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Bd. 15 (1879) Radegast - Schießscharte
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Sachsen

zweite Bruder, Friedrich, 1622 beiFleury gebliebenwar, so übernahm der dritte, Wilhelm, die Ge-sainmtregiernng, welche er schon in Abwesenheit Jo-hann Ernsts geführt hatte. Auch er nahm theil amDreißigjährigen Kriege, trat aber, nin endlich dasschwer heimgesuchte Land von der Last des Kriegeszu besrcien, 1635 dem Prager Frieden bei. Nachdem Anssterbcn der Linie Koburg-Eisenach sielen Hvon deren Besitzungen, welche in den Gebieten Gothau. Eisenach bestanden, an Weimar, indem Weimar,älteren Verträgen zufolge, H vor Altenbnrg voraushatte. 1640 erfolgte die Erbtheilnng unter den 3 nochlebenden Brüdern der Weimarischcn Linie (JohannFriedrich war 1628 gestorben) in 3 Theile: Wilhelmerhielt Weimar, Ernst Gotha, Albrecht Eisenach n. dieÄmter Krenzbnrg mit Marksnhl, Krainberg, Gerstlin-gen,Salzungen, Lichtcnbergn.Ostheim,KlosterAlleil.dorf, in Franken Heldburg, Veilsdorf, Ummerstadtn.Eisfeld. Albrecht st. 1644 ohne Erben, sein Landtheilwurde 30. Märzl645 unter Weimar». Gotha getheilt.

an) Neueste Weimarischc Linie. HerzogWilhelm erhielt in der Theilnng Stadt und AmtWeimar mit den Vogteien Brembach, Schwansec,Gebstädt und Magdala, die Ämter Jena, Burgau,Kapellendorf, Ringleben u. Berka mit den StädtenButtstädt, Buttelstädt, Rastenberg, Lobeda,Ncumarkn. Magdala n. nach Albrechts Tode noch Eisenach,Krenzbnrg, Gerstungen, Breitenbach, Lichtenberg n.Ostheim nebst den Gerichten Marksuhl n. Burkers-rode, endlich 1660 aus der Hennebergischen Theil-ung die Ämter Ilmenau und Kaltennordheim. Erhinterließ bei seinem Tode, 1662, 4 Söhne, von de-nen er jedem ein Schloß zur Wohnung u. einen ge-wissen District zum Unterhalt angewiesen hatte, dieNegierung sollte gemeinschaftlich bleiben u. der älteste,Johann Ernst II., führte sie. Der zweite dieserSöhne, Adolf Wilhelm, der Stifter der neuenEisenachschen Linie, welchem Eisenach zur Wohnungangewiesen war, st. 1668 u. 1671 sein einziger un-I mündiger Sohn Wilhelm August, worauf der! dritte Bruder, Johann Georg, der Stifter derMarksuhlschen Linie, nach Eisenach zog und dieEisenachsche Linie fortsetzte; der vierte, Bernhard,gründete die Jenaische Linie. Streitigkeiten mit Kur-mainz wegen des Schutzrechtes über Erfurt, woranbeide sächsischen Hauptlinien Antheil hatten, wurdendurch Vertrag v. 20. Dec. 1665 geschlichtet: Weimarerhielt das Geleit in Erfurt und das Amt Kapelleu-dorf nebst dem Dorfe Groß-Rudelstädt erblich. 1672sielen durch das Aussterben der Altenbnrgischeu Liniedie Städte u. Ämter Dornburg u. Allstedt, Noßla,Bürgel, Henßdorf und Krainberg nebst einigen Ge-bieten u. Einkünften an die Weimarische Linie. Nun^ theilten die drei Brüder und wurden die Repräsen-; tauten der Linien Weimar, Eisenach und Jena.

> aaa) Eisenachsche Linie: Johann Georg I.erhielt die Ämter Eisenach, Lichtenberg, Kreuzburg,Kaltennordheim, Krainberg, Gerstungen, Breiten-bach, erbte durch seine Gemahlin die Hälste der Graf-schaft Sayn u. st. 1686. Nachdem ihm nach einanderseine beidenBrüder,JohannGeorgII. bis1698, Jo-haun Wilhelm bis 1729, gefolgt, st. mit des letzter»Sohn Wilhelm Heinrich 1741 die Linie aus u. das»ürstenthum Eisenach, das 1690 auch die Linie Jena> zur Hälfte beerbt, fiel au Weimar zurück, Sayn aber; au das Auhaltische Haus.

