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Bd. 15 (1879) Radegast - Schießscharte
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Sachsen

reute von 250,000 auf 280,000 Thlr. vom I.Jan.1860 ab ganz oder theilweise nach seinem Ermesseneintreten zu lassen. Die Staatsdienergehalte, sowieder Beitrag znr Erhaltung der Universität Jena,wurden wesentlich erhöht, auch fürAufbesserung derSchullehrergehalte die erforderlichen Mittel verwil-ligt und je nach der Dienstzeit den Lehrern entspre-chende Zulagen gesichert. Kunst u. Wissenschaft fan-den durch die Mnnificcnz des Großherzogs fort-dauernd fördernde Unterstützung : mehrere namhafteMaler siedelten nach Weimar über n. es bildete sichdort unter Leitung des Historienmalers Niesten eineArt von förmlicher Malerschnle; die deutsche Schiller-stiftung zur Unterstützung bedürftiger Schriftstellererfreute sich der besonderen Unterstützung des Groß-herzogs. Non Eisenach ging in seinen ersten Anfän-gen die Agitation aus, welche auf Bildung einernationalen Partei (Nationalverein) und Herbeiführ-ung einer größeren Einheit Deutschlands gerichtetwar. In den Fragen der allgemeinen deutschenPolitik theilte Weimar wesentlich den StandpunktPreußens. Im Verein mit sächsischen Commissio-nen berieth Weimar den Entwurf eines Civilge-setzbuches nebst Civilproceßordnung für die Säch-sischen Laude. 1860 wurde ein den Staaten Erne-stinischcr Linie gemeinsames Statistisches Bureau inJena errichtet und vom Landtage die Mittel dazuverwilligt. Die Staatseinnahmen gestalteten sich sogünstig, daß die gesammte landschaftliche Schuld vom1 . Octbr. 1830, deren Tilgung planmäßig erst bis1871 zu erfolgen hatte, vollständig znr Rückzahlunggekündigt wurde. Der ans Anlaß der thüringischenGewerbeausstellnng in Weimar versammelte zweiteThüringische Gewerbetag sprach sich (14. Juli) fürden Grundsatz der Gewerbefreiheit und ein gemein-sames Gcwerbegesetz für ganz Thüringen aus, wel-chem Wunsche auch durch Commissionsberathungender sämmtlichen thüringischen Negierungen willfah-ren wurde. Der Landtag von 1862 nahm den Ge-werbe-Gesetzentwurf nebst einem solchen über Ent-scheidung der Rcalrechte n. einem Nachtrag znr Ge«meindeordnung und das Deutsche Handelsgesetzbuchan. Auf einen vom Landtag angenommenen Antragauf Wiederaufhebung der auf Grund derBundesbe-schlüste von 1854 erlassenen Preß- u. Vereinsgesetzeerklärte die Regierung nicht eiugehcn zu können.DaS weiter vorgelegte Volksschnlgesetz wurde ge-nehmigt, ebenso das Jagdentschädigungsgesctz. 1863bewilligte derLandtag eine Betheiligung der Regier-ung an der schleswig-holsteinischen Anleihe u. einenbesonderen Credit für den Fall weiterer Verwickel-ung der Schleswig-Holsteinischen Frage. Die Regier-ung beantragte mit Meiningen unter Verwahrunggegen die Gasteiner Convention Einleitung des Aus-trägalversahrens. Am 5. Mai 1866 beging das Landunter allgemeinem Jubel das Fest des 50jährigenBestehens der Verfassung. Wenn Weimar auch anden Ministerconferenzen in Augsburg (April) sichbetheiligt hatte, stimmte es 14.Juni doch gegen denösterreich.Mobilisirnngstractat, trat sofort an Preu-ßens Seite u. erklärte 9. Juli seinen Austritt ausdem Bundestage; seine Truppen aber standen nochals Bundescontingent erst in Mainz, dann in Ra-statt und Ulm. Nach eingeholter Genehmigung desLandtages wurde 18. Ang. das Bündniß mit Preu-ßen — Eintritt in den Norddeutschen Bund — un-

(Gcsch.).

