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Repkow —
Amoriternu. Israeliten. Manthcilte siein dicEmim,dieSusimod. Samsumimu.indieEnakim; die Emo«riten verloren ihr Gebiet an die Stämme Rnben,Gad u. Manasse, die Enakim wurden von den Ju-däern besiegt. Noch viele versprengte Reste der R.oder Söhne Raphas erhielten sich; wie z. B. derAmoriterkönigOg; Goliath nebst drei anderen Recken,welche von vier Helden Davids erlegt wurden. Nachder Vollssage waren dieses jene übermüthigen Gi-gantengeschlechter, welche durch Gewaltthat undFrauenraub die Sündfluth verschuldeten, welche sichGöttersöhne nannten, u. zur Strase in die Hölle ge-stürzt wurden (I.B. M. 6,1—9, Ezechiel32,27), da-her R. auch im Allgemeinen für die in dem Schat-tenreiche Weilenden). Ein Thal im S. Judas, undein Thal westlich von Jerusalem hieß noch in späterZeit: Thal der R. Mrst.
Repkow , Repgow, Eyke von, ein anhaltischer(nordthüringischer) Schöffe aus dem Ans. des 13.Jahrh.; welcher nach einer bis in das Ende des 13.Jahrh. versolgbaren Sage auf Bitten eines GrafenHoher von Falkenstein die zu seiner Zeit in Nord-deutschland geltenden Rechtsregeln als Sachsenspiegel(s. d.). gesammelt haben soll. Das Zeitbuch des E.von R. niederdeutsch uud lateinisch herausgeg. vonMaßmann, Stuttg. 1857.
Repli (sranz.),die zur Ausnahmen. Unterstützungvorgeschobener kleiner Truppenabtheilungen ausge-stellten Truppen, z. B. eine Infanterie-Compagniefür 2—3Feldwachcnu. deren Posten, meist an solchenPunkten stehend, die die Vertheidiguug begünstigen.
Replik (v. Lat.), 1) (Replication), Erwiderung,Entgegnung, bes. in treffender, witziger Weise; 2)im Civilproceß die Entgegnung des Klägers auf dieEinrede des Beklagten, theils um sie im Allgemei-nen als nnstichhaltig darzuthun, theils aber n. haupt-sächlich um sie durch entgegengestellte Gegeneinreden(N. i. eng. Sinn) rechtsnnwirksam zu machen oderzu entkräften. Mit der R. beschloß nach dem frü-heren gemeinrechtlichen Proceß gewöhnlich der Klä-ger seinerseits das erste Verfahren. Dieselbe wurdedarauf durch den Richter wieder dem Beklagten zurEinreichung der Duplik mitgetheilt und damit auchvon diesem das Verfahren beschlossen. Unter Um-ständen konnte es jedoch noch zu weiteren Gegen-schriften (Triplik, Quadruplik) kommen, wobei jedochimmer als Regel galt, daß der Beklagte zuletzt zumWorte kommincn mußte. Nach derDeutsche nCivilproccßordnung von 1877 ist die scharfeprocessuale Scheidung des früheren Processes auchin dieser Richtung in Wegfall gekommen. DieHaupt-stelle kantet s 251: Angriffs u. Vertheidigungsmittel(Einreden, Widerklage, R-en rc.) können bis zumSchluffe derjenigen mündlichen Verhandlung, auswelche das Urtheil ergeht, geltend gemacht werden.Vgl. Abs. 2 eoä., ZZ. 137 und 245. Bezold.*
Repnin, von Rurik abstammendes 1801 erlo-schenes, aber durch Adoption eines Wolkonski alsRepnin-Wolkonski noch blühendes Fürstenhaus. 1)Fürst Nikita R., geb. 1668, Feldherr PelerS desGroßen, zeichnete sich in den Feldzügen von 1700 anaus, verheerte 1707 Polen barbarisch, focht bei Pol-tawa 1709, bclagertel7l0 Riga, commandirte 1716in Mecklenburg, wurde 1724Feldmarschallu. Kriegs-Minister, aber nach Peters Tod von Menschikow ver-drängt und starb als Gouverneur in Riga 16. Juli
Reponircn.
