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Bd. 15 (1879) Radegast - Schießscharte
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Sachsen

Preußen demselben znznfnhren, indcß ohne Resultat

u. dic in Frankfurt von denFürsten berathene Resorm-acte ward zu nichte, znmalS. erklärte, derDnrchführ--ung derselben ohnePrenßennicht bcitrcten zu können.In der zu dieser selben Zeit durch den Tod des Kö-nigs von Dänemark in neuen Fluß gekommenenSchleswig-Holsteinischen Frage erklärten sich dicKam-nicrn für Wahrung der Rechte der Herzogthümer n.die Negierung verlangte eine Occupatio» derselben;am Bunde wurde aber Execntion beschlossen, 7.Dec.,n. mit Hannover S. mit derselben beauftragt; dersächs. General v. Hake conunandirte die Execulions-truppen n. als Civilconimissäre waren von S. Geh.Rath v. Könneritz, von Hannover Nicper dahin be-ordert. S. proteslirte gegen den Einmarsch derprenß.-österreich. Truppen in Holstein Ende Januar 1864,aber umsonst, wie auch gegen die 21. Juli erfolgteBesetzung Rendsburgs durch Preußen, wie auch S.in Verbindung mit Bayern u. Württemberg vergeb-sich am Bunde eine Einberufung der Stände in Hol-stein und Verstärkung der Exccntionstruppe» bean-tragte. Dagegen wurde von Bnndcswegen Minister

v. Beust zu den Londoner Conscrenzen als Vertretergesandt. Nach dem Wiener Frieden sträubte sich S.der Ordre Preußens gemäß sofort Holstein zu räu-men; erst als der Bundestag den Execniionsauftragerledigt erklärt hatte, zog auch S. seine Truppen zu-rück. Aus Rücksicht ans die sächsische Industrie mußtedie Regierung dem preußisch - italienischen Handelsvertrag bcitrcten, 31. Dccember 1865, cü,e Acte,die politisch von Bedeutung wurde, als S. damitdie bisher beharrlich verweigerte Anerkennung desKönigreichs Italien aussprechen mußte. Da inzwi-schen der preußisch-österreichische Conflict immer ern-ster zu werden drohte, schritt S. zuerst von allenMittelstaaten zu militärischen Vorkehrungen, indemes auf 18. März 1866 seine Recrnten einberief.Von Preußen über seine Haltung bei einem AngriffÖsterreichs aus Preußen befragt, gab S. eine ans-weichende Antwort. Obwol S. dem 9. April vonPreußen am Bunde gestellten Antrag ans Bundes-reform bedingungsweise beigetreten war, faßte es inAugsburg mit den übrigen Mittelstaaten rc. den Be-schluß, vor Berufung eines Parlaments habe Preu-ßen seine Reformanträge an den Bundestag zu brin-gen. Während der Landtag, im Einverständnis; mitdem Lande, ausgenommen das eine Dementirnngjeder Kricgsrüstnng fordernde Leipzig, sich der Re-giernngspolitik anschloß u. die nöthigen Mittel fürweitere Rüstungen bewilligte, erwiderte die Regier-ung eine diesbezügliche Sommation Preußens 29.April mit der Versicherung ihrer Neutralität, u. ihredesfallsigen Anträge resp. Abstimmungen am Bundewaren auch darauf berechnet, den Bundesfricdcn zuerhalten. Indessen in Berlin war der Krieg beschlos-sen, u. S. mußte sich daher auch vorsehen; 19. Maiwurde der Kronprinz Albert zum Höchstcommandi.rendcn der um Dresden conccntrirten, auf 32,000Mann gebrachten sächs. Armee ernannt, u. ward be-schlossen, sich eventuell in Böhmen an die österrcich.Armee anznschließen. Dementsprechend stimmte S.auch sür den österreichischen Antrag v. 11. Juni aufMobilisirnng der außerprenßischen Bnndcsarmee-corps u. verwarf das preußische, völlige NeutralitätS-s fordernde Ultimatum. Direct nach der Kriegs-erklärung Preußens v. 15. Juni überschritt die 'nß.

(Gesch.).

