Druckschrift 
Bd. 15 (1879) Radegast - Schießscharte
Entstehung
Seite
148
Einzelbild herunterladen
 

148

Requisition

Ballets rc. nöthig sind. Die Herbeischaffung dersel-ben besorgt ein Diener (Requisiteur), oder Dienerin(Requisitrice).

Requisition (v.Lat.), 1) Forderung, Verlangen,Requisitionsschreib en, so v. w. Hilssschreiben;

Requisitionssystcm, s. Verpflegung.

Nes (lat.), 1) so v. w. Sache, Ding; bes. 2) injuristischem Sinne jeder von der Person äußerlichunabhängige, aber der Unterwerfung unter einePerson fähige Gegenstand, ein Nechtsobject. Indieser weitesten Bedeutung werden die Sachen vonden römischen Juristen in körperliche oder reale (L.corporalss) u. unkörperliche oder ideale (U. inoor-xorales), eingetheilt, und unter den letzter» auchRechtsverhältnisse aller Art, wie-Erbrecht, Fordcr-nngsrecht,Servituten,verstanden; im engernSinnesind indessen nur die körperlichen Lachen unter denL. zu verstehen. Diese zerfallen aber in Sachen, ^,)welche nicht Gegenstand eines Privatrechts sein kön-nen n. daher dem Verkehr gänzlich entzogen sind (U.gnarnmeommsroininnonesb), u. II) solche, welcheGegenstand des Privatrechts sind (H. in oommsreio).Zn L.) gehören bes. a) R. jnris äivim, d. h. Sachen,über welche in Rücksicht ans die Religion eine privat-rechlliche Disposition unmöglich ist. Heutzutage geltennach dem Kanonischen und Protestantischen Kirchen-rechte als solche nur die R. saorao (im heutigenSinne), d. i. die in feierlicher Weise consecrirtenGegenstände. Begräbuißplätze werden nicht mehrdarunter gerechnet; b) R. eammnnss omninm, d. h.Sachen, bei welchen schon ihrer Natur nach die Un-terwerfung unter einen Einzelwillen nicht stattfin-den kann n. welche deshalb als Allen gemeinsam inder Weise zu betrachten sind, daß Jeder sich Theilederselben aneignennndnachBelieben benutzen kann:die Luft, das fließende Wasser, das Meer und dieMeeresnfer. o) R. xublioao, Sachen des Staates,oder U. nnivorsitatis, einer Gemeinde, insofern siezugleich der Benutzung jedes Staatsbürgers od. Ge-meiudemitgliedes freigegcben sind, wie öffentlicheWege, Plätze, Häfen. Aus polizeilichen Rücksichtensind nach neueren einzelstaatlichen Verordnungenmehrfach schädliche Substanzen (Gifte n. dgl.) demPrivateigenthnm entzogen, ohne daß darüber aberGleichförmigkeit in den Gesetzgebungen besteht. ZuL) gehören: a) L. nullius, die herrenlosen Sa-chen, welche zwar Gegenstand von Privatrechtcn seinkönnen, aber sich in Niemandes Eigenthnm befinden.Hierher gehören z. B. die wilden Thiere in ihrer na-türlichen Freiheit, Sachen der Feinde u. Schätze, dieso lange verborgen gewesen sind, daß ihr Eigenthnmerunbekannt geworden ist. Bei ihnen genügt die einsei-tige Besitzergreifung um denOccnpantenznm Eigen-thümer zu machen, b) R. mobiles, bewegliche, u. L.immobiles, unbeweglicheSachen. Zu den letzternge-hört der Grund u. Boden, die ausdemsclben errichte-ten Bauten u. was sonst dergestalt damit künstlich od.natürlich zusammenhängt, daß es, ohne zerstört oderder Form nach verändert zu werden, nicht von derStelle gerückt werden kann (s. Immobilien), o) L.xrinolpalss, Hauptsachen,», it. aeosssoriao, Neben-sachen; dieser Unterschied beruht darauf, daß Sachenmit andern Sachen öfters in einer solchen äußerenVerbindung od. wenigstens in einersolchenBeziehnngzu einander stehen, daß sie von denselben abhängig ^ober ihnen untergeordnet erscheinen, was die Folge!

