder römhildischen Erbschaft Z. Er st. 1724 u. hin-terließ 2 minderjährige Söhne, Ernst Ludwig II.,welcher 1724, Friedrich August, welcher 1729, undKarl Friedrich, welcher 1743 starb. Die beidenOheime waren Vormünder der Ersteren bis zurVolljährigkeit Karl Friedrichs gewesen. Sie tratennun gemeinschaftlich die Negierung an u. führten sieso bis 1746, wo Friedrich Wilhelm starb, undnun regierteAntonUlrich allein. Zwar gelehrtu.klug, aber ein Verschwender u sehr heftigen Charak-