terzcichnet, 22 . Febr. 1867 die Militärconventionmit Preußen. Die folgenden Landtage gaben zusämmtlichen, durch die neuen Verhältnisse bedingten sReformen, Verzichten rc. ihre Zustimmung, außer- idem aber zu einem Gesetz über das Genossenschasts- >wesen, über Einführung des Mahnverfahrens in >bürgerlichen Rechtsstrcitigkeiten, über die Presse —sehr freisinnig — über Errichtung derLandescredit-kasse, Zusammenlegung der Grundstücke, über dieelterliche Gewalt n. das Bormundschaftswesen (wo-durch der Mutter od.Wittwe die Vormundschaft überihre Kinder gesichert wurde), über Trennung derSchule von der Kirche (1872), über ein neues Wahl-gesetz (1874). Im I. 1876 kam die Theilung des sReinertrages ans dem Domaninm zur Verhandlung,wurde aber abgelehnt. Am 27. Sept. 1874 wurdedie erste Landessynode berufen, 1873 trat Bayerndurch Staatsvertrag die Hoheitsrechte in der EnclaveOstheim an Weimar ab. Am 8. Juli 1878 feierteder Großherzog unter allgemeinster Betheiligung derBevölkerung sein 25jähriges Regiernngsjubiläum.

bb) Gothaische Linie. Ernst der Fromme,der neunteSohn desHerzogsJohann von Weimar, cherhielt in den Erbtheilungen von 1640 mit seinen hzwei Brüdern, dem Herzoge Wilhelm von Weimar !u. dem Herzoge Albert von Eisenach, Amt u. Stadt ^Gotha, die Ämter Tenneberg, Georgcnthal, Rem- !hardsbrunn, Schwarzwald, Wachsenburg, Ichters-hausen, Königsberg, Tonndorf, die Hälfte von Salz- !!ungen, n. als der Herzog von Eisenach 1644 starb, I (in der Theilung der Lande desselben 30. März 164S Idie Ämter Heldburg, Ummerstädt, Veilsdorf, Eis- ;,seld, Mendorf,Krainburgn.Völkenrode; 1660 aberin der Theilung der Hennebergischen Erbschaft Was- >ungen, Fraucnbreitungen u. Sand. 1663 löste er !von Schwarzburg-Rndolstadt die verpfändete Herr- sschaft Oberkranichfeld ein. Einer der gelehrtesten, seinsichtsvollsten und frömmsten Fürsten seiner Zeit, )traf Ernst die zweckmäßigsten Einrichtungen in seinem sLande, namentlich für Schulen u. Kirchen, wobei er i;von seinen geheimen Rächen Franzke u. V. L. von ^Seckendorf wacker unterstützt wurde. Er erließ Forst-, ssJagd-, Bergwerks- u.Medicinalordnnngenu. führte ^!1653 eine neue Proceßordnung ein, baute seit ISIS s!das Schloß Friedcnstein, ordnete die landständische !,(Verfassung neu, errichtete 1657 das geheime Raths- ! (colleginm u. führte zum Schluß des Dreißigjährigen ! !Krieges die Landmiliz (Defensioner) ein. NachAns- !sterben des Hauses Altenburg 1672 sollte Gotha (dessen Besitzungen allein erben, indem Ernst dem sausgestorbenen Hause einen Grad näher stand, als s jseine Brnderskinder, die Herzöge zu Weimar, auchdas Testament Friedrich Wilhelms II. von Alten- ^,bürg es so verordnete u. ErnstS Gemahlin überdies ! jseine Prinzessin von Altenburg war; aber aus Frie- !)dcnslicbe überließ Ernst nach dem Altenburger Ber- )gleich vom 16. Mai 1672 ein Viertel der Erbschaft ^an Weimar. An Gotha fielen die Ämter n. StädteAltenburg, Ronneburg, Eisenberg,Kamburg, Leuch-tenburgu. Orlamllnde, Roda, Saalfeld, Gräfenthal,Propstzclle, das ganze Fürstenthum Koburg müdenÄmtern Koburg, Sonnefeld, Neuhaus, Sonneberg,Hildburghausen, Schalkan und Königsberg und der ^ ;1660 an Altenburg gefallene HennebergischeAiltheil,bestehend in dcnÄinternMeiningen, Römhild, The-mar, Maßfeld u. Nehrungen. Wegen Altersschwäche , t