Reschid.

hat, daß sie von den für die letzteren eintretcndenRechtsverhältnissen von selbst mit berührt werden.Die letzteren bilden dann ebendieHaupt-, die elfterendie Nebensachen, Accessiouen, Pertinenzen, s. n. Ac-cessio». (l)U. kuu^ibiles, vertretbareSachen(imGe-gensatz von R. non irwArbilss, nicht vertretbarenSachen), diejenigen Sachen, bei denen es im bürge»liehen Verkehr nicht auf bestimmte Individuen, son-dern nur auf die bestimmte Gattung u. Qualität an-kommt, so daß eine Vertretung der einzelnen Stückedurch andere derselben Gattung zulässig ist: durchGewicht, Zahl und Maß bestimmte Sachs, z. B.Geld, Getreide, Flüssigkeiten, unverarbeitetes Me-tall rc. s) U. oorrsnmbrbrlss, zum Unterschied vonR, ircm oonsrrmtübrlss, Sachen, welche durch denGebrauch consnmirt oder verringert werden, sei esphysisch Lurch Aufzehrung oder juristisch, d. h. so,daß sie durch den Gebrauch nothwendig für den frü-heren Besitzenden verloren gehen, wie das Geld, I) U.cklvilluus, theilbare, u. L. incllvlcluas, nntheilbareSachen. Z) L. siuAuiao, Einzelsachen, n. Ilulver-sitatss rsrum, ein Inbegriff mehrerer körperlicherLachen, welche nur sactisch unter einem Collectiv-namen zusammcngcfaßt werden, wie eine Bibliothek,Heerde, ein Waarenlager. B-zold.»

Nes chid, Mnstapha-R.Pascha, geb. 18. Febr.1802 inEonstantinopel, kam 1815 zu seinem OheimJspartali-Ali-Pascha, dem damaligen Gouverneurvon Morea, wurde bald dessen Secretär, begann um1820 seine politische Laufbahn im Departement desÄußern als Amedi (Berichterstatter) im Divan znConstantinopel n. wurde nach der Schlacht bei Konieh(21. Dcc. 1832) im diplomatischen Aufträge znIbrahim Pascha nach Kntahia gesandt. 1834 ginger als außerordentlicher Gesandter nach London, dannnach Paris. Im Nvv. 1837 wurde er Minister desAuswärtigen, beförderte nun in erster Linie dieReformen Mahmuds II. u. brachte 17. Aug. 1833die Unterzeichnung des Handelsvertrages zwischender Pforte ».Großbritannien zu Stande. Im Herbste1838 erzwang die alttnrkische Partei seinen Rücktritt,er ging als außerordentlicher Gesandter nach London,Berlin u. Paris n. war hier der warme Verfechterder großherrlichen Interessen gegenüber dem ägyp-tischen Vicekünige. Nach Mahmuds II. Tod heim-berufen, übernahm er S. Sept. 1839 wieder dasAuswärtige Amt u. unter seiner Verwaltung wurde3. Nov. 1839 der Hattischerif von GUlhane erlassen.Er entfaltete eine großartige Thätigkcit, um dieTürkei innerlich zu erwärmen und nach außen hinmächtig zn machen; Kräfte, wie den jungen AaliPascha (s. d.), zog er heran. Den ägyptischen Kriegbrachte er zn günstigem Abschluß. Durch Palast-intrignen März 1841 des Ministeriums enthoben,ging er im Juli als außerordentlicher Gesandter nachParis; 1845 wurde er wieder Minister des Auswär-tigen u. 28. Sept. 1846 Großvezier; 27. April 1848als Großvezier entlassen, trat er im Juni wieder inden Staatsrath, wurde 25. Juli Minister ohne Porte-euille und 11. August abermals Großvezier, dochwurde er 25. Jan. 1852 als Großvezier entlassen n.28.d. M. zum Präsidenten des Staatsraths ernannt.Am 5. März kam er abermals als Großvezier andie Spitze des Ministeriums, wurde jedoch 5. Aug.1852 zum Rücktritte gezwungen und sogar aus demMinisterium gestoßen. Die Alttürken haßten ihn von