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Sachsen (Gcsch.).
Bauerngütern mit 3000 Steuereinheiten wahlbarsein. Für die Zweite Kammer wurde unter Aufgabedes ständischen Princips die Zahl oer Abgeordnetenauf 45 ländliche u. 35 städtische Abgeordnete festge-setzt rc. (s. Verfassung). Sodann wurden Geschwo-renengerichte n. Zuziehung von Schöffen zu den Be-zirksgerichten genehmigt. Über einige andere Fra-gen in Betreff Abschaffung der Todesstrafe, in Be-treff der Kirchen- u. Synodal-Ordnung, über denStaatseisenbahnban konnte eine Verständigung bei-der Kammern nicht erzielt werden. NachdeniimMaibereits ein Theil der Preußen das Land geräumt,zogen sie im Dcc. 1867 weiter ab, so daß nur noch derKönigstein bis 1. Oct. 1871 besetzt blieb; 1. Juli1867 war die sächs. Armee als XII. norddeutschesBnndcsarmeccorpsindieNorddeutscheBnndesarmeeeingetrcten. 1869 ergriff S. gegenübe,r dem Stre-ben einer Erweiterung der Rcichscompetenz ans dieCivilgcsctzgebnng im Nordd. Bunde die Initiativezur Errichtung eines Bnndesoberhandelsgerichtes inLeipzig, erhielt aber auch für seinen Verzicht ansselbständige Vertretung in allgemein völkerrechtlichenFragen zu Gunsten des Nordd. Bundes die Genug-thnung, daß sein erster Vetreter im Bundesrathe,von Friesen, zur Vertretung des Bundeskanzlersherangezogcn wurde.
Am 30. Sept. 1869 trat der erste Landtag nachdem neuen Wahlgesetz zusammen; in der ZweitenKammer hatten die liberalen Parteien die Majori-tät, so daß ein principicller Gegensatz zur Ersten,conservatwen Kammer entstand, infolge dessen übermehrere Gesetze eine Einigung nicht erlangt werdenkonnte. Es ersolgte die Annahme des Preßgesetzes,des Etats für die sächs. Gesandtschaften, des sogen.Dissidentengesctzes betr. den Austritt ans einer inS. zu Recht bestehenden Kirchengescllschaft ohne Über-tritt zu einer anderen, die Zulassung anderer Neli-gionsgesellschaften, über die Nothcivilehe, Nothcivil-standsregister rc., die Einführung Lirecter Gemeinde-wahlen. Zn dem sogen. Abrüstnngsantrag behufsVerminderung der Militärlast machten die National-liberalen den Vorbehalt: „soweit die Sicherheit undMachtstellung Deutschlands es gestattet". An demDenlsch-franz. Kriege betheiligte sich die sächs. Armeemit großer Auszeichnung erst unter Führung desKronprinzen, dann nach dessen Erhebung znm Ober-befehlshaber über die Maasarmee unter der desPrinzen Georg.
