561
Sachsen
Heimathsverhältnisse v. 23. Febr., ein Gesetz überMinisterverantwortlichkeit u. das den Juden vollebürgerliche und politische Gleichstellung gewährendeGesetz. Am 19. Oct. 1850 wurde die neue Verfass-ung publicirt. Im I. 1851 wurden die DeutschenGrundrechte aufgehoben. Am 20. Jan. 1852 tratein außerordentlicher Landtag zusammen, um dasWahlgesetz vom 17. Nov. den Bundesgesetzen ent-sprechend umzngestalten, den privilegirten Gerichts-stand an die ehemals reichsunmittclbaren Familienwieder herzustellen. Infolge der Annahme dieserGesetze trat die Linke unter einem Protest gegen dasneue Wahlgesetz aus dem Landtag, worauf die Ma-jorität selbst auf Auflösung antrng. So erfolgte derSchluß des Landtags 3. März. Jetzt wurde auchdie Vereidigung des Militärs ans die Verfassung ab-gestellt. Am Jahresschlnß kam der Abschluß der er-neutenZollvereinsverträge der thüringischen Regier-ungen mit dem preußischen Gouvernement zu Stande.Der neue, fast ganz conservative Landtag trat 10.April 1853 zusammen u. berieth vorzugsweise eineVorlage über die Revision der Bezirksordnung nachMaßgabe des revidirten Landtagswahlgesetzes undden Nachtrag zur Gemeindeordnung, sowie einenNachtrag zum Jagdgesetz. Am 8. Juli st. der Groß-herzog Karl Friedrich und ihm folgte sein einzigerSohn Karl Alexander. Bei dem ans 12. Sept.einberusenen Landtag wurde mehrfach die frühereÜbereinstimmung mit der Regierung vermißt n. bes.die Forderungen von Matricularbeiträgen zu Bun-deszwecken, wie die für den Landtag u. für Gesandt-schaften ansehnlich gemindert. Angenommen wurdendie Vorlagen über Revision, die Gcmeindeordnungwurde revidirt, das Gesetz bezüglich der Zusammen-legung der Grundstücke u. über Ufer- u. Wasserbauerweitert. Ami 6. Dec. wurde der Landtag geschlossen.DerLandtagsabschied aber enthielt die Ankündigung,daß Herzog Bernhard, der Oheim des regierendenGroßherzogs, mit seinen Söhnen nun förmlich Pro-test gegen die Vereinigung des Domanial- u. Kam-mervermögeus im Großherzogthuine eingelegt habe,u. daß mehrere nicht bewilligte Ausgabeposten den-noch verwendet werden würden. Eine Irrung mitdem Bischof von Fulda, zu dessen Sprengel dasGroßherzogthum gehört, entstand in diesem Jahreinsofern, als derselbe der für die katholischen Ange-legenheiten im Staatsministerium bestellten Imme-diatcommission die Anerkennung versagte und demneuen katholischen Pfarrer den Eintritt in dieselbeverbot, u. nachdem die Staatsregierung darauf dieStelle des Letzteren durch einen weltlichen Beamtenbesetzt hatte, hiergegen remonstrirte u. der Commisionüberhaupt die Befuguiß absprach, selbständig in ka-tholischen Kircheusachen zu entscheiden. Im Maiwurde die Concession zum Bau der Werrabahn er-theilt, aber erst im Nov. die Zinsgarantie der Re-gierung aus 10 Jahre vom Landtage genehmigt; im> selben Jahre die Errichtung einer Bank in Weimar,mit einem Grundcapital von 5 Millionen, genehmigt.Mit dem 12. März 1854 wegen Entscheidung derDomänenfrage zusammengetretenen außerordent-lichen Landtag vertrug sich die Regierung dahin,daß die gemeinsame Verwaltung des Hans- undStaatsgutes bestehen bleiben, in Betreff des Eigen-tums aber, unter Wahrung der Rechte des Landes,die Vereinbarung von 1821 wieder in Kraft tretenPierers Nniversal-Coiiversatwns-Lexilon. k. Aust. X'
(Gesch.).
