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Bd. 15 (1879) Radegast - Schießscharte
Entstehung
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Sachsen

züglich der Behörden 1. Instanz für Rechtspflege n.Verwaltung, das Strafgesetzbuch, das Gesetz die Be-schädigung von Eisenbahnen u. Telegraphen betref-send, sowie das über Forst-, Feld- rc.Diebstähle u.dieSlrafproceßordnung nebst den bezüglichen Anssühr-ungsbestimmungen im gesainmtcn Königreiche, mitAusnahme der Schönbnrgschen Neceßherrschaften, fürdie 15. Sepl. ein Interimistikum erschien, in Kraft.1857 trat unter dem Vorsitz des Oberappellations-gerichtspräsidenten von Langenn in Dresden eineCommission zur Vorberathnng über den Eniwnrfeines neuen Civilgesetzbnches zusammen, welcherauch thüringische und anhaltinische Bevollmächtigtebeiwohnten. Am 16. Nov. wurde der nennte or-dentliche Landtag vom König eröffnet, und ans denBeschlüssen der mit kurzen Unterbrechungen bis zum10. Ang. 1858 versammelten Kammern sind als diewichtigsten hervorznhebcn: Das Finanzgesetz für1858—60 wurde mit einer Summe von 0,365,243Thalern für den ordentlichen Staatshanshaltsbcdaru. 5,242,658 Thalern für außerordentliche Zweckeverwilligt. Die außerordentlichen Zuschläge zur Ge-werbe- u. Personal-, Grund-n. Schlachtstener konn-ten in Wegfall gebracht n. eine Conversion der 4^-procentigen Staatsschuld in eine 4procenlige beschlos-sen werden; sodann befaßte sich der Landtag mit derAdvocatcnordnnng u. Notariatsordnung; mit demGesetz über die Gchaltsverhältnisse der Lehrerwurde auch ein Gesetz über Errichtung einer Pen-sionskasse für die Wittwen und Waisen der Leh-rer der evangelischen Schulen durchberathen, dannüber das Postwesen, in welchem wesentliche Erleich-terungen des Verkehrs geschaffen wurden, die Er-füllung der Militärpflicht, ein Jagdgesetz, ein Gesetzüber eine Altersrcnteubank, weitere Bahnkanten.An die Stelle des verstorbenen Ministerpräsidentenu. Justizministers Zschinjky wurde 1858 von BeustMinister des Innern u. Äußern u. zugleich Präsi-dent des Ministeriums, von Bchr erhielt das Porte-feuille der Justiz u. von Friesen das der Finanzen.Durch ein mit der Schweiz abgeschlossenes Überein-kommen wurden die beiderseitigen Staatsangehöri-gen von den Handelspateutgebühren befreit. MitEröffnung der Eisenbahnlinien Zwickan-Schwarzen-Lerg und Chemnitz-Zwickau-Gößnitz trat eine neueOrganisation der Staatseisenbahndirectorialbehör-den ins Leben, für die östlichen Staatsbahnen eineselbständige Direktion in Dresden, für die westlichenin Leipzig. An den bedeutungsvollen europäischenEreignissen des Jahres 1859 nahm S. den ihmdurch seine staatliche Stellung gebotenen Antheil, n.wurden vom außerordentlichen Landtag im Mai fürdie Kriegsbereitschaft 5,636,735 Thlr. bewilligt. Anden im I. 1859 abgehaltcnen mittelstaatlichen Con-serenzcn behufs einer Revision der Bundesverfass-ung hatte S. einen hervorragenden Antheil u. äu-ßerte sich Las ücssallsigc Streben der Mittel- undKleinstaaten (Würzburger Conferenzen, 24. — 27.Nov.) in den Anträgen vom 17. Decbr. am Bundeauf gemeinschaftliche Ansässigmachnng u. Hcimath-recht n. betr. Gesetzgebung, Errichtung eines Bnn-desgerichles, Anbahnung gemeinschaftlicher Civil- n.Criminalgesetzgebnng, ein ans Einigung gerichtetesRcformbestrcben, das bekanntlich an Preußen denheftigsten Gegner fand. In der durch Preußen an-geregten Frage einerNcvision der Bundesverfassung,