Zwischen dem Landtage von 1869/70 u. dem zuEnde 1871 zusammentretenden wurde die erste all-gemeine Landcssyuode der evangelisch-lutherischenKirche 9. Mai 1871 gehalten, in welcher die ortho-doxe Richtung eine die kirchliche Autorität kräftigendeStellung des Oberconsisloriums und die Trenn-ung der Schule von der Kirche durchsetzte; das Pa-tronatsrecht wurde in ein Präsentationsrecht von3 Candidaten umgewandelt, der Religionseid durcheine Gelöbnißformel ersetzt. Bald nach Schluß derSynode (26. Scptbr.) trat der Cnltusminister vonFalkenstein in Rücksicht auf sein Alter u. seine ange-griffene Gesundheit zurück u. wurde an seine Stelleder seitherige Professor des Deutschen n. Kirchenrechtsin Leipzig vr. v. Gerber berufen, an Stelle des mitTode abgegangenen I)r. Schneider der Geh. Jnstiz-rath Abeken, S-s Vertreter im Bundesrathe u. inder Commission für eine deutsche Civilproceßord-
nnng. Der neue Landtag trat Dec. 1871 zusammen
u. fand die Liberale Partei in der Zweiten Kammerals geschlossenes Ganzes, so daß es ihr auch gelang,die beiden Präsidentenstellen ans ihrer Mitte zu be-setzen; es wurde die neue Organisation der Ver-waltungsbehörden, wodurch die Justiz auch in un-terster Instanz von der Verwaltung getrennt wurde,oie Gemcindeverfassungcn für die großen, die mitt-leren n. kleinen Städte u. das flache Land, ei» Volks-schulgesetz, einGesetz über Einführung einerErtrags-stener neben der seitherigen Grundsteuer rc. vorge-legt. Bei Berathnng des BolkSschnlgesetzes drangdie Zweite Kammer auf Durchführung der Confes«sionslosigkeit, wogegen die Erste Kammer sich er-klärte n. auch die Regierung, welche dann, durch dieVerfassung dazu berechtigt, nach Len Beschlüssen derletzteren das Gesetz pnblicirte, das 15. Oct. 1874ins Leben trat. Znm Stenergesetz kam ein Antrag,auch eine allgemeine Klassen- und Einkommensteuereinznführen. Im Etat wurden dis Summen fürGesandtschaften in Paris, Petersburg, Florenz undWeimar gestrichen, nur die für Wien belassen. Imklebrigen zeigte sich, daß das Land von der schwerenKatastrophe von 1866 sich nach allen Seiten hinwieder kräftigst erholt hatte, der Geschäftsgang warein durchaus lebhafter, bis infolge des Krachs auchdie sächsische Industrie insbesondere eine bedenklicheGeschäftsstocknng traf. Was übrigens die sächs. In-dustrie leisten konnte, davon gab das zur Wiener Aus-stellung aus S. gelieferte einen hohen Beweis. Am29. Oct. 1873 starb der vielgeprüfte, allgemein geehrteKönig Johann, nachdem er das Jahr zuvor nochseine goldeneHochzeit gefeiert,». ihm folgte sein ältesterSohn Albert. 'Nach dem Landtage von 1873, derein äußerst befriedigendes Budget zu bewilligen hatte,mußte die Regierung die Zustimmung der Kammernzur abermaligen Erweiterung der Rcichscompetenzauf das gesammte Rechtsgebiet einholen; die Steuer-reform ging durch. Bald nach Schluß des Landtagestrat die Landesjynode zusammen, die in ihren Be-rathnngen vom 18. Juni bis 10. Oct. 1874 denGrund zur selbständigen Organisation der sächsischenLandeskirche legte. Der Sommer 1875 brachte eineIndustrieausstellung in Dresden, ans welcher sichdie Leistungsfähigkeit der sächs. Industrie in glan-zendem Lichte zeigte. Der Landtag von 1876 beriethüber die Entschädigung der Geistlichen u. Kirchen-diener für den Wegfall der Stolgebühren und Acci-dentien, über Modifikationen des Staatsdienerge-setzes, über die Organisation höherer Lehranstalten,über das Aufsichtsrecht des Staates über die Kath.Kirche; endlich genehmigten die Kammern auch nochden Ankauf der Leipzig-Dresdener Bahn von Seitender Regierung unter Ermächtigung der letzteren auchzu weiteren solchen Ankäufen; die Mittel dazu wur-den durch eine 3"/o Nentenanleihe beschafft. DiezweiteLandessynode, welche seit 2. Oct. tagte, beschäftigtesich hauptsächlich mit der materiellen Lage des geist-lichen Standes. Am 1. Novbr. 1876 trat Minister
v. Friesen, der seinem Vaterlande in schwerster Zeitmit Hingebung gedient in den wohlverdienten Ruhe-stand u. ward durch den seitherigen Kreishanptmannv. Könneritz ersetzt. Der Gründerschwindeldcr Jahre1871—73 hatte anch S. nicht unberührt gelassen ».gab im Februar 1877 die Chemnitzer Maschinen-bau-Gesellschaft ein abschreckendes Bild jener Zeit.