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Sachsen (Gcsch.).
der Herzog dem Bunde gegen Napoleon bei, stellte1600 Mann u. übernahm den Oberbefehl des gegendie Niederlande bestimmten Heeres. Auf dem WienerCongreß 1815 erhielt er einen Länderzuwachs von31 s^M mit einer Bevölkerung von 75,000 Seelen(die Herrschaften Blankenhain stheilweises u. Unter'kranichfeld, den größten Theil des Amtes Tanten-burg, den Neustädtcr Kreis mit Ausnahme des AmtesZiegenrück, die ehemaligen deutschen Ordenscom-menden Zwätzen, Lehesten und Liebstädt, mehrereweimarische, ehemals sächsische Enklaven, von demErfurter Gebiete das Schloß Bippach, die ÄmterAtzmannsdorf, Tonndorf u. einen Theil des AmtesGispersleben, von dem ehemaligen Fuldaischen dieÄmter Dermbach u. Geisa, von Knrhessen das AmtFrauensee mit Gosperode, das Amt Vacha, einigesvom Amte Friedewalde u. die Gerichte Lengsfeld u.Völkershausen) u. nahm den Titel als Großherzogan. Am 7. April 1816 berief der Großherzog einenLandtag zu Berathungen über eine neue Verfassung,die erst in Deutschland 5. Mai angenommen wurde.Die zugleich gewährte allgemeine Preßfreiheit mußteer wegen der in Weimar erscheinenden Oppositions-zeitung u. die Freiheiten der Universität Jena wegenmehrerer Vorfälle (Sand u. Wartburgfest) ans dieAusforderung der größeren Mächte wieder beschrän-ken u. sich 1819 in die Karlsbader Beschlüsse fügen.DerLandtag1820 beriethu. a.dieGesetzeüberZünfteu. Gewerbe u. Verwandlung der adeligen Lehn infreies Eigenthum, eine neue Stenerverfassnngrc., dervon 1823 ordnete die Verhältnisse der Inden, dervon 1826 brachte die Errichtung einer Brandver-sichernngsanstalt. Im I. 1821 erwarb der Groß-herzog das dem Ernestinischen Hanse gehörige Se-nioratsaml Oldisleben durch Kauf u. nachdem noch26. März 1828 zu Oberschönau eine Pnnctation derErnestinischen Staaten mit dem Königreich Sachsen,bezüglich der gemeinsamen Handelsinteressen ge-schlossen war, woraus der 24. Septbr. geschlosseneMitteldeutsche Handelsvertrag hervorging, st. KarlAugust 14. Juni 1828, auf einer Reise begriffen, inGraditz bei Torgau.
Sein Sohn, Karl Friedrich, sicherte Aufrecht-haltung der Verfassung u. Regierung nach denGrund-jätzen seines Vaters zu. Grenzstreitigkeiten mit Al-tenburg wurden 1832 durch Tausch u. Arrondiruu-gen ausgeglichen. 1834 erschien ein neues umfassen-des Erbfolgegesetz; den Juden wurde die Erwerbungnicht landständischer u. mit grundherrlichen Rechtenausgestatteter Grundstücke in ihrem Wohnort ge-stattet; vom I.Jan. 1834 an trat Weimar auch demallgemeinen Deutschen Zollverein bei. 1839 wurdedas neue kgl. sächs. Criminalgesetzbnch mit einigenAbänderungen angenommen. 1841 trat auch iuWeimar der 14-Thalerfuß ins Leben. 1844 wurdeder Bau der Thüringer Eisenbahn begonnen, 1849vollendet. Im I. 1845 bildeten sich auch Deutsch-katholische Gemeinden im Lande, aber die Regierunguntersagte den Dissidentenpredigern alle für die bür-gerliche Ordnung bedeutsamen gottesdienstlichenHandlungen u. beauftragte protestantische Geistlichedamit. Kaum hatte der 21. Febr. 1847 eröffnet-und nach langer Vertagung 2l. Febr. 1848 wiederzusammengetrctene Landtag die Errichtung einerLandrentenbank und eine neue Proceßordnung be-rathen, als die Knude von den Pariser Februaren
