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Bd. 15 (1879) Radegast - Schießscharte
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Report Reps.

Bruch) wieder in die rechte Lage bringen; ein ver-renktes Glied wieder einrichten; zurück» od. niederle-gen, zuriickstellen. Daher Reposition, Wiederher-stellung, Zurückbringung.

Report, der Gewinn an Werthpapieren über-haupt, s. u. Börse; bes. im französischen Staats-papierhandel der Unterschied zwischen den Preiseneiner Staatsrente am Ende des laufenden und amEnde des nächstfolgenden Monats.

Report (engl.), der Bericht, bes. ein amtlicher.Daher Reporters, Berichterstatter, vorzugsweisediejenigen, welche die Parlamentsverhandlungen sürdie größeren englischen Zeitungen n. Journale nie-derschreiben. Eine eigene Art Reporters sind diePsnn^-a-Iinerg, welche an die RedactionLocalnenig-keiten berichten.

Reposition (v. Lat.), s. u. Reponiren.

Reposttorium (v. Lat.), Gestell, worauf manEtwas setzt, für Bücher, Acten rc.

Nepouffoir, 1) Stcinmeißel; 2) Hohlstempel;3) dunkle Figuren auf dem Bordergrunde, welchedas Licht im Hintergründe heransheben.

Neppen, Fabrikstadt im Kreise Weststernberg despreuß. Regbez. Frankfurt, an der Eilang, Stationder Breslau-Schweidnitz-Freibnrger und der Mär-kisch-Posener Eisenbahn; Rettungshaus sür verwahr-loste Kinder, Wollenspinnerei, Tnchfabrikation, Wol-lenweberei, starke Schuhmacherei, Gerberei, Dampf-tischlerei; 1875: 4112 Ew.

Nepphuhtt, so v. w. Rebhuhn.

Repräsentant, Repräsentation, s. u. Neprä-sentiren.

Nepriisentationsrecht, das von der neuerenromauistischen Lehre aus dem römischen Erbrechteder Enkeln. Geschwisterkinder, deren karsns (Vaterod. Mntter) noch vor dem Erbfalle verstorben war,und welche nun ebensoviel wie dieser knrsns erben(Nov. 118), abstrahirte Recht, bei der Erbschaft denverstorbenenkarsnszu repräsentiren. Eine Abstrak-tion, welche insofern als eine glückliche nicht bezeich-net werden kann, als sie zu irrigen Schlüssen zuverleiten geeignet ist. (Schütze in von HoltzendorfssRechtslexikon, 2. A. 1876). B-zold.

Repräsentative Körperschaft, die Volksver-tretung eines Staates und zwar insofern ihre Mit-glieder durch nach der Seelenzahl bestimmte Wahl-kreise gewählt werden, im Gegensatz zu der land-ständischen Vertretung, welche ans Vertretern alleroder gewisser Klassen von Staatsangehörigen (Klas-sen der Staatsbürger) zusammengesetzt ist.

Repräsentativgewalt, der Inbegriff der äu-ßeren HoheitSrcchte ob. die Befngniß des Regenten,den Staat im äußeren Verkehr mit anderen Staa-ten zu vertreten.

Repräscntaiivvcrfassung, Repräsentativ-system, Verfassung, welche dem Volks das Rechtgibt bei der Gesetzgebung rc. durch ans seiner Mittegewählte Abgeordnete mitznwirken, s. u. Constitn-lionell.

Repräsentiren (v. Lat.), eines Abwesenden od.Abschickenden Stelle vertreten; seinen öffentlichenCharakter zu behaupten wissen, dis Würde seinerStellung wahrnehmen, sich ein Gewicht geben. Re-präsentant, Abgesandter, Vertreter bes Absen-ders, in konstitutionellen Staaten ein Abgeordneterzur Volksvertretung; Repräsentation. Vorstcll-

PiererZ Universal-Conversations-Lcxikon. ö. Ausl.

nng, Stellvertretung, der mit einer gewissen Stelleverbundene nothwendige Aufwand, z. B. bei denhöchsten Staatsbeamten, Ministern, Gesandten rc.,zu dessen Deckung ihnen ein besonderer Beitrag ansStaatsmitteln bewilligtwird. Repräsentationskvsten.