1726. 2) Nikolai Wasiljewitsch, Fürst, geb.22. März 1734, Enkel des Vor. und Gemahl einerNichte des Grafen Panin; diente im Siebenjähri-gen Kriege, brachte eine Zeit lang in Paris zu undwurde dann von Peter III. als Gesandter nach Ber-lin, aber von Kaihariua II. zur Begünstigung derWahl Stanislaw Poniatowskis nach Warschau ge-sendet u. nach Kayserlingks Tode 1764 erster Gesand-ter daselbst; er agirte mit der plumpsten Brutalität,aber znm Vorthcil seines Hoses, begünstigte die Dis-sidenten, sprengte die Czartoryskische Cousöderation,arbeitete stilmäßig ans Polens Ruin hin u. veran«laßte den Einmarsch von 40,000 Russen, von denener 6000 bis in die Gegend von Warschau zog undvorzüglich auf die Güter der Patrioten und auf dieKroudomäncn legte. Im Kampfe mit der Confö-deration befehligle er eiu Armeecorps unter Numan-zow. 1769 wegen zu offener Rohheit abberufcn,nahm er 1770 an dem Kriege gegen die Türkei her-vorragenden Antheil, schloß den Frieden von Kut-schuk-KaiuardschiJuli 1774 u. wurde 1775 Gesand-ter in Constantinopel. 1776 abberufen, wurde erOberstlieutenant der Jsma'rlowschen Garde und inSmolensk Gcneralgouvernenrn. Divisionscomman-Leur. 1778 kam er als Gesandter u. Befehlshaberdes russischen Corps, mit welchem Katharina zuGunsten Friedrichs II. wegen des Bayerischen Erb-folgekrieges intervenirte, nach Breslau und Unter-zeichnete Mai 1779 den Frieden zu Teschen. BonPotemkin verdrängt, trat R. erst 1788 wieder her-vor, übernahm 1789 anstatt Kamenskis das Com-mando der Ukrainearmee, wurde 1790 Oberfeldherr,schlug die Türken bei Babada u. Matschin 1791 u.Unterzeichnete 1791 zu Galatz die Präliminarien,1792 den Frieden von Jassy. Mißvergnügt stifteteer in Moskau den unzufriedenen Club der Martini -sten, den Katharina II. aufhob; sie versetzte R. alsGeneralgouverneur in die Ostseeprovinzen,1794 alsSatrapen nach Polen, wo er Stanislaw August dieThronentsagung ankündigte. Paul I. ernannte ihn1796 zum Feldmarschall; 1798 ging er vergebensals außerordentlicher Gesandter nach Berlin, umPreußen zum Beitritt zur beabsichtigten zweiten Coa-lition gegen Frankreich zu bewegen und ward beiseiner Rückkehr nach Moskau verwiesen; er st. 24.Mai 1801 in Riga. 3) Fürst Nikolai Grigorje«witsch Wolkonski, seit Juli 1801 Fürst RepnimWol-konski, Eukel des Vor., geb. 1778, focht im Schwe-dische» Kriege in Finnland, commandirte bei Auster-litz ein Garderegiment, wurde gefangen (vom Ge-neral Rapp selbst), kam 1807 frei, wurde 1809 Ge-neralmajor u. Gesandter am westfälischen Hofe; erkehrte 1811 nach Rußland heim, führte 1812 und1813 als Generallieutcnant die Cavalerie unter Witt-genstein an der Düna, zog 1813 in Berlin ein undwar 1813—14 Generalgouverneur von Sachsen,bis ihn 8. Nov. 1814 das preußische Generalgou-vernement ersetzte. Er wohnte hierauf dem WienerCongreß bei, zog 1815mit in Paris ein, wurde 1816GeneralgouverneurvonKleinrußland, l828Generalder Cavalerie, legte 1838 sein Gouvernement nieder,wurde Reichsrath u. st. im Febr. 1845. Vgl. Klein-schmidt, Rußlands Gesch. u. Politik, dargestellt in derGesch. desruss. hohen Adels.Kassel 1877. Klemfchmidt-Reponiren (v. Lat.), zurückbringen; bes. einenaus seiner normalen Lage gekommenen Theil (z. B.