Elb Armee bei Strehla die sächs. Grenze n. kurz dar-auf die erste Armee in der Richtung auf Löban, durchAbbrennung eines Joches der Risaer Elbbrücke undder Meißener Brücke nur wenig anfgehaltcn. Am18. Juni zog sich die sächs. Armee nach Böhmen zu-rück, wohin sich auch der König begab, nachdem ereine Landcscommission (v. Faikenstein, v. Friesen,Schneider n. v. Engel) eingesetzt. Während die sächs.Armee in Böhmen focht n. namentlich bei Gitschinn. Königgrätz mit Auszeichnung kämpfte, aber auchschwere Verluste erlitt u. sich dann in voller Ordnungans Wien znrückzog, wo auch König Johann vonPrag ans bald eintraf, ging im Lande die Verwalt-ung ruhig fort, nachdem die Beschlagnahme der kgl.Kassen gegen Zahlung von täglich 10,000 Thlr. andie Preußen aufgehoben worden. Dagegen wurde,nachdem bereits die Verhandlungen unter Napo-leons III. Vermittelung in Nikolsbnrg begonnen, inDresden durch den Miiitärgonvernenr v. Schack derKriegszustand erklärt u. die Befestigung der Stadtangeorvnct. Nach langem Sträuben Preußens, sichmit S., das cs, wenigstens den Leipziger n. BantzenerKreis, zu annectiren beabsichtigte zu vertragen, ließ essich endlich zu Verhandlungen herbei, aber nicht mitdem Minister v. Beust als Unterhändler, der deshalbiti.Ang. seine Entlassung nahm. Minister v. Friesenund Graf v. Hohcnlhal führten nun die Unterhand-lungen, die sich bis in den October hineinzogen, inBerlin, während derKönig n. das.Hcer auföstcrreich.Boden verweilten. Durch den21.Oct. UnterzeichnetenFrieden trat S. dem Norddeutschen Bunde bei, zahlte10Will.Thlr.Kriegscontribntion,erneuerte dicZoll-vereinsverträge, gestattete den Ban einer Eisenbahnvon Leipzig nach Zeitz, trat an Preußen die prcnß.Strecke der Drcsden-Gorlitzer Bahn ab, gegen 1 Will.Thlr., willigte in Aushebung des SalzmonopolS, inAmnestirnng aller während des Krieges Compromit-tirten u.ensagte allen Ansprüchen anfdieStifterMer-sebnrg n. Naumburg-Zeitz; die Festung Königsteinwurde an Preußen übergeben, die sächs. Truppenmußten vor ihrer Rückkehr ans die Ccrdrcs redncirtwerden, Dresden wurde von Sachsen und Preußengemeinschaftlich, das übrige Land blieb bis zur Re-organisation der sächs. Armee von Preußen besetzt.Nachdem noch das Ministerium modificirt worden,Gcncralv.FabriceanRabenhorstsSteltedasKricgs-ministerinm, v. Friesen zn den Finanzen das Aus-wärtige, v. Falkeustein den Vorsitz, v. Nostiz-Wall-witz das Innere übernommen, also nur Schneidersür die Justiz geblieben war, kehrte der König 26.Oct. ans Teplitz nach S. zurück, und zwar vorerstnach Pillnitz.

In der Thronrede an den 15. Novbr. eröffnetcnLandtag versprach der König Treue zum neuenBunde n. verhieß nebst anderen Reformen ein neuesWahlgesetz. Nachdem der Friedensvertrag und dasWahlgesetz des Norddeutschen Bundes genehmigtworden, machten der König u. der Kronprinz 17.Dec. in Berlin ihren Besuch, der im Febr. erwidertwurde. Durch Gesetz v. 24. Dec. 1866 wurde dieStellvertretung aufgehoben u. die allgemeine Wehr-pflicht eingesührt. Das neueWahlgcsetz ließ dieErsteKammer nahezu unverändert; nur wurde sür dieVertreter des ländlichen Grundbesitzes als passiverWahlcensns der Besitz eines Gutes von 4000 Steuer-einheiten festgesetzt und sollten auch die Besitzer von