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Sachsen
trat Ernst 18. Oct. 1674 die Negierung an seinenältesten Sohn, Friedrich I., ab und st. 26. März1675. Seine sieben Söhne, Friedrich I., Albrecht,Bernhard, Heinrich, Christian, Ernst und JohannErnst, sollten nach seinem Testament von 1654 unddcr Regimentsverfassiing vom 9. Nov. 1672 gemein-schaftlich regieren, bis eineTheilnng erfolgen könnte,wodurch jeder seine Würde als Reichsstand zu be-haupten vermöchte; der Erstgeborene sollte aber dasDirectorium als regierender Herzog führen. Fried-rich I. schloß aber auf Antrag seiner vier jüngstenBrüder schon 24. Febr. 1680, und mit den beidenälteren 8. Juni und 24. Sept. 1681 Erbtheilungs-verträge, worin er ihnen gewisse Gebiete überließ,sich selbst aber gewisse Hoheitsrechte u. die Oberleit-ung mehrerer anderer vorbehielt. Durch diese Theil-mig entstanden sieben Linien. Friedrich I. erhieltGotha als Hauptlinie u. den beträchtlichsten Landes-Iheil, sowie das Directorium der Angelegenheitendes Gothaischen Hauses, die Leitung der Reichs-,Kreis- n. Lehnssachen, das Ansschreiben u. Erhebender Steuern, die Einführung von Landes-, Polizei-u. Proceßordnnngen,das Recht, Bündnisse zu schlie-ßen, Gesandte zu schicken, das Recht der Appellationvon den Gerichtshöfen der jüngeren Brüder u. dieOberaufsicht über die Universität Jena; Albrechtbekam Kobnrg, Bernhard Meiningen, HeinrichRömhild, Christian Eisenberg, Ernst Hildburg-hausen n. Johann Ernst Saalfeld. Friedrich I.,Herzog zu Gotha, wollte den vier verkürzten jünge-ren Brüdern jährlich 3000 Gulden nachzahlen, da-gegen wurde ihm aber zngesichert, daß er und seineLinie, im Falle des Aussterbens einer anderenLinie,stets zwei Drittel ihrer Erbschaft erhalten sollte. DerKaiser bestätigte diesen Erbschaftsreceß 1686. Vondiesen sieben Linien starben einige wieder ans, an-dere wechselten ihren Besitz, andere wurden mit an-deren verbunden, so daß gegenwärtig seit dein Aus-sterben der Linie Gotha 1825 noch drei von demHanse Gotha abstammende Ernestinische Linien blü-hen, s. unten.
aas,) Linie Gotha. FriedrichI. erhielt in derTheilung die Ämter Gotha, Tenneberg, Wachsen-burg, Ichtershausen, Georgenthal, Schwarzwald,Neinhardsbrunn, Völkenrode, Oberkranichfeld, Al-tenburg, Leuchlenbnrg, Orlamünde und die vonWaldeck erkaufte Herrschaft Tonna. Er führte durchTestament vom 22. April 1683 für sein Hans dasErstgeburtsrecht ein, war mit bei dem Entsatz vonWien, stellte 1689 ein Contingent zur Belagerungvon Mainz u. st. 2.Aug. 1691. Sein Sohn Fried-rich II. stand bis zu seiner Volljährigkeit, welchedurch den Kaiser 1693 ausgesprochen wurde, unterder Bormundschaft seiner Oheime, der Herzöge vonMeiningen u. Römhild, und trat 17 Jahre alt dieNegierung an. Am 6. April 1699 wurde zwischenden Herzögen des Gothaischen Stammes ein Haus-vertrag geschlossen, nach welchem bei dem Erlöschender Koburgischen Linie die Meiningensche, bei demErlöschen der Eisenbergischen u. Nömhildischen Liniedie Gothaische erben sollte, gegen Entschädigung deranderen Linien. Ihm fiel nun, alsHerzog Christian1797 ohne Sohn starb, das Herzogthum EisenbergA 2^.1.710 die Linie Römhild erlosch, erhobensich Streitigkeiten wegen der Erbschaft, u. er erhieltdvnihr, lantAusspruchesdesReichshofrathes, 1714
(Gesch.).