solle. Im Ministerium trat hiernach ein Wechselein: an Wpdenbrugks Stelle übernahm v. Wintzinge-rode das Departement der Justiz u. des CuItus. Der17. Febr. 1856 eröffnete ordentliche Landtag votirteunter anderen ein Gesetz wegen Wiederherstellungder Todesstrafe, lehnte dagegen u. a. das Ansin-nen der Regierung ab bezüglich der althergebrachtenPrinzesstnnensteuer unter Berufung auf die neuereGesetzgebung über dasKammervermögen. Der 23 .Febr. 1857 wieder eröfsneteLandtag nahm das neue,auf den Bestimmungen des Bundestages beruhendePreßgesetz, ein Gesetz über das Verhältniß der Ka-tholischen Kirche u. Schule, das Recrutirungsgesetz,eine Medieinalordnnng, ein Bergbaugesetz, ein Gesetzzur Vereinfachung des Proceßganges, die zur end-lichen Beilegung des Domanialconflictes von derRegierung gemachte Vorlage betreffend der substan-tiellen Abtrennung des Kammervermögens von demlandschaftlichen u. den Deutschen Münzvertrag an;dagegen lehnte er durch Beschluß 27. April den Ent-wurf eines Nachtrages zum Landtagswahlgesetz von1825 (Eintritt noch eines Depntirten für die Uni-versität u. eines für den größeren Grundbesitz) undeinen zweiten Entwurf eines Nachtrages zur revi-dirten Gemeindeordnung von 1854 (Ausscheidungder Rittergüter aus dem Gemeindeverband) ab undblieb bei diesem Beschluß, trotzdem 30. April einlandesherrliches Decret die Wiederaufhebung desBeschlusses vom 27. April und die Berathung derbeiden Gesetzvorlagen verlangte. Der Landtagsab-schied stellte aber die Wiederaufnahme derselben beieinem neuen Landtag in Aussicht. Die Enthüllungdes Goethe-Schiller-Denkmals u. die Grundsteinleg-ung zu einem Karl-August-Denkmal am 100jährigenGeburtstage des Großherzogs KarlAugust (3. Sept.)veranlaßten glänzende Feierlichkeiten in Weimar.VondenFolgender englisch-amerikanischenHandelS-krisis blieb auch das Großherzogthum S.« Weimar,namentlich dessen hauptsächlichste Fabrikstadt Apolda,nicht verschont. Nachdem die Weimarische Bank ihreBeihilfe versagt hatte, berief die Regierung auf 4.Januar 1858 einen außerordentlichen Landtag ein,welcher die Gründung einer Vorschußkasse für In-dustrielle mit einer Dotation von 300,000 Thalerngenehmigte u. zugleich die einstweilige Suspensionder Gesetze überBeschränkung desZinsfußes beschloß.Auch die Domänenangelegenheit wurde insoweitvollständig erledigt, als die Gegenstände, welche zumlandesfürstlichen Domanialvermögen u. die, welcheals zum landschaftlichen Vermögensbestand gehöriganzusehen sind, festgcstellt wurden. Die von derRitterschaft geltend gemachten Forderungen der Wie-derherstellung der Verfassung von 1816, der Rück-gabe des Jagdrechtes u. der Wiederausscheidung derRittergüter aus dem Gemeindeverband fanden we-der bei der Regierung, noch beim Landtage geneig-tes Gehör. Der Landtag, 24. Jan. 1859 eröffnet,erhielt über den Stand der Finanzen ein sehr erfreu-liches Bild, der Etat für die Jahre 1860—62 konntemit einer erheblichen Steuerverminderung abge-schlossen werden u. die Staatsschuld hatte sich durchwirkliche Tilgung um 264,632 Thlr. verringert. Inder Jagdentschädigungssrage entschied sich der Land-tag für das Entschädigungspriucip. Ein fernererBeschluß des Landtages gab dem Äroßherzog anheim,die früher vorbehaltene Erhöhung der Domänen-
B-md. Z6