(Gcsch.).

und zwar mit dem Verlangen nach durchgreifendenVerbesserungen und Theilnng des Oberbefehls zwi-schen Preußen und Österreich hielt S. auch sich andie mittelstaatlichen in Würzbnrg von mittelstaat-lichen Mililärbevollmächtigten getroffenen Verein-barungen; 15. Oktober 1860 trat das sächsische Ca-binet mit einem besonderen Bnndesrcformprojecthervor, das aber keinen Anklang fand n. eine Ver-wahrung der sächs. Negierung gegen die ans diesesProjekt von Preußen gegebene Antwort über denCharakter des Bundes v. 20. Dec. nöthig machte,der sich dann Österreich n. die Mittelstaaten in iden-tischen Noten v. 2. Febr. 1862 anschlossen. Der 10.ordentliche Landtag vom 6. Nov. 1860 bis 7. Aug.1861 beschäftigte sich mit der Frage der Elbzölle,einer eingehenden Abänderung des Wahlgesetzes,wonach in die Zweite Kammer sünf weitere Vertre-ter des Fabrik- u. Handelsstandes traten, der Wnhl-censns herabgesetzt und das Wahlverfahrcn verein-sacht wurde. Die bei Gelegenheit der Berathnng überdasBudgctdesMinisteriums desJnnernzur Sprachegekommene Führung von Condnitenlisten über dieGlieder der städtischen Corporationen gab Anlaß znheftigen Angriffen gegen die Regierung u. es wurdeAbstellung zngesichert. Das 1. Jan. 1862 in Wirk-samkeit getretene Gewerbegesetz basirte wesentlich ausdem Grundsätze der Gewerbefreiheit, beschränkte dieconcessiouspflichtigen Gewerbe ans eine sehr geringeAnzahl (darunter die Prcßgewerbe, Gastwirthschaf-ten, Mäkler) n. machte die Berechtigung zum selb-ständigen Gewerbebetrieb im Allgemeinen nur ab-hängig von einer Anmeldung bei der Obrigkeit unddem 24. Lebensjahre; Zunft-, Lehr- u. Wanderzwangsind aufgehoben. Im unmittelbaren Zusammenhangmit diesem Gesetz wurden Handels- u. Gcwerbckam-mern eingeführt. Zu dem Entwürfe eines bürger-lichen Gesetzbuches, welches im Laufe der letztenJahre unter Betheilignng von Commissaren auchden thüringischen Negierungen von einer hierzu be-stellten Commission vorbcrathen worden war, u. zudem allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuch ertheil-ten die Kammern ihre Zustimmung; dagegen wurdeder Entwurf einer Kirchenordnnng, nachdem ihn dieErste Kammer vielfach amendirt hatte, von der Re-gierung zurückgezogen. Andere angenommene Vor-lagen betrafen eine Militärgcrichtsordnung und dieMilitärgerichtsbehörden, Abkürzung n. Vereinfach-ung des Livilproceßversahrens u. gütliche u. kosten-freie Vermittelung streitiger Civilansprücherc. Andenvom Bunde eingesetzten Commissionen zur Berath-nng über eine vollständige Civilproceßordnnng undüber Obligationenrecht, welche Ende Febr. 1861znsammentratcn, nahm selbstverständlich auch S.thcil.Abweichend von der Politik Österreichs u. der Mit-telstaalen schloß sich S. alsbald dem von Preußenins Leben geraffenen Prenß.-französ. Handelsvertragan, 19. April 1862. Indessen als Österreich mit deinGcgenplan einer Deutsch-österreich. Zolleinigung her«vortrat, wurde die Regierung, trotzdem der Vertragauch bereits seit Mai 1862 von den Kammern ge-nehmigt war, schwankend, jedoch durch die entschie«denen Kundgebungen des Landes an dem Vertrageu. damit demZollverein festgehalten. KönigJohannsBetheilignng am Frankfurter Fürstencongreß 1868war insofern eine hervorragende, als ihm die Ans-gabe zufiel, noch im letzten Momente den König vo»