nur des Amtes Themar; von dem Übrigen er-hielt Hildbnrghansen n. das Amt Meiningen § undSaalfeld-Kobnrg H ; 1735 bestätigte ein kaiserlicherSpruch die Entscheidung. Friedrich II., der sich eineLeibgarde, 4800 Mann Infanterie u. 600Dragonergehalten, milde regiert und viel bes. für Altenbnrggethan, st. 23. März 1732 in Altenhurg, u. sein äl-testerSohn, Friedrich III. (die anderen sechs stan-den alle in fremden Militärdiensten u. starben ohneSöhne) folgte ihm; seine geistreiche Gemahlin LouiseDorothea, geb. Prinzessin von Meiningen, hatte ansihn den wesentlichsten Einfluß. Das Land wurde,weil der Herzog im Siebenjährigen Kriege ein Re-giment an England überlassen hatte, von den Fran-zosen und Neichstrnppen hart bedrückt. Er starb10 . März 1772 in Gotha. Sein älterer Sohn undNachfolger, Ernst II-, ein einsichtsvoller, hochgebil-deter Fürst, gründete viele Kunstsammlnugeu undwissenschastlicheAnstalten, sowie Lchrerseminarien u.Schulen, verbot das Lotto u. die Hazardspicle, schufdie Landesbrandassccnranz, errichtete Armenhäuser,vervollkommnete dieProceßorduung ».Polizei, ver-anstaltete eine Landesvermessung und führte einenmusterhaften Staatshaushalt. Ernst st. 20. April1804. Er war fast der einzige deutsche Fürst, welcherdie verfolgten Jlluminaten (er gehörte ihnen an undwar auch eine Zeit lang Großmeister der Landeslogein Berlin) schützte. Sein Sohn, Emil Leopold Au-gust, ein Fürst, welcher zwar wesentlich im Geisteseines Vaters regierte, im Finanziellen aber wenigergenau verfuhr, schloß mit Kobnrg 1805 einen Tausch-vertrag und überließ seinen Antheil an Themar fürden koburgischen Antheil an Römhild. Auch wurdeSaalseld, welches bisher, obgleich koburgisch, dochzum Nexus des Herzogthums Altenbnrg und unterdessen Regierung n.Consistorium gehört hatte, 1805gänzlich aus diesem Verbände entlassen u. der Ne-gierung in Kobnrg völlig untergeordnet, 11 Dörferkamen jedoch anAltenbnrg unter dem Vorbehalt desRückfalles, wenn das Gothaische Hans ansstürbe.Da der Herzog an dem Preußischen Kriege 1806gegen Napoleon keinen Theil genommen hatte, sowurde er von dem Kaiser schonend behandelt. Ertrat, wie die übrigen Herzöge Ernestinischen Stam-mes, 15. Dec. 1806 dem Rheinbunde bei n. mußtezu dem Bundesheere IIOOMann stellen, welche vorKolberg u. in Pommern, in Tirol, Spanien, Ruß-land rc. fochten; nach der LeipzigerSchlacht stellte ersich 25. Nov. 1813 auf die Seite der Alliirten gegenFrankreich und rüstete 2200 Mann aus. Die land-ständische Verfassung ließ der Herzog für Gotha un-verändert bestehen, für Altenbnrg aber wurde eineÄnderung 1818 vorbereitet und zum Theil ausge-führt. Die herzogliche Kammer in Altenbnrg wurdeals Finanzcolleginm mit dem Steuercollegium ver-einigt, das Einkommen derKammer aber unterAuf-sicht der Stände gestellt; die altenburgische Ritter-schaft gab ihre Freiheit von der Grundvermögens-stener für neue Abgaben auf, behielt aber die Be-freiung von der Landsteuer. Auch an der Errichtungdes Oberappellationsgerichts in Jena hatte HerzogAugust Antheil. Neben mancher Sonderbarkeit be-saß er viel Genialität u. begünstigte Künste u. Wis-senschaften ; er st. 17. Mai 1822 ohne Sohn. Mitseinem Bruder Friedrich IV., der katholisch gewor-den, die geistlichen Hoheitsrechte seinem Geheim»
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