eignisscn eintras u. nun auch Weimar in die allge-meine Bewegung hineingerissen wurde. Währendder Landtag die damals in Deutschland allgemeinenWünsche in einer Petition dem Großherzog vortrug,zogen, von Agitatoren anfgewiegelt, Massen vonLandvolk, auf ihrem Wege Forst- u. Beamtenhäuserzerstörend, nach der Residenz, dort iu ungestümerWeise ihre theils widersinnigen Forderungen zurGeltung zu bringen, 8. März. Der Großherzog hattebereits Mehreres zugestanden, namentlich auch dieVereinigung des Kammervermögens mit dem land-schaftlichen Vermögen gegen eine Civilliste, er ent-ließ die Minister v. Schweitzer und Thon aus demMinisterium u. berief den Abgeordneten, Advocatcnv. Wydenbrugk in dasselbe, während der populärev. Watzdorf blieb. Ein Amnestiedecret für politischeVergehen und die Beeidigung des Militärs auf dieVerfassung vollendeten für jetzt die Aussöhnung zwi-schen Fürst u. Volk. Vom 1. April au trat auch dieVereinigung des Kammervermögens mit dem land-schaftlichen Vermögen gegen Gewähr einer Civillistevon jährlich 280,000 Thalern für den Großherzog,von diesem selbst ans 250,000 herabgesetzt, ein. Dasfür Schleswig bestimmte Contingeut rückte 10. Aug.aus u. Reichstruppen besetzten trotz des von der demo-kratischen Partei dagegen erhobenen Protestes Thü-ringen u. verhafteten selbst deren Führer 8. Ocibr.Der 23. Oct. nach halbjähriger Vertagung behufsBerathung eines neuen, schon 17. Nov. verkündetenWahlgesetzes einberufene Landtag wurde 10. Nov.aufgelöst. Am 18. Nov. 1848 wurde durch ein pro-visorisches Gesetz das öffentliche und mündliche Ver-fahren für politische und Preß-Vergehen eingefiihrt.Der Versuch zur Herstellung einer engeren Vereinig-ung der thüringischen Staaten zu einem Staatenver-band u. einein Gesammtministerium, behufs dessenmehrfach Landtagsdeputirte und Regierungsbevoll-mächtigte zusammengetreten waren, hatte nicht mehrErfolg, als der des kgl.sächs.Ministers v.d.Pfordlendem Königreich S. ein Protektorat über die StaatenErnestinischer Linie zu verschaffen. Der neue Land-tag, auf Grund direkter Wahlen gewählt u. von 3lAbgeordneten auf 41 vermehrt, wurde 20.Mai184Seröffnet; ihm fiel die Aufgabe einer vollständig neuenOrganisation des gesummten Staatsdienstes zu,welche bereits 1. Oct. in Kraft trat. 1850 folgte dieAushebung der Schriftsässigkeit, Patrimonial-undLehnsgerichtsbarkeit, die Errichtung von Kreisge-richten in erster Instanz u. des Appellationsgcrichtsals Justizcollegium des ganzen Landes; sodann einneues Strafgesetzbuch u. neue StrafproceßorLnung(die thüringische), Einführung des öffentlichen undmündlichen Verfahrens der Schwurgerichte für dieschweren Verbrechen, des Instituts der Staatsan-waltschaft; eine neue allgemeine Gemeindeordnnngfür Stadt und Land, welche den Gemeinden grosseSelbständigkeit gewährte; Ablösung der aus Grnndund Boden haftenden Lasten, Aufhebung des Jagd-rechtes aus fremdem Grund, Gesetz über Zusammen-legung der Grundstücke rc.; Revision des Staats-grundgesetzes vom 5. Mai 1816 mit Aufnahme deSneuen Wahlgesetzes iu dasselbe als integrirenderTheil. Nachdem schon durch Verordnung v. 25 .SePt.
1849 dasCvnsistoriumausgehobenu.andessenStelle
ein Kirchenrath unter Vorsitz des Cultnsnnnisterseingesetzt worden war, erschien ein Gesetz über die