(Gosch..).

^ tzdki) Jenasche Linie: Herzog Bernhard er-hielt Stadt u. Amt Jena mit Lobeda, Burgan, die^ Ämter Kapellendorf, Bürgel, Dornburg, Allstedt,die Städte Apolda u. Buttelstädt, die Voigteien Mag-dala, Brembach u. Gebstedt, die Herrschaft Remda,Schloß Ettersburg u. mehrere kleinere Besitzungenzum Antheil u. starb 1678. Sein Sohn JohannWilhelm stand unter Vormundschaft der Herzogevon Weimar u. Eisenach, starb aber, 16 Jahre alt,schon 1690, worauf die Linien Weimar u. Eisenachnun sein Land theilten, das 1741 mit Eisenach wie-der ganz an Weimar fiel.

eoo)Hanp tlinie Weimar: Johann Ernstll.erhielt die Ämter Weimar, Roßla und Ilmenau, dieStädte Buttstädt n. Nastenbnrg u. st. 1683. Seinebeiden Söhne, Wilhelm Ernst und JohannErnstIII., folgten gemeinschaftlich inderNegierung,doch blieb dem älteren die landesherrliche Hoheit u.Gerichtsbarkeit Vorbehalten; auch beim Anfall derJenaische» Erbschaft theilten sie nur die Einkünfte,das Land blieb gemeinsam. Johann Ernst III. st.1707, u. sein Sohn Ernst August regierte nun mitseinem Oheim Wilhelm Ernst gemeinschaftlich, bisdieser 1728 ohne Nachkommen starb. Ernst Augustführte mit Bewilligung seines Oheims 1719 dasRecht der Erstgeburt in seinem Hause ein u. KaiserKarl VI. bestätigte das Hausgesetz 1724. Die seit1697 mit dem Hanse Schwarzbnrg wegen der Lan-deshoheit über Arnstadt schwebenden Streitigkeitenwurden 1731 ausgeglichen und behielt Weimar dieLehnsherrlichkeit. Ernst August, ein großer Militär-freund, sandte dem Kaiser 1 Regiment Infanterie u.1 Regiment Cavalcrie nach Italien zu Hilfe, wurdekaiserlicher Feldmarschalllieutenant, baute die Fal-kenburg u. stiftete 1733 den Orden der Wachsamkeitod. vom Weißen Falken. Er st. 1748 in Eisenach.Unter ihm war 1741 das Fllrstenthum S-Eisenachganz anWeimar zurückgcfallen. Sein minderjährigerSohn, Ernst August Constantin, unter Vor-mundschaft der Herzoge von Gotha u. von Saatfeld,wurde erst 1755 volljährig, st. aber schon 1757 u. be-stimmte seine Gemahlin Anna Amalie, Prinzessinvon Braunschweig, zur Vormünderin seines SohnesKarl August, der nach einer weisen vormund-schaftlichen Regierung der Herzogin 1775 selbst dieRegierung übernahm. Was seine Mutter begonnen,setzte Karl August fort u. unter ihm ward WeimarsHof die Schutz- und Pflegestätte der Heroen unsererLiteratur u. der Kunst, wurde die Universität Jenazu ihrer Btllthc erhoben. Der Krieg von 1806 trafWeimar schwer; nach der Schlacht bei Jena wurdedas Land von den Siegern besetzt, u. mir das klugeBenehmen der Gemahlin des Herzogs, Louise, gegenNapoleon rettete den Staat von der Auflösung. DerHerzog trat 15. Dec. 1806 zugleich mit Len übrigenHerzogen der Ernestinischen Linie dem Rheinbundebei; sein Contingent, 800 Mann, stand 1807 mit vorKolberg n. focht 1809 in Tirol, 1810 u. 11 in Spa-nien, 1812 in Rußland und 1813 bei Magdeburg.Am 20. Sept. 1809 gab der Herzog seinem Landeeine neue Einrichtung; das Land wurde in den Wei-marischen, Jenaische» u. Eisenachsche» Kreis getheiltu. eine gemeinschaftliche, jährlich znsammentretendeLandschastsdepntation von 12 Abgeordneten (6 Guts-besitzern, 5 von Städten u. 1 von der Akademie) er-richtet. Nach der Schlacht bei Leipzig, 1813, trat