Neprehendire»'(v. Lat.), tadeln, rügen. Re-st rehension, Tadel, Rüge.

Repressalien, 1) im weiteren Sinne jede Maß-regel, welche ein Staat dem anderen gegenüber zurErlangung einer Genngthunng für ein im völker-rechtlichen Verkehr erlittenes Unrecht anwendet, aus-genommen den förmlichen Krieg; 2) im engerenSinne die Anwendung solcher Maßregeln, wodurchzu dem erwähnten Zwecke Personen ob. Sachen od.Forderungen des anderen Staates, welche im Be-reiche des verletzten Staates sich befinden, der einst-weiligen Verfügung des sein Recht verfolgenden od.vertheidigenden Staates unterworfen werden. Dochist selbstverständlich durch eine solche Art von Arrestod. Pfändung kein Recht auf das Leben der gepfän-deten Personen oder das Eigenthnm an den gepfän-deten Sachen erlangt: die Sachen können höchstenszur Deckung des Schadens verwendet werden, diePersonen aber sind als Geiseln zu behandeln.

Repressiv (v. Lat.), 1) zurllckbrückcnd; 2) hem-mend, hindernd; daher R-maßregeln, Maßre-geln, welche von Seiten einer Regierung wider ihrmißfällige (wirtlich od. vermeintlich), schädliche Be-strebungen und Vorkommnisse angewendet werden,z. B. Beschränkung des Vereinsrechts der Presse rc.Die Repression steht der Prävention entgegen;während die Prävention ein Verhindern der Aus-führung bezweckt, besteht die R. in Bestrafung dergeschehenen Handlung.

Neprimande(fr.),Zurechtweisung,Verweis,Ta-del; daher Rep rimandiren, zurechtweisen.

Reprimiren (v. Lat.), zurückdrllcken, unter-drücken, hemmen, wehren.

Reprise (fr.), Wieder-, Zurücknehmung; ein vondem Feinde genommenes Schiff, welches von ihmwieder abgenommcn wird.

NeProbation(v.Lat.), Verwerfung, Berurtheil-ung, Gegenbeweis.

Rcproche (fr.), Vorwurf, harter Verweis.

Neprodnciren(v.Lat.),1) wieder Hervorbringen,wieder erzeugen; 2) ergänzen, wieder ersetzen; 3) wie-der Vorführer:; 4) Gegenbeweise Vorbringen, Gegen-zeugen aufstellen; daher Reproducent, einGegen-beweisführer; Reproduct, derjenige, wider wel-chen der Gegenbeweis geführt wird; Reproduk-tion, du Äußerung der Lebcnsthätigkeit eines orga-nischen Körpers, wodurch an die Stelle untauglichgewordenen und ans dem Körper entfernten Stoffswieder ein neuer erzeugt wird. Daher Reproduc-tionskraft, Reproductionssystem, der Inbe-griff der Organe, welche Zusammenwirken.

Reps (Köhalom)1)Stnhlim österr. Großfürsten-thnm Siebenbürgen, im Lande der Sachsen; 619,gs^sicm (11,25 ÜM.) mit (1869) 21,387 Ew. (auf1 siZicm 36, in ganz Siebenbürgen 38); 2) Markt-flecken n. Hanptort darin, unweit der Aluta; altes,verfallenes Bergschloß, evang. Hauptschule, Fran-ciscanerconvent, bedeutende Leinweberei, 2 Schwe-felquellen mit wohleingerichteter Badeanstalt; 1869:2708 Einw.

Reps (Repskohl), so v. w. Raps.

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xv. Band.