149
Reschiza -
Herzensgründe, seine Hauptstütze aber war der bri-tische Gesandte, Lord StratsorL de Reücliffe. Als imFebr. 1853 Fürst Menschikow mit den bekanntenrussischen Forderungen nach Constantinopel kam u.infolge davon Fnad Efendi aus dem Ministeriumschied, wurde N. 13. Mai wieder Minister der Aus-wärtigen Angelegenheiten; ehrenvoll wies er Men-schikows Anmaßungen zurück und ließ sich nicht ein-schüchiern. Er wurde 1. Oct. abermals Großvezier.Am 2. Juli 1855 übergab er die Großvezierstelle anAli Pascha u. ging 1856 in diplomatischer Sendungzu Said Pascha nach Alexandrien. Nach dem Frie-den von Paris wurde er 25. Oct. abermals Groß-vezier, jedoch als solcher 31. Juli 1857 wieder durchfrz. Einwirkung entlassen ».Präsident desTansimat-collegiums; aufs Neue 22.Oct. d. I. zum Großvezierernannt, st. er 7. Jan. 1858. R. war das gewichtigeHaupt der türkischen Reformpartei. Kl-mschmidt.
Reschiza (Rjeshiza), Kreisstadt im russ. Gouv.Witebsk, am gleichnam. kleinen Flüßchen, welchesmit der Malta vereint in den Lobansee sich ergießt, u.ander Warschau-Petersburger Bahn, in fruchtbarer,getreidereicher Gegend; 8951 Ew.
Ncscht, Handelsstadt in der pers. Provinz Gilan,nahe dem Kaspisee, an einem Mündungsarm desKistlnsen, berühmt durch die bedeutende Productionan feinster Rohseide n. durch ausgezeichnete Sticke-reien; Bew. geschätzt zwischen 18 u. 30,000. Hasen-ort ist Enzeli.
Rescission (v. Lat.), die Aufhebung, Umstoßnng,Nichtigkeitserklärung. Rescissibilität, Anfecht-barkeit eines Rechtsgeschäfts ausNichtigkeitsgründen.
Rcscribiren (v. Lat.), zurückschreiden, antwor-ten, des. von Oberbehörden; einen Befehl erlassen.
Neseript (v. lat. Röseriptnm), jede schriftlicheVerfügung einer Oberbehörde an einen Privaten od.eine Unterbehörde, bes. wenn derselben Seitens derletzteren eine schriftliche Anfrage (Bericht) vorausge-gangen ist. R-e der Röm. Kirche s. Oonotitutionss.
lleseriptus eoäex, s. Palimpsest.
Nesccration (v. Lat.), 1) Entbindung von einerVerbindlichkeit; 3) die feierliche Widerrufung derVerwünschung, s. u. Execriren.
Resektion (v. Lat.), das Ausschneiden; InderChirurgie insbes. das Ausschneiden eines Knochensod. mehrerer ein Gelenk bildender Knochen. Da essich dabei nieist um die Entfernung eines erkranktenTheiles mit Erhaltung des Gliedes handelt, in Fäl-len, in denen man in früherer Zeit nur die Ampu-tation als Heilmittel kannte, so werden die R-en,größtentheils eine Errungenschaft der Neuzeit, mitLiecht unter die Operationen der conservativen Chi-rurgie gerechnet. Die Heilung einer R-swunde gehtin derselben Weise vor sich, wie bei einem complicir-ten Knochenbruche; es bildet sich zwischen den beiden»Wochenenden eine Callusmasse, die später in denmeisten Fällen verknöchert, u. zwar findet diese Cal-lnsbildung umso vollständiger, auch in der Formdem resecirten Knochen gleichend, statt, je mehr vondem Periost bei der N. erhalten wurde. Bei der N.eines Gelenkes ist es in vielen Fällenwünschenswerth,daß es nicht zu der vollständigen Verknöcherung derCallusmasse komme, damit durch die Bildung einerPseudarthrose für das rcsecirte Gelenk ein neues,wenn auch unvollkommeneres Gelenk erzielt werde.Durch frühzeitige am operirten Glieds angestellte
- Reserve.
künstliche Bewegungen kann man diesen Zweck mireiniger Sicherheit erreichen. J»hu.
Nessäa L., Pflanzengatt, ans der Fam. Uosscka-osaa (LI. 3); Blumenblätter ganzrandig od. viel-fach zerspalten, 10—21 Staubblätter, Kapsel 3—6-kantig, an der Spitze offen, mit 3—6 Narben en-digend. L. oäorata L. (gemeineResede), ans Ägyp-ten stammend, häufig des Wohlgernches ihrer Blü-then wegen in Gärten gezogen. 11. kiiMrsurns. L..der vorigen sehr ähnlich, in SDentschland, Frank-reich rc., ebenfalls als Zierpflanze cnltivirt; die wohl-riechende unterscheidet sich aber von ihr durch Fol-gendes: Blüthenstielchen noch einmal so lang als derKelch, Kelch bei der Frucht kaum vergrößert, Lappendes Kelches zuletzt zurückgebogeu, Blüthen kleiner,Kapsel kürzer, bauchiger. 11. alba. L., mit zierlichen,weißen, traubenständigen Blüthen u. fiedertheiligenBlättern; in SEuropa heimisch, Zierpflanze. R.Intsa-D., mit gelben, in Endtrauben stehenden Blü-then n. dreispaltigen oder fast doppelt-dreispaltigenBlättern; an Wegrändern n. sonnigen Hügeln. R.Intsola L. (Wan) mit steif-aufrechtem Stengel undschmal-lanzettlichen, beiderseits einzähnigen Blätternu. kleinen hellgelben, kurzgestielten Blüthen in sehrverlängerten Trauben; in Deutschland zerstreut; dieganze Pflanze enthält einen gelben Extractivstoff,Luteolin, wegen dessen die Pflanze namentlich früherals Farbpslanze viel gebaut wurde. Engter.
kiossrlaosas, Pflanzensamilie aus der Ordn. derRlwoackinirs; Blüthen unregelmäßig; Kelchblätter4—7, bleibend, Blumenblätter ebensoviel, ungleich;Staubblätter sehr zahlreich, einer nnterständigen,nach oben erweiterten Scheibe eingefügt; Fruchtkno-ten öfters gestielt, an der Spitze offen,' ohne Griffel;Samen eiweißlos; Keimling gekrümmt; das Wür-zelchen einem Keimblatte anfliegcnd; vorzugsweiseim Mittelmeergebiet. Gattungen: Rsoocta, -Islsro-carpus, Onzluosa. Engter.
Neservage (Schutzpasta), s. Kattun S. 311.
Reservaten (lat.kssorvata), Reservationsrechte,Neservatrechte, fürs, rssorvata, jedes Recht, dessenAusübung der gesetzmäßig Berechtigte beiUebertrag-nug eines Theils der Gewalt an einen Dritten sichspeciell Vorbehalten hat. Nach katholischem Kirchen-rccht gewisse wichtige kirchliche Amtsverrichtnngen,welche der Papst u. die Bischöfe als die Inhaber derKirchengewalt bei Übertragung eines Theils dersel-ben an den untergeordneten Klerus sich Vorbehaltenhaben. Danach unterscheidet man bischöflich e R.(kontiüealis.), wie die Ausübung der Jurisdictionu. das Liecht der Weihe, n. päpstliche N. (Lansasmajorss), Rechte, welche der Papst weder durch dieQninqueunalfacnltäten, noch Lurch andere Jndulteden Bischöfen znerkannt hat; Rsssrvatmm soolssia-stüenm (geistlicher Vorbehalt), eine Bestimmung desAugsburger Religionsfriedens von 1555, wonachdie geistlichen Reichsstände im Falle eines Übertrittszum Protestantismus auf Würde u. Pfründe ver-zichten mußten. Reservatfälle, 6asus rsssrrati,s. Bischof.
Reservationen, s. Indianerreservationen.
klesorvatlv mentalis (lat.), jo v. w. Mentalreser-vation, s. u. Mental.
Reserve (v. Lat.), 1) Alles, was bestimmt ist, zurUnterstützung und Ergänzung von etwas Anderemverwendet zu werden; bes. 3) Truppen